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   LG Mönchengladbach, 03.02.2015 - 5 T 357/14   

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LG Mönchengladbach, 03.02.2015 - 5 T 357/14 (https://dejure.org/2015,7323)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 03.02.2015 - 5 T 357/14 (https://dejure.org/2015,7323)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 5 T 357/14 (https://dejure.org/2015,7323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach - 44 II 990/13
  • LG Mönchengladbach, 03.02.2015 - 5 T 357/14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Naumburg, 28.03.2013 - 2 W 25/13

    Beratungshilfe: Begriff der Angelegenheit in familienrechtlichen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 03.02.2015 - 5 T 357/14
    Dieser Auffassung hat sich der überwiegende Teil der Rechtsprechung angeschlossen ( vgl. OLG Schleswig, NJOZ 2014, 126; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.03.2013 - 2 W 25/13 ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.10.2012 - 8 W 379/11) .

    Die beiden Unterhaltsansprüche berechnen sich hinsichtlich des Bedarfs der Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit einschließlich Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten regelmäßig unter Zugrundelegung eines einheitlichen Lebenssachverhalts ( OLG Naumburg, Beschluss vom 28.03.2013 - 2 W 25/13) .

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2012 - 3 Wx 189/12

    Nicht nur eine Angelegenheit bei Berechtigungsschein "Trennung und alle daraus

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 03.02.2015 - 5 T 357/14
    Der dritte Senat des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 16.10.2012 ( Az. 3 Wx 189/12 )) hat diese Entscheidung wiederum fortgeführt und ausgeführt, dass ohne weitere Anhaltspunkte kein innerer Zusammenhang der Gegenstände Trennung, Scheidung und die Folgesachen angenommen werden könne und vielmehr von gebührenrechtlich verschiedenen Angelegenheiten auszugehen sei.
  • OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 20 W 237/13

    Beratungshilfe und Vergütung aus der Staatskasse im Zusammenhang mit Trennung und

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 03.02.2015 - 5 T 357/14
    Die von dem Bezirksrevisor vertretene Rechtsauffassung wird indes durch andere Gerichte, wie das OLG Frankfurt ( Beschluss vom 12.05.2014, Az. 20 W 237/13 ) und das OLG Nürnberg ( Beschluss vom 29.03.2011, Az. 11 WF 1590/10 ) vertreten.
  • OLG Stuttgart, 17.10.2012 - 8 W 379/11

    Beratungshilfe: Anwaltliche Gebühren für die Beratung in den Angelegenheiten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 03.02.2015 - 5 T 357/14
    Dieser Auffassung hat sich der überwiegende Teil der Rechtsprechung angeschlossen ( vgl. OLG Schleswig, NJOZ 2014, 126; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.03.2013 - 2 W 25/13 ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.10.2012 - 8 W 379/11) .
  • OLG Schleswig, 25.04.2013 - 9 W 41/13

    Anwaltsgebühren für ein Beratungshilfemandat im Zuge der Trennung von Ehegatten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 03.02.2015 - 5 T 357/14
    Dieser Auffassung hat sich der überwiegende Teil der Rechtsprechung angeschlossen ( vgl. OLG Schleswig, NJOZ 2014, 126; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.03.2013 - 2 W 25/13 ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.10.2012 - 8 W 379/11) .
  • OLG Nürnberg, 29.03.2011 - 11 WF 1590/10

    Beratungshilfe: Beratung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen als

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 03.02.2015 - 5 T 357/14
    Die von dem Bezirksrevisor vertretene Rechtsauffassung wird indes durch andere Gerichte, wie das OLG Frankfurt ( Beschluss vom 12.05.2014, Az. 20 W 237/13 ) und das OLG Nürnberg ( Beschluss vom 29.03.2011, Az. 11 WF 1590/10 ) vertreten.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 10 W 85/08

    Zum Begriff der Angelegenheit im Sinn des Beratungshilfegesetzes

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 03.02.2015 - 5 T 357/14
    Das OLG Düsseldorf ( Az. 10 W 149/08 und 10 W 85/08 ) hat diese Entscheidung bestätigt und klargestellt, dass bei einer Beratungshilfe für die Scheidung und deren Folgen auch dann gebührenrechtlich von verschiedenen Angelegenheiten auszugehen sei, wenn diese später im gerichtlichen Verbundverfahren geltend zu machen wären und § 16 Nr. 4 RVG insofern nicht analog anwendbar sei.
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