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LG Landau/Pfalz, 29.02.2012 - 3 T 40/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Abschiebungshaft: Haftgrund des Sich-Entziehens bei Identitätstäuschung; Entfallen des Haftgrunds bei Vorsprache zwecks Duldungsverlängerung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft bei Täuschung des Betroffenen über seine Identität und bei Untertauchen des Betroffenen in der Vergangenheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landau/Pfalz, 30.01.2012 - 1 XIV 23/12
- LG Landau/Pfalz, 29.02.2012 - 3 T 40/12
- BGH, 19.09.2012 - V ZB 69/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 50/93
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 29.02.2012 - 3 T 40/12
Eine Täuschung über die eigene Identität kann jedoch ebenfalls einen Fall des Sich-Verborgen-Haltens darstellen (BayObLG, Beschluss vom 18.03.1993, Az. 3Z BR 50/93, zitiert nach juris).
- LG Arnsberg, 16.09.2014 - 5 T 287/14
Voraussetzungen für die Begrenzung der Höchstdauer einer rechtmäßig angeordneten …
Der Umstand allein, dass der Betroffene auf Anraten seines Verfahrensbevollmächtigten freiwillig wieder bei der hiesigen Ausländerbehörde vorstellig geworden ist, reicht nicht aus, um die Vermutung der Entziehungsabsicht zu widerlegen (vgl. LG Landau (Pfalz), 29.02.2012, Az. 3 T 40/12; OLG München, Beschluss vom 22.11.2006, Az. 34 Wx 121/06).