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   LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06   

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LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06 (https://dejure.org/2007,33628)
LG Freiburg, Entscheidung vom 28.02.2007 - 5 O 213/06 (https://dejure.org/2007,33628)
LG Freiburg, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 5 O 213/06 (https://dejure.org/2007,33628)
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  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Auszug aus LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
    Erhebt der Beklagte der negativen Feststellungsklage wegen desselben Streitgegenstandes Leistungswiderklage, besteht das ursprünglich vorliegende Feststellungsinteresse nur solange fort, bis über die neue Klage streitig verhandelt worden ist, diese also gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann ( BGHZ 99, 340; NJW 1994, 3107; NJW 1999, 1544; NJW 2006, 515 [BGH 21.12.2005 - X ZR 17/03] ).
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

    Auszug aus LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
    Erhebt der Beklagte der negativen Feststellungsklage wegen desselben Streitgegenstandes Leistungswiderklage, besteht das ursprünglich vorliegende Feststellungsinteresse nur solange fort, bis über die neue Klage streitig verhandelt worden ist, diese also gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann ( BGHZ 99, 340; NJW 1994, 3107; NJW 1999, 1544; NJW 2006, 515 [BGH 21.12.2005 - X ZR 17/03] ).
  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 148/03

    Umfang der Pfändung eines Anspruchs; Geltendmachung von Auskunftsansprüchen durch

    Auszug aus LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
    Dieser soll nach den Darlegungen der Beklagten seine Grundtage als nebenvertraglicher Anspruch im Geschäftsführer-Vertrag des Vollstreckungsschuldners mit der Klägerin haben, Abrechnungs- und Auskunftsansprüche sind Nebenrechte im Sinne von §§ 412, 401 BGB und damit grundsätzlich von der Pfändung und Überweisung erfasst ( BGH, NJW-RR 2003, 1555 = MDR 2004, 114 [BGH 18.07.2003 - IXa ZB 148/03] ).
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
    Erhebt der Beklagte der negativen Feststellungsklage wegen desselben Streitgegenstandes Leistungswiderklage, besteht das ursprünglich vorliegende Feststellungsinteresse nur solange fort, bis über die neue Klage streitig verhandelt worden ist, diese also gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann ( BGHZ 99, 340; NJW 1994, 3107; NJW 1999, 1544; NJW 2006, 515 [BGH 21.12.2005 - X ZR 17/03] ).
  • BGH, 24.10.2000 - XI ZR 300/99

    Verbügung der Gegenseitigkeit (Provinz British Columbia in Kanada)

    Auszug aus LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
    Es kann für die Entscheidung des Rechtsstreits aber auch dahinstehen, ob §§ 101 Abs. 2, 135 HGB einen erfolglosen Vollstreckungsversuch innerhalb der letzten 6 Monate vor Kündigung der Gesellschaft in der kanadischen Provinz British Columbia verlangt; hier ist die Gegenseitigkeit für Zahlungsansprüche aus Urteil anerkannt (vgl. BGH NJW 2001, 524 [BGH 24.10.2000 - XI ZR 300/99] ), für Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in dessen ungeklärt.
  • BGH, 21.04.1986 - II ZR 198/85

    Pfändung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
    Um jedoch auch auf diesen Anteil am Gesellschaftsvermögen und auf den Auseinandersetzungsanspruch des Gesellschafters zugreifen zu können, gewährt § 161 Abs. 2 in Verbindung mit § 135 HGB in Anlehnung an § 725 BGB dem Vollstreckungsgläubiger das Recht, die Gesellschaft seines Vollstreckungsschuldners durch Kündigung aufzulösen (vgl BGHZ 97, 392 ff. ).
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