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   LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06   

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https://dejure.org/2006,11467
LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06 (https://dejure.org/2006,11467)
LG Krefeld, Entscheidung vom 20.12.2006 - 11 O 70/06 (https://dejure.org/2006,11467)
LG Krefeld, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 11 O 70/06 (https://dejure.org/2006,11467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Wirksamkeit von in einer Hauptversammlung von Stammaktionären und Vorzugsaktionären getroffenen Beschlüssen über die Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien; Anfechtungsbefugnis als materielle Voraussetzung; Gründe für die Annahme der Nichtigkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 730
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06
    Eine solche Pflichtverletzung muss jedoch - wie bereits ausgeführt - einen schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß beinhalten, um einen Entlastungsbeschluss anfechtbar zu machen (vgl. nur BGH in NJW 2003, 1032 (1033)).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06
    Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, unterliegt ein Entlastungsbeschluss der Anfechtung, wenn Gegenstand der Entlastung ein Verhalten des Vorstandes im zurückliegenden Geschäftsjahr ist, das eindeutig einen schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß darstellt oder wenn bei der Entlastungsentscheidung die Teilnahme- und Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre durch einen Verstoß gegen Rechnungslegungs-, Rechenschafts- und Auskunftspflichten verletzt werden (vgl. nur OLG Stuttgart in AG 2006, 379 (380) m.w.N. aus der Rechtsprechung; BGH in NJW 2005, 828 (829)).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 153/03

    Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters ohne wichtigen Grund

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06
    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich die Kammer anschließt, ist für den Umfang der Darlegungslast ausreichend, wenn der Kläger den maßgeblichen Lebenssachverhalt, aus dem er die Anfechtbarkeit des Beschlusses herleiten will, vorträgt (vgl. dazu BGH in AG 2005, 395, 397 a.E.).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05

    Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06
    Da ihn auch keine erhöhten Rücksichtspflichten treffen (vgl. hierzu OLG Frankfurt in ZIP 2006, 370 (373)), hindert ihn alleine der Umstand, dass mit diesem Beschluss zwangsläufig ein Vorteil für ihn erreicht wird, nicht an der Stimmabgabe.
  • OLG Stuttgart, 15.03.2006 - 20 U 25/05

    Aktiengesellschaft: Umfang der Berichtspflicht des Aufsichtsrats

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06
    Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, unterliegt ein Entlastungsbeschluss der Anfechtung, wenn Gegenstand der Entlastung ein Verhalten des Vorstandes im zurückliegenden Geschäftsjahr ist, das eindeutig einen schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß darstellt oder wenn bei der Entlastungsentscheidung die Teilnahme- und Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre durch einen Verstoß gegen Rechnungslegungs-, Rechenschafts- und Auskunftspflichten verletzt werden (vgl. nur OLG Stuttgart in AG 2006, 379 (380) m.w.N. aus der Rechtsprechung; BGH in NJW 2005, 828 (829)).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99

    Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage - Veranlassung durch Nichtaktionär -

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06
    Unabhängig von der Frage, ob das Fehlen dieser Voraussetzung - wie bei der Nichtigkeitsklage - zur Unzulässigkeit der Klage oder - wie im Falle der Anfechtungsklage - lediglich zu ihrer Unbegründetheit führen würde (vgl. OLG Stuttgart in DB 2001, 321 (330)), ist ein Rechtsmissbrauch der Klage im vorliegenden Fall nicht feststellbar.
  • BGH, 19.12.1977 - II ZR 136/76

    Stimmrechtsbeschränkung durch Satzungsänderung

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06
    Ein Aktionär muss zudem in gewissen Grenzen Eingriffe in sein Mitgliedschaftsrecht, die ihn in unter den konkreten Umständen des Einzelfalles ungleich stärker als andere Gesellschafter belasten, hinnehmen, wenn eine genügend große Anzahl der Aktionäre es im Gesamtinteresse des Unternehmens für notwendig hält, der Gesetzgeber das damit verfolgte Ziel als schutzwürdig anerkennt und Willkür ausgeschlossen ist (vgl. BGH in NJW 1978, 540 (541)).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06
    Hierbei handelte es sich nicht um eine Sachurteilsvoraussetzung; vielmehr hat die Anfechtungsbefugnis materiell-rechtlichen Charakter mit der Folge, dass bei ihrem Fehlen die Klage als unbegründet abzuweisen ist (BGH AG 1992, 448; OLG Karlsruhe WM 1987, 533).
  • OLG Bremen, 07.04.2004 - 4 W 7/04

    Sofortiges Anerkenntnis - Anwendung des Grundgedankens des § 93 ZPO im Rahmen

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06
    Gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist; das heißt, als nicht nur unwesentliches Beurteilungselement benötigt wird (vgl. BGH in NJW 2005, 228 (229)).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 5 U 9/08

    Aktiengesellschaft: Fristgerechte Einberufung zur Hauptversammlung

    Die vom Senat vertretene Auslegung entspricht den Geboten der Rechtssicherheit und wird - soweit ersichtlich - einschränkungslos in der Rechtsprechung gutgeheißen (OLG Stuttgart vom 12.10.2007, 20 U 13/07 - ZIP 2007, 182; OLG Stuttgart vom 15.10.2008, 20 U 19/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 76; OLG München vom 17.1.2008, 7 U 2358/07 - AG 2008, 508; LG Krefeld vom 20.12.2006, 11 O 70/06 - ZIP 2007, 730, Senat 5 U 65/07 vom 14.10.2008 - nicht veröffentlicht), wie von der ganz überwiegenden Fachliteratur (vgl. etwa Hüffer, a. a. O., § 123 Rz. 17, derselbe a. a. O. Rz. 11: die Satzungsautonomie ist zum Schutz der Aktionäre in dem Sinne durch § 123 Abs. 2 Satz 2 AktG n. F. dahin eingeschränkt, dass dort umschriebene Bankbescheinigung jedenfalls, also auch dann genügt, wenn Satzungsgeber auf Regelung verzichtet; Schmitt/Lutter/Ziemons, AktG, 2008, § 123 Rz. 37).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2009 - 5 U 139/08

    Anfechtung von Bestätigungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft: Hinweispflichten

    Die vom Senat vertretene Auslegung entspricht den Geboten der Rechtssicherheit und wird - soweit ersichtlich - einschränkungslos in der Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart vom 12.10.2007, 20 U 13/07 - ZIP 2007, 182; OLG Stuttgart vom 15.10.2008, 20 U 19/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 76; OLG München vom 17.1.2008, 7 U 2358/07 - AG 2008, 508; LG Krefeld vom 20.12.2006, 11 O 70/06 - ZIP 2007, 730, Senat 5 U 65/07 vom 14.10.2008 - nicht veröffentlicht) wie von der ganz überwiegenden Fachliteratur (vgl. etwa Hüffer, a. a. O., § 123 Rz. 17, derselbe a. a. O. Rz. 11; Schmitt/Lutter/Ziemons, AktG, 2008, § 123 Rz. 37) gutgeheißen.
  • OLG Frankfurt, 13.01.2009 - 5 U 13/08

    Nichtigkeitsklage: Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung

    Sie wird - soweit ersichtlich - einschränkungslos in der Rechtsprechung gutgeheißen (OLG Stuttgart vom 12.10.2007, 20 U 13/07 - ZIP 2007, 182; OLG Stuttgart vom 15.10.2008, 20 U 19/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 76; OLG München vom 17.1.2008, 7 U 2358/07 - AG 2008, 508; LG Krefeld vom 20.12.2006, 11 O 70/06 - ZIP 2007, 730, Senat 5 U 65/07 vom 14.10.2008 - nicht veröffentlicht), wie von der ganz überwiegenden Fachliteratur (vgl. etwa Hüffer, AktG, 8. Aufl. 2008, § 123 Rz.17; Schmitt/Lutter, AktG, 2008, § 123 Rz.37).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2007 - 17 U 18/07
    Das Verfahren wurde unter dem Az. 11 O 70/06 geführt.
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