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LG Kleve, 12.05.2004 - 2 O 20/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91
Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung
Auszug aus LG Kleve, 12.05.2004 - 2 O 20/03
Von sich aus muss der geburtsleitende Arzt gegenüber der Gebärenden die Möglichkeit einer Schnittentbindung nur dann zur Sprache bringen, wenn im Falle einer vaginalen Geburt für das Kind ernstzunehmende Gefahren drohen und daher gewichtige Gründe für eine Schnittentbindung sprechen (vgl. BGH NJW 1993, 2372, unter Punkt B, II. 2. a)).Eine Aufklärung über Alternativen zu einer vaginalen Entbindung ist dann und in dem Zeitpunkt als erforderlich anzusehen, wenn deutliche Anzeichen dafür bestehen, dass sich der Geburtsvorgang dahingehend entwickelt, dass eine Schnittentbindung notwendig bzw. zu einer echten Alternative zur vaginalen Entbindung werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 2372, unter Punkt B, II. 2. b)).
- BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Auszug aus LG Kleve, 12.05.2004 - 2 O 20/03
Mängel bei der Erhebung und Aufbewahrung von Befunden können für sich genommen einen (groben) Behandlungsfehler darstellen, aufgrund dessen zugunsten des Geschädigten eine Beweiserleichterung nicht nur hinsichtlich der Frage des Vorliegens eines reaktionspflichtigen positiven Befundes, sondern auch hinsichtlich der Frage des Kausalzusammenhangs zwischen einem ärztlichen Behandlungsfehler und einem Gesundheitsschaden in Betracht kommen kann (vgl. BGH NJW 1998, 1780).