Rechtsprechung
LG Ravensburg, 30.01.2003 - 6 S 32/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Erstattung von geleistetem Heimentgelt in Höhe von ersparten Verpflegungsaufwendungen; Entgeltreduzierung bei einem vollständigen Verzicht auf die Nutzung eines Leistungssegments in Form von Verpflegung für die Dauer des Heimaufenthaltes
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00
Fortzahlungsklausel in einem Heimvertrag
Auszug aus LG Ravensburg, 30.01.2003 - 6 S 32/02
Soweit die Bestimmungen des Heimgesetzes eine aufgeworfene Frage nicht konkret regeln (der Gesetzgeber hat auf eine umfassende und abschließende Regelung des Heimvertrages verzichtet), sind Heimverträge an den einschlägigen zivilrechtlichen Normen zu messen (BGHZ 148, 233 [unter 1.a) der Entscheidungsgründe]).Insbesondere die Frage vorübergehender Abwesenheit ist vor diesem Hintergrund auch in der Rechtsprechung bereits erörtert worden (vgl. BGHZ 148, 233 und OLG Nürnberg, NJW-RR 1998, 780).
Der Bundesgerichtshof hat in der zitierten Entscheidung (BGHZ 148, 233) die Frage, ob eine Unangemessenheit des zu zahlenden Gesamtentgelts sich auch daraus ergeben könne, dass nach dem Vertrag geschuldete Leistungsbestandteile auf Dauer nicht erbracht werden, ausdrücklich offen gelassen.
Die im vorliegenden Fall verwendeten Vertragsregelungen sind offenkundig massenhaft verbreitet (vgl. BGHZ 148, 233 [unter 1.c)aa) der Entscheidungsgründe]).
- BGH, 08.11.2001 - III ZR 14/01
Inhaltskontrolle eines Rahmenvertrages nach dem AGBG; Formularmäßige dynamische …
Auszug aus LG Ravensburg, 30.01.2003 - 6 S 32/02
Von daher unterläge auch die entsprechende Bestimmung des Rahmenvertrages der Kontrolle nach dem AGB-Gesetz (vgl. BGHZ 149, 146 [unter II.2.b) der Entscheidungsgründe]). - OLG Nürnberg, 12.08.1997 - 3 U 1062/97
Inhaltskontrolle eines Heimvertrags für Altenpflegeheime und Altenheime mit …
Auszug aus LG Ravensburg, 30.01.2003 - 6 S 32/02
Insbesondere die Frage vorübergehender Abwesenheit ist vor diesem Hintergrund auch in der Rechtsprechung bereits erörtert worden (vgl. BGHZ 148, 233 und OLG Nürnberg, NJW-RR 1998, 780).