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LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
- OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 U 32/07
- BGH, 25.05.2009 - II ZR 60/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03
Detektionseinrichtung I
Auszug aus LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
Erhebt der Beklagte der negativen Feststellungsklage wegen desselben Streitgegenstandes Leistungswiderklage, besteht das ursprünglich vorliegende Feststellungsinteresse nur solange fort, bis über die neue Klage streitig verhandelt worden ist, diese also gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann ( BGHZ 99, 340; NJW 1994, 3107; NJW 1999, 1544; NJW 2006, 515 [BGH 21.12.2005 - X ZR 17/03] ). - BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85
Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage …
Auszug aus LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
Erhebt der Beklagte der negativen Feststellungsklage wegen desselben Streitgegenstandes Leistungswiderklage, besteht das ursprünglich vorliegende Feststellungsinteresse nur solange fort, bis über die neue Klage streitig verhandelt worden ist, diese also gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann ( BGHZ 99, 340; NJW 1994, 3107; NJW 1999, 1544; NJW 2006, 515 [BGH 21.12.2005 - X ZR 17/03] ). - BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 148/03
Umfang der Pfändung eines Anspruchs; Geltendmachung von Auskunftsansprüchen durch …
Auszug aus LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
Dieser soll nach den Darlegungen der Beklagten seine Grundtage als nebenvertraglicher Anspruch im Geschäftsführer-Vertrag des Vollstreckungsschuldners mit der Klägerin haben, Abrechnungs- und Auskunftsansprüche sind Nebenrechte im Sinne von §§ 412, 401 BGB und damit grundsätzlich von der Pfändung und Überweisung erfasst ( BGH, NJW-RR 2003, 1555 = MDR 2004, 114 [BGH 18.07.2003 - IXa ZB 148/03] ).
- BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92
"Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage …
Auszug aus LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
Erhebt der Beklagte der negativen Feststellungsklage wegen desselben Streitgegenstandes Leistungswiderklage, besteht das ursprünglich vorliegende Feststellungsinteresse nur solange fort, bis über die neue Klage streitig verhandelt worden ist, diese also gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann ( BGHZ 99, 340; NJW 1994, 3107; NJW 1999, 1544; NJW 2006, 515 [BGH 21.12.2005 - X ZR 17/03] ). - BGH, 24.10.2000 - XI ZR 300/99
Verbügung der Gegenseitigkeit (Provinz British Columbia in Kanada)
Auszug aus LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
Es kann für die Entscheidung des Rechtsstreits aber auch dahinstehen, ob §§ 101 Abs. 2, 135 HGB einen erfolglosen Vollstreckungsversuch innerhalb der letzten 6 Monate vor Kündigung der Gesellschaft in der kanadischen Provinz British Columbia verlangt; hier ist die Gegenseitigkeit für Zahlungsansprüche aus Urteil anerkannt (vgl. BGH NJW 2001, 524 [BGH 24.10.2000 - XI ZR 300/99] ), für Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in dessen ungeklärt. - BGH, 21.04.1986 - II ZR 198/85
Pfändung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft
Auszug aus LG Freiburg, 28.02.2007 - 5 O 213/06
Um jedoch auch auf diesen Anteil am Gesellschaftsvermögen und auf den Auseinandersetzungsanspruch des Gesellschafters zugreifen zu können, gewährt § 161 Abs. 2 in Verbindung mit § 135 HGB in Anlehnung an § 725 BGB dem Vollstreckungsgläubiger das Recht, die Gesellschaft seines Vollstreckungsschuldners durch Kündigung aufzulösen (vgl BGHZ 97, 392 ff. ).