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   LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23   

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LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23 (https://dejure.org/2023,37915)
LG Hannover, Entscheidung vom 04.12.2023 - 2 O 76/23 (https://dejure.org/2023,37915)
LG Hannover, Entscheidung vom 04. Dezember 2023 - 2 O 76/23 (https://dejure.org/2023,37915)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78

    Sicherungspflichten des Herstellers eines Pflanzenschutzmittels

    Auszug aus LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23
    Er ist deshalb der Allgemeinheit gegenüber verpflichtet, seine Produkte, nachdem sie in den Verkehr gelangt sind, auf noch nicht bekannte schädliche Eigenschaften hin zu beobachten und sich auch über andere Gefahren zu informieren, die mit ihrer Verwendung verbunden sind (Vgl. BGH, Urteil v. 17.03.1981 - VI ZR 286/78).

    Hinsichtlich der sich ergebenden Warnpflichten ist jedoch zu berücksichtige, ob aufgrund der Erkenntnisse der Wissenschaft und Praxis erkennbar ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (Vgl. BGH, Urteil v. 17.03.1981 - VI ZR 286/78).

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07

    Arzneimittelhaftung: bestimmungsgemäßer Gebrauch trotz Überdosierung; Haftung

    Auszug aus LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23
    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es schlussendlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche und unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens bekannt gewesen wären, zu einer Versagung der Zulassung nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG geführt hätten (Vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 08.10.2008 - 7 U 200/07).

    Folglich können grundsätzlich solche "schädlichen" Arzneimittelwirkungen, die im Rahmen der Prüfung der Arzneimittelzulassung als vertretbar eingestuft wurden, nicht zu einer Haftung nach § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG führen (Vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 08.10.2008 - 7 U 200/07; LG Kleve, Urteil v. 25.01.2023 - 2 O 83/22).

  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23
    Der für die Beurteilung, ob die Arzneimittelinformationsträger (Kennzeichnung, Gebrauchs- und Fachinformationen) mit den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft übereinstimmen, maßgebliche Zeitpunkt, ist der des Inverkehrbringens (Vgl. BGH, Urteil v. 24.01.1989 - VI ZR 112/88).

    Ausreichend ist diesbezüglich ein ernst zu nehmender Verdacht, um eine entsprechende Pflicht zur Aufnahme zu begründen, solange dieser auf gültigen wissenschaftlichen Daten beruht (Vgl. BGH, Urteil v. 24.01.1989 - VI ZR 112/88; LG Hof, Urteil v. 03.01.2023 - 15 O 22/21).

  • OLG Schleswig, 20.12.2013 - 4 U 121/11

    Haftung für Arzneimittel: Nutzen-Risiko-Abwägung im Rahmen der Haftungsprüfung

    Auszug aus LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23
    Bezüglich der schädigenden Wirkungen sind die aktuellen Erkenntnisse über die Wirkungen des Arzneimittels auf den Zeitpunkt des Inverkehrbringens zurück zu prognostizieren und es ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des damaligen pharmazeutischen Umfelds die schädlichen Wirkungen hätten hingenommen werden dürfen oder nicht (Vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil v. 20.12.2013 - 4 U 121/11).
  • LG Kleve, 25.01.2023 - 2 O 83/22
    Auszug aus LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23
    Folglich können grundsätzlich solche "schädlichen" Arzneimittelwirkungen, die im Rahmen der Prüfung der Arzneimittelzulassung als vertretbar eingestuft wurden, nicht zu einer Haftung nach § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG führen (Vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 08.10.2008 - 7 U 200/07; LG Kleve, Urteil v. 25.01.2023 - 2 O 83/22).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05

    Arzthaftung: Anforderungen an die Aufklärung vor Behandlung mit einem neuen, erst

    Auszug aus LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es hierfür, wenn der Patient einsichtig macht, dass ihn die Frage nach dem Für und Wider des ärztlichen Eingriffs - aus ex ante-Sicht (vgl. OLG Koblenz, MDR 2015, 1420) - ernsthaft vor die Entscheidung gestellt hätte, ob er zustimmen soll oder nicht (vgl. BGH, NJW 2007, 2767).
  • LG Hof, 03.01.2023 - 15 O 22/21

    Keine Arzneimittelhaftung von AstraZeneca für COVID-19-Impfung mit dem Impfstoff

    Auszug aus LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23
    Ausreichend ist diesbezüglich ein ernst zu nehmender Verdacht, um eine entsprechende Pflicht zur Aufnahme zu begründen, solange dieser auf gültigen wissenschaftlichen Daten beruht (Vgl. BGH, Urteil v. 24.01.1989 - VI ZR 112/88; LG Hof, Urteil v. 03.01.2023 - 15 O 22/21).
  • OLG Koblenz, 13.07.2015 - 5 U 282/15

    Rechtsfolgen unvollständiger Risikoaufklärung bei Eingliederung einer

    Auszug aus LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es hierfür, wenn der Patient einsichtig macht, dass ihn die Frage nach dem Für und Wider des ärztlichen Eingriffs - aus ex ante-Sicht (vgl. OLG Koblenz, MDR 2015, 1420) - ernsthaft vor die Entscheidung gestellt hätte, ob er zustimmen soll oder nicht (vgl. BGH, NJW 2007, 2767).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1993 - 1 U 254/88

    Mumpsschutzimpfung als Auslöser eines (latenten) Diabetes mellitus L

    Auszug aus LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23
    Die Klägerin müsste mithin tatsächliche Anhaltspunkte dafür vortragen, dass die Produktinformation zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen haben, wobei teilweise die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Informationsträgern sogar erst gefordert wird, wenn gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich des Risikos bestehen (Vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 01.11.1993 - 1 U 254/88).
  • LG Frankfurt/Main, 14.02.2024 - 12 O 264/22

    Erfolglose Schadensersatzklage gegen Impfstoffhersteller nach COVID-19-Impfung

    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des Landgerichts Hannover in seinem Urteil vom 04.12.2023 (Az. 2 O 76/23) an.
  • LG Bamberg, 26.01.2024 - 45 O 183/23

    Feststellungsinteresse, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Substantiierungspflicht,

    Bei der Prüfung der Unvertretbarkeit der schädlichen Wirkungen werden nicht nur die im konkreten Fall eingetretenen Schäden berücksichtigt, sondern es wird eine abstrakte Risiko-Nutzen-Abwägung vorgenommen, bei der sämtliche schädlichen Wirkungen erfasst werden (vgl. LG Hannover, Urteil vom 04.12.2023, Az. 2 O 76/23; Franzi in: BeckOGK, Stand 01.11.2023, § 84 Rn. 83 m.w.N.).

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es schlussendlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche und unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens bekannt gewesen wären, zu einer Versagung der Zulassung geführt hätten (vgl. LG Hannover, Urteil vom 04.12.2023, Az. 2 O 76/23; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008, Az. 7 U 200/07).

  • LG Detmold, 13.02.2024 - 2 O 85/23
    In dieser Situation sah man in der Entwicklung eines Impfstoffs die größte Chance, nicht zuletzt weil das Coronavirus ein neuartiges Virus darstellte und Alternativpräparate nicht vorhanden waren (vgl. LG Hannover, Urteil vom 04.12.2023, 2 O 76/23).
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