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   LG Neuruppin, 25.03.2024 - 11 Qs 76/23   

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LG Neuruppin, 25.03.2024 - 11 Qs 76/23 (https://dejure.org/2024,7207)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 25.03.2024 - 11 Qs 76/23 (https://dejure.org/2024,7207)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 25. März 2024 - 11 Qs 76/23 (https://dejure.org/2024,7207)
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  • Burhoff online

    Terminsvertreter, Pflichtverteidiger, Bestellungsbeschluss, Abrechnung

 
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  • OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 2 Ws 13/23

    Vergütungsanspruch des anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers befristet

    Auszug aus LG Neuruppin, 25.03.2024 - 11 Qs 76/23
    Die vorliegend entscheidungserhebliche Rechtsfrage, welche Gebühren ein ausweislich des jeweiligen Bestellungsbeschlusses ausdrücklich nur für einen bestimmten Tag bzw. einen bestimmten Termin bestellter Pflichtverteidiger beanspruchen kann, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (siehe etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.02.2023 - 2 Ws 13/23 - m.w.N.), wobei die zu dieser Thematik zuletzt veröffentlichte Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - soweit ersichtlich - aus dem Jahr 2009 stammt (OLG Brandenburg, Beschluss vorn 25.08.2009 - 2 Ws 111/09 -) und mithin auf die Zeit vor den zum 13.12.2019 in Kraft getretenen umfangreichen Änderungen des Rechts der Pflichtverteidigung datiert.
  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 2 Ws 111/09

    Terminsvertreter, Pflichtverteidiger; Gebührenanspruch

    Auszug aus LG Neuruppin, 25.03.2024 - 11 Qs 76/23
    Die vorliegend entscheidungserhebliche Rechtsfrage, welche Gebühren ein ausweislich des jeweiligen Bestellungsbeschlusses ausdrücklich nur für einen bestimmten Tag bzw. einen bestimmten Termin bestellter Pflichtverteidiger beanspruchen kann, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (siehe etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.02.2023 - 2 Ws 13/23 - m.w.N.), wobei die zu dieser Thematik zuletzt veröffentlichte Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - soweit ersichtlich - aus dem Jahr 2009 stammt (OLG Brandenburg, Beschluss vorn 25.08.2009 - 2 Ws 111/09 -) und mithin auf die Zeit vor den zum 13.12.2019 in Kraft getretenen umfangreichen Änderungen des Rechts der Pflichtverteidigung datiert.
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