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   LG Hannover, 05.09.2023 - 63 Qs 38/23   

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https://dejure.org/2023,23318
LG Hannover, 05.09.2023 - 63 Qs 38/23 (https://dejure.org/2023,23318)
LG Hannover, Entscheidung vom 05.09.2023 - 63 Qs 38/23 (https://dejure.org/2023,23318)
LG Hannover, Entscheidung vom 05. September 2023 - 63 Qs 38/23 (https://dejure.org/2023,23318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Pflichtverteidigung: Beiordungsgründe - Nachtrunk

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Arnsberg, 19.11.2001 - 2 Qs 172/01

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen einer besonderen

    Auszug aus LG Hannover, 05.09.2023 - 63 Qs 38/23
    Dabei übersieht die Kammer nicht, dass ein großer Teil der Rechtsprechung und Kommentarliteratur bei Hinzuziehung eines Sachverständigen stets (Kämpfer/Travers in: MüKo StPO, 2. Aufl. 2023, StPO § 140 Rn. 38; Julius/Schiemann in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, III. Notwendige Verteidigung nach Abs. 2, Rn. 20; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl. 2023, StPO § 140 Rn. 28) oder zumindest regelmäßig (vgl. LG Arnsberg, Beschluss vom 19. November 2001 - 2 Qs 172/01 -, juris; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. April 2017 - 3 Qs 37/17 -, Rn. 14 - 16, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 Ws 88/02 -, Rn. 8 - 9, juris; Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO, § 140 Notwendige Verteidigung, Rn. 82) eine schwierige Sachlage im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO annimmt.

    Das Argument, dass ein Angeklagter regelmäßig nicht über die Sachkunde verfüge, um die fachliche Qualifikation des SV und seine Untersuchungsmethoden zu beurteilen ( LG Arnsberg, Beschluss vom 19. November 2001 - 2 Qs 172/01 -, juris; Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO, § 140 Notwendige Verteidigung, Rn. 82; Julius/Schiemann in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, III. Notwendige Verteidigung nach Abs. 2, Rn. 20), teilt die Kammer in dieser Generalität nicht.

  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93

    Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen

    Auszug aus LG Hannover, 05.09.2023 - 63 Qs 38/23
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Verwertungsverbot anzunehmen, wenn feststeht, dass der Beschuldigte den Hinweis auf sein Schweigerecht nicht verstanden hat ( BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 475/93 -, BGHSt 39, 349-353, Rn. 8 ).
  • OLG Hamm, 22.04.2002 - 2 Ws 88/02

    Pflichtverteidiger, Beiordnung des Anwalts des Vertrauens, Beiordnung bei einem

    Auszug aus LG Hannover, 05.09.2023 - 63 Qs 38/23
    Dabei übersieht die Kammer nicht, dass ein großer Teil der Rechtsprechung und Kommentarliteratur bei Hinzuziehung eines Sachverständigen stets (Kämpfer/Travers in: MüKo StPO, 2. Aufl. 2023, StPO § 140 Rn. 38; Julius/Schiemann in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, III. Notwendige Verteidigung nach Abs. 2, Rn. 20; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl. 2023, StPO § 140 Rn. 28) oder zumindest regelmäßig (vgl. LG Arnsberg, Beschluss vom 19. November 2001 - 2 Qs 172/01 -, juris; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. April 2017 - 3 Qs 37/17 -, Rn. 14 - 16, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 Ws 88/02 -, Rn. 8 - 9, juris; Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO, § 140 Notwendige Verteidigung, Rn. 82) eine schwierige Sachlage im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO annimmt.
  • LG Braunschweig, 19.04.2017 - 3 Qs 37/17

    Pflichtverteidigerbeiordnung im Jugendstrafverfahren: Notwendige Verteidigung

    Auszug aus LG Hannover, 05.09.2023 - 63 Qs 38/23
    Dabei übersieht die Kammer nicht, dass ein großer Teil der Rechtsprechung und Kommentarliteratur bei Hinzuziehung eines Sachverständigen stets (Kämpfer/Travers in: MüKo StPO, 2. Aufl. 2023, StPO § 140 Rn. 38; Julius/Schiemann in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, III. Notwendige Verteidigung nach Abs. 2, Rn. 20; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl. 2023, StPO § 140 Rn. 28) oder zumindest regelmäßig (vgl. LG Arnsberg, Beschluss vom 19. November 2001 - 2 Qs 172/01 -, juris; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. April 2017 - 3 Qs 37/17 -, Rn. 14 - 16, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 Ws 88/02 -, Rn. 8 - 9, juris; Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO, § 140 Notwendige Verteidigung, Rn. 82) eine schwierige Sachlage im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO annimmt.
  • OLG Koblenz, 01.04.1976 - 1 Ss 102/76

    Sachverständiger; Hauptverhandlung; Beiordnung; Schwierige Sach- und Rechtslage;

    Auszug aus LG Hannover, 05.09.2023 - 63 Qs 38/23
    Hieraus ergibt sich, dass auch der Gesetzgeber nicht jede Beteiligung eines Sachverständigen als Grund für eine notwendige Pflichtverteidigung ansieht (vgl. i.E. auch OLG Koblenz Urt. v. 1.4.1976 - 1 Ss 102/76 , BeckRS 1976, 31161729, beck-online).
  • LG Braunschweig, 09.04.2024 - 7 Ns 27/23

    Pflichtverteidiger, schwierige Sachlage, Sachverständiger, Berufungsrücknahme

    Dies lässt sich indes nicht einzig darauf gründen, dass der Gesetzgeber die Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht in den Katalog des § 140 Abs. 1 StPO aufgenommen habe, woraus sich ergebe, dass auch der Gesetzgeber nicht jede Beteiligung eines Sachverständigen als Grund für eine notwendige Pflichtverteidigung angesehen habe (so jedoch LG Hannover, Beschluss vom 05.09.2023 -63 Qs 38/23, juris).
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