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LG Krefeld, 12.02.2021 - 7 T 87/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kempen, 28.05.2020 - 109 M 93/20
- AG Krefeld, 28.05.2020 - 117 M 295/20
- LG Krefeld, 12.02.2021 - 7 T 87/20
- BGH, 20.10.2021 - I ZB 18/21
- BGH, 27.01.2022 - I ZB 18/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.12.2015 - I ZB 107/14
Hinderungsgründe für eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis: Festgesetzter …
Auszug aus LG Krefeld, 12.02.2021 - 7 T 87/20
Bei dem Eintragungsverfahren handelt es sich daher inhaltlich nicht um ein kontradiktorisches, sondern ein einseitiges Verfahren, das nicht im Interesse des Gläubigers, sondern der Allgemeinheit durchgeführt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2015 - I ZB 107/14 - NJW 2016, 876 - beck-online).Bestätigt wird dies auch dadurch, dass es sich bei dem Eintragungsverfahren inhaltlich nicht um ein kontradiktorisches, sondern ein einseitiges Verfahren handelt, das nicht im Interesse des Gläubigers, sondern der Allgemeinheit durchgeführt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2015 - I ZB 107/14 - NJW 2016, 876 - beck-online).
- AG Berlin-Schöneberg, 13.02.2015 - 32 M 8056/14
Verpflichtung eines Schuldners zur Abgabe einer Vermögensauskunft
Auszug aus LG Krefeld, 12.02.2021 - 7 T 87/20
(so etwa AG Berlin-Schöneberg, Beschluss vom 13.02.2015 - 32 M 8056/14). - LG Bückeburg, 29.08.2013 - 4 T 58/13
Auszug aus LG Krefeld, 12.02.2021 - 7 T 87/20
Vor diesem Hintergrund ist unabhängig von der Rücknahme (oder Ruhendstellung) des Vollstreckungsauftrags durch den Gläubiger die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zu veranlassen, wenn die Voraussetzungen des § 882 c Abs. 1 ZPO vorliegen (so auch LG Bückeburg, Beschluss vom 29. August 2013 - 4 T 58/13 -, Rn. 12, juris). - BGH, 21.07.2011 - I ZB 93/10
Zwangsvollstreckung: Verweigerung der Vollstreckung bei Zweifeln an der …
Auszug aus LG Krefeld, 12.02.2021 - 7 T 87/20
Es ist ausreichend, wenn sich das Vollstreckungsorgan insoweit von der Personenidentität überzeugt hat (vgl. BGH 21.07.2011 - I ZB 93/10). - OLG Stuttgart, 16.06.2016 - 8 W 189/16
Gerichtsvollzieherkosten: Kostenlast für die Zustellung der Eintragungsanordnung …
Auszug aus LG Krefeld, 12.02.2021 - 7 T 87/20
1. Bei dem Verfahren zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis handelt es sich vielmehr um ein amtliches Folgeverfahren aufgrund einer begonnenen oder durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahme (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 8 W 189/16 m.w.N.).