Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 04.04.2006 - 2-09 T 133/06, 2/09 T 133/06, 2-9 T 133/06, 2/9 T 133/06   

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https://dejure.org/2006,24085
LG Frankfurt/Main, 04.04.2006 - 2-09 T 133/06, 2/09 T 133/06, 2-9 T 133/06, 2/9 T 133/06 (https://dejure.org/2006,24085)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.04.2006 - 2-09 T 133/06, 2/09 T 133/06, 2-9 T 133/06, 2/9 T 133/06 (https://dejure.org/2006,24085)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. April 2006 - 2-09 T 133/06, 2/09 T 133/06, 2-9 T 133/06, 2/9 T 133/06 (https://dejure.org/2006,24085)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    SchuVG §§ 1, 4, 12
    Keine Gläubigerversammlung nach § 4 Abs. 1 SchuVG für die Inhaber von am Bilanzverlust teilnehmenden Genussscheinen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 1340
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09

    Haftung des Ehegatten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abwehr einer

    Es spricht auch einiges dafür, dass das Handeln des Beklagten zu 1., die Kläger mit der Vertretung in den Verfahren vor dem Amtsgericht Bergisch-Gladbach (Az. 62 C 240/05 und Az. 31 M 2775/06) und vor dem Landgericht Köln (Az. 9 T 133/06) zu beauftragen, nach den Umständen (§ 164 Abs. 1 S. 2 BGB) auch namens der Beklagten zu 2. erfolgt ist.
  • LG Düsseldorf, 17.09.2009 - 1 O 95/09

    Geltendmachung von anwaltlichen Honoraransprüchen wegen Vertretung in einem

    Weiter stellten die Kläger unter dem 25.10.2006 für eine Vertretung im Verfahren Landgericht Köln 9 S 290/05 und dem anschließenden Zwangsvollstreckungsverfahren vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach (Az. 31 M 2775/06) und dem Landgericht Köln (Az. 9 T 133/06) einen Betrag von 2.953,60 EUR in Rechnung (Anl. K2, Bl. 20 GA).
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