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   LG Hamburg, 18.09.2019 - 334 O 110/18   

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https://dejure.org/2019,63002
LG Hamburg, 18.09.2019 - 334 O 110/18 (https://dejure.org/2019,63002)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.09.2019 - 334 O 110/18 (https://dejure.org/2019,63002)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. September 2019 - 334 O 110/18 (https://dejure.org/2019,63002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 1 Nr 1 KapMuG, § 1 Abs 1 Nr 2 KapMuG
    Eröffnung des Anwendungsbereichs des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.10.2018 - XI ZB 3/16

    Rechtsbeschwerde nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2019 - 334 O 110/18
    Unter "Verwendung" ist zu verstehen, dass eine beanstandete Kapitalmarktinformation geplant zum Zweck der Erfüllung von Aufklärungspflichten eingesetzt wurde, die z.B. aus einem Anlageberatungsvertrag resultieren (BGH, Beschluss vom 23.10.2018, XI ZB 3/16, Rn. 69-73, zitiert nach juris; Wieczorek/Schütze, KapMuG, 4. Aufl., 2018, § 1 Rn. 67).

    Unter "Verwendung" ist vielmehr zu verstehen, dass eine beanstandete Kapitalmarktinformation geplant zum Zweck der Erfüllung von Aufklärungspflichten eingesetzt wird, die zum Beispiel aus einem Anlageberatungsvertrag resultieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2018, XI ZB 3/16, Rn. 69-73, zitiert nach juris).

    Auch in etwaigen weiteren Fällen, ist dieser mittelbare Bezug wiederum durch das Merkmal der "Verwendung" begrenzt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2018, XI ZB 3/16, Rn. 73, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 14.12.2012 - 7 U 19/12

    Schadenersatz wegen Beteiligung an Medienfonds (MBP I)

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2019 - 334 O 110/18
    Auch eine Garantenhaftung der Beklagten als Folge ihrer als Wirtschaftsprüfungsunternehmen allgemein anerkannten und hervorgehobenen Stellung scheidet vorliegend aus, da eine über die Mittelverwendungskontrolle und Abschlussprüfung hinausgehende Tätigkeit der Beklagten nicht ersichtlich ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2012, 7 U 19/12, Rn. 25 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2019 - 334 O 110/18
    Darüber hinaus haften auch solche Personen, die als Hintermänner faktisch eine Schlüsselfunktion einnehmen, ohne dass es darauf ankommt, dass sie in dieser Einflussnahme nach außen in Erscheinung getreten sind (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2009, III ZR 109/08, Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2012, 7 U 18/12, Rn. 23, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 07.02.2019 - III ZR 498/16

    abgelehnte Prospektlektüre - Kapitalanlageberatung: Pflichtenumfang des

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2019 - 334 O 110/18
    Die Vermittler und Berater sind zu objektgerechter Beratung verpflichtet und müssen in Bezug auf das Anlageobjekt den Interessenten insbesondere über die Eigenschaften und Risiken unterrichten, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 07.02.2019, III ZR 498/16).
  • BGH, 17.04.2018 - II ZR 265/16

    Aufklärungspflichten der nicht rein kapitalistisch als Anleger mit eigener

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2019 - 334 O 110/18
    Die Verpflichtung trifft auch die Altgesellschafter als zukünftige Vertragspartner des Anlegers, soweit diese nicht rein kapitalistisch, also selber als Anleger einer Publikums-Kommanditgesellschaft beigetreten sind (BGH, Urteil vom 24.07.2018, II ZR 305/16, Rn. 8; Urteil vom 17.04.2018, II ZR 265/16, Rn. 19, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2019 - 334 O 110/18
    Die bloße Anreizwirkung der Beklagtentätigkeit als Mittelverwendungskontrolleurin auf Investoren vermag diese Einordnung nicht zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1994, III ZR 93/93, Rn. 8, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.07.2018 - II ZR 305/16

    Rückabwicklung von Beteiligungen an zwei geschlossenen Schiffsfonds im Wege des

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2019 - 334 O 110/18
    Die Verpflichtung trifft auch die Altgesellschafter als zukünftige Vertragspartner des Anlegers, soweit diese nicht rein kapitalistisch, also selber als Anleger einer Publikums-Kommanditgesellschaft beigetreten sind (BGH, Urteil vom 24.07.2018, II ZR 305/16, Rn. 8; Urteil vom 17.04.2018, II ZR 265/16, Rn. 19, jeweils zitiert nach Juris).
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