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   LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22   

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LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22 (https://dejure.org/2023,26004)
LG Mannheim, Entscheidung vom 18.07.2023 - 11 O 294/22 (https://dejure.org/2023,26004)
LG Mannheim, Entscheidung vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22 (https://dejure.org/2023,26004)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 203 Abs 5 VVG, § 84 ZPO
    Private Krankenversicherung: Darlegungslast für die Wirksamkeit einer Prämienanpassung; Beweislastumkehr bei Beweisvereitelung durch den Versicherungsnehmer

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angemessenheit der Verteilung der Limitierungsmittel zu den Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Auszug aus LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22
    Danach trifft die Beklagte als Versicherer die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Umstände, aus denen sie die Berechtigung zur Beitragserhöhung im erfolgten Umfang ableitet und zwar unabhängig ob der Versicherungsnehmer die Rückzahlung auf die Beitragsanpassung geleisteter Prämien oder die Feststellung bzw. Zwischenfeststellung der Unwirksamkeit der Erhöhung geltend macht (vgl. BGH Urt. v. 22.06.2022, IV ZR 193/20; BGH Urt. v. 09.12.2015, IV ZR 272/15).

    Der Versicherer hat an diesen Unterlagen ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse und sie unterliegen der Verpflichtung zur Verschwiegenheit (vgl. BGH VersR 2016, 177; KG VersR 2021, 1318).

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Auszug aus LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22
    Eine Partei muss sich weder Spezialkenntnisse aneignen, die zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage erforderlich sind (vgl. BGH Urt. v. 10.10.2016, Az. VI ZR 74/05) noch vorgerichtliche Aufklärung durch Einholung eines Privatgutachtens betreiben (vgl. BGH Urt. v. 19.02.2003, Az. IV ZR 321/02).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 321/02

    Anforderungen an die Substantiierung von Angriffen gegen ein

    Auszug aus LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22
    Eine Partei muss sich weder Spezialkenntnisse aneignen, die zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage erforderlich sind (vgl. BGH Urt. v. 10.10.2016, Az. VI ZR 74/05) noch vorgerichtliche Aufklärung durch Einholung eines Privatgutachtens betreiben (vgl. BGH Urt. v. 19.02.2003, Az. IV ZR 321/02).
  • KG, 10.11.2020 - 6 W 1029/20

    Geheimhaltungsanordnung im Rechtsstreit über Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in

    Auszug aus LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22
    Der Versicherer hat an diesen Unterlagen ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse und sie unterliegen der Verpflichtung zur Verschwiegenheit (vgl. BGH VersR 2016, 177; KG VersR 2021, 1318).
  • OLG München, 17.05.2023 - 38 W 533/23

    Schutz von Geheimhaltungsinteressen im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22
    Aufgrund der dargestellten schwächeren Sanktionierung eines Verstoßes ist der Geheimnisschutz deutlich weniger stark, was die Beklagte, wie oben dargestellt, ohne triftigen Grund, nicht hinnehmen muss (a.A. wohl OLG München B. v. 17.05.2023, 38 W 533/23).
  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22
    Allein mit dem von der Klägerin erstrebten Leistungsurteil auf Rückzahlung überzahlter Beträge wäre nicht rechtskräftig festgestellt, dass sie zukünftig nicht zur Zahlung des sich aus den streitgegenständlichen Beitragsanpassungen ergebenden Erhöhungsbetrags verpflichtet ist (vgl. BGH Urt. v. 14.04.2021, Az. IV ZR 36/20 m.w.N.; BGH Urt.v. 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19).
  • BGH, 14.04.2021 - IV ZR 36/20

    Rückforderung von unwirksamen Beitragserhöhungen in der PKV

    Auszug aus LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22
    Allein mit dem von der Klägerin erstrebten Leistungsurteil auf Rückzahlung überzahlter Beträge wäre nicht rechtskräftig festgestellt, dass sie zukünftig nicht zur Zahlung des sich aus den streitgegenständlichen Beitragsanpassungen ergebenden Erhöhungsbetrags verpflichtet ist (vgl. BGH Urt. v. 14.04.2021, Az. IV ZR 36/20 m.w.N.; BGH Urt.v. 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19).
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22
    Dieser Vorgang ist deshalb auch ohne Angriff auf die versicherungsmathematische Kalkulation soweit, wie vorliegend, das Ergebnis der Verteilung der Limitierungsmittel im Hinblick auf dessen Angemessenheit in Frage gestellt wird und nicht nur das Verfahren selbst im Hinblick auf eine Unvollständigkeit von Prüfunterlagen gerügt wird, im Gerichtsverfahren materiell angreifbar und überprüfbar unter Berücksichtigung des eingeschränkten Prüfmaßstabs des Treuhänders, der die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Versicherers zu beachten und nur darauf zu prüfen hat, ob sich die Verteilungsentscheidung des Versicherers unter Anwendung eines objektiv generalisierenden Maßstabs im Rahmen der gesetzlichen Beurteilungsspielräume als zulässig darstellt (vgl. BGH Urt. v. 19.12.2018, IV ZR 255/17).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22
    Nur ein vorwerfbares, missbilligenswertes Verhalten kann den mit den beweisrechtlichen Nachteilen verbundenen Vorwurf der Beweisvereitelung tragen (vgl. BGH, Beschluss v. 26.09.1996 - III ZR 56/98 - juris; BGH, Urteil v. 23.11.2005 - VIII ZR 43/05 - NJW 2006, 434, 436).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus LG Mannheim, 18.07.2023 - 11 O 294/22
    Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebes maßgeblich bestimmt werden können (BVerfGE 115, 205).
  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 193/20

    Prämienerhöhung in der Privaten Krankenversicherung: Verjährung eines Anspruchs

  • BGH, 16.02.2022 - IV ZB 21/21

    Berechtigtes Geheimhaltungsinteresse eines Versicherers an den technischen

  • BGH, 20.03.2024 - IV ZR 68/22

    Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Eine in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur vertretene Auffassung verbindet - in der Regel ohne nähere Begründung - mit der materiellen Fehlerhaftigkeit der Limitierungsmaßnahmen als Teilelement der Prämienanpassung die Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Prämienanpassung insgesamt (OLG Braunschweig NJW-RR 2023, 1076 Rn. 51, 62; OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Juli 2021 - 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 Rn. 5, 19 ff.; LG Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22, juris Rn. 21; Gerwins, NVersZ 2000, 353, 360; Klimke in: Boetius/Rogler/Schäfer, Rechtshandbuch PKV, 2020, § 31 Rn. 19).
  • LG Heidelberg, 13.10.2023 - 2 O 133/22

    Wirksamkeit von Beitragsanpassungen: Voraussetzungen einer Beweisvereitelung

    Die Durchführung einer Beweisaufnahme zur Rechtmäßigkeit der Limitierungsmittelvergabe hat der Kläger vorsätzlich vereitelt (3.), sodass die Beitragsanpassungen aus prozessualen Gründen als materiell wirksam anzusehen sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. August 2023 - 12 W 17/23 - juris Rn. 26 ff.; LG Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22 - juris Rn. 20 ff. m.w.N.; LG München II, Urteil vom 14. Februar 2023 - 1 O 4506/22 Ver - juris Rn. 42; LG Heidelberg, Urteil vom 26. September 2023 - 2 O 130/22 - n.v.).

    Dies ist - wie vorliegend - auch ohne Angriff auf die versicherungsmathematische Kalkulation möglich, soweit das Ergebnis der Verteilung der Limitierungsmittel im Hinblick auf dessen Angemessenheit in Frage gestellt wird (vgl. im Einzelnen LG Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Die Bezugnahme auf die von ihr - der Beklagten - als Anlage vorgelegten Unterlagen war deshalb zulässig (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22 -, juris Rn. 23).

    Der Kläger hat die Durchführung einer Beweisaufnahme zur Rechtmäßigkeit der Verteilung der Limitierungsmittel vorsätzlich vereitelt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. August 2023 - 12 W 17/23 - juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 23. Juni 2023 - 20 U 29/23 - juris Rn. 38 ff.; LG Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22 -, juris Rn. 20 ff; LG Bonn, Urteil vom 20. Januar 2023 - 41 O 88/22 -, juris Rn. 80; LG Heidelberg, Urteil vom 26. September 2023 - 2 O 130/22 -, n.v.).

    Diese Unterlagen, die die Beklagte vorliegend als den Treuhändern anlässlich der streitgegenständlichen Prämienanpassungen und der Verwendung von Limitierungsmitteln zu diesen Zeitpunkten vorgelegte Unterlagen dem Gericht vorgelegt hat, enthalten Geschäftsgeheimnisse der Beklagten (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22 -, juris Rn. 26).

    Das Gleiche gilt für die diese Themen betreffende Korrespondenz zwischen dem Treuhänder und dem Versicherer (LG Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22 -, juris Rn. 26).

    Allerdings bedeutet dies nicht, dass das Gericht den weiteren Hauptbevollmächtigten vom weiteren Verfahren vollständig ausschließen kann (LG Mannheim, Urteil vom 18.07.2023 - 11 O 294/22 -, juris Rn. 27).

    Diese Vorgehensweise würde aber - insbesondere in Anbetracht eines zu einzuholenden Sachverständigengutachtens und eines darauf bezugnehmenden Urteils - den Geheimhaltungsinteressen der Beklagten nicht genüge tun (LG Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22 -, juris Rn. 27).

    Die Situation ist gegenüber der Verpflichtung nur eines Sachbearbeiters einer bevollmächtigten Anwaltssozietät, dem in der Folge über das beA persönlich die zuzustellenden Schriftstücke übermittelt werden, noch einmal nachteiliger für die Geheimhaltungsinteressen der Beklagten, da bei der versehentlichen Übermittlung an einen Anwalt einer anderen Kanzlei noch mehr Personen potentiell Zugang erlangen können, ohne dass dort ein/e besonders zur Geheimhaltung verpflichteter Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sich aufgrund dessen um einen sorgsamen Umgang mit den Unterlagen bemüht (LG Mannheim, Urteil vom 18.07.2023 - 11 O 294/22 - juris Rn. 27).

    Die Beklagte wäre nicht verpflichtet gewesen, ein solches Selbstverpflichtungsgebot anzunehmen und eine außergerichtliche Vereinbarung zum Geheimnisschutz zu treffen, da ihren Geheimhaltungsinteressen dadurch nicht in gleicher Weise Rechnung getragen wird (LG Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22 - juris Rn. 29).

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