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   LG Köln, 16.05.2002 - 203 C 158/01   

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https://dejure.org/2002,35426
LG Köln, 16.05.2002 - 203 C 158/01 (https://dejure.org/2002,35426)
LG Köln, Entscheidung vom 16.05.2002 - 203 C 158/01 (https://dejure.org/2002,35426)
LG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 203 C 158/01 (https://dejure.org/2002,35426)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer Postbankverbindung vom Lastschriftverfahren durch eine Klausel in einem Mietvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2002 - 203 C 158/01
    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst klar und durchschaubar darzustellen (vgl. BGH NJW 2000, 651 [BGH 19.10.1999 - XI ZR 8/99] ; 2001, 2014 [BGH 09.05.2001 - IV ZR 138/99] /16; Palandt-Heinrichs § 9 AGBG Rd. Ziff. 16).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2002 - 203 C 158/01
    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst klar und durchschaubar darzustellen (vgl. BGH NJW 2000, 651 [BGH 19.10.1999 - XI ZR 8/99] ; 2001, 2014 [BGH 09.05.2001 - IV ZR 138/99] /16; Palandt-Heinrichs § 9 AGBG Rd. Ziff. 16).
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2002 - 203 C 158/01
    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst klar und durchschaubar darzustellen (vgl. BGH NJW 2000, 651 [BGH 19.10.1999 - XI ZR 8/99] ; 2001, 2014 [BGH 09.05.2001 - IV ZR 138/99] /16; Palandt-Heinrichs § 9 AGBG Rd. Ziff. 16).
  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2002 - 203 C 158/01
    Auch kann es nicht als unangemessene Benachteiligung des Beklagten angesehen werden, wenn er aufgrund der Lastschriftklausel gezwungen wäre, ein Girokonto zu unterhalten (vgl. BGH NJW 1996, 988 m.w.N.).
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