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   LG Stendal, 11.11.2021 - 31 O 33/21   

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https://dejure.org/2021,45887
LG Stendal, 11.11.2021 - 31 O 33/21 (https://dejure.org/2021,45887)
LG Stendal, Entscheidung vom 11.11.2021 - 31 O 33/21 (https://dejure.org/2021,45887)
LG Stendal, Entscheidung vom 11. November 2021 - 31 O 33/21 (https://dejure.org/2021,45887)
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Volltextveröffentlichung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abberufung des Versammlungsleiters, Gesellschaftsrecht, Untersagung Geschäftsführung, Versammlungsleiter laut Satzung, www.K1.de, www.K1.de I Gesellschaftsrecht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.2010 - II ZR 230/08

    GmbH: Stimmrecht des Versammlungsleiters bei der Abstimmung über die Entziehung

    Auszug aus LG Stendal, 11.11.2021 - 31 O 33/21
    Es entspricht dem Interesse der Gesellschaft, die Satzung, die eine Abberufung des Versammlungsleiters Bitte wählen Sie ein Schlagwort: Abberufung Abberufung des Versammlungsleiters aus wichtigem Grund nicht vorsieht, dahin auszulegen, dass die Abberufung des satzungsmäßigen Versammlungsleiters aus wichtigem Grund durch einen Hauptversammlungsbeschluss möglich ist (vgl. BGH Urteil vom 21. Juni 2010 -II ZR 230/08-; LG Köln Urteil vom 6. Juli 2005 -82 0 150/04-; Bayer in: Lutter/Hommelhoff, am angegebenen Ort; Noack, GmbHR 2017, 792-800, jeweils zitiert nach Juris).

    Er kann aber nicht Beschlussgegenstände von der Tagesordnung absetzen (BGH Urteil vom 21.Juni 2010- II ZR 230/08 - zitiert nach Juris; Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 19. Aufl.,§ 48 Rn. 16).

    Das Übergehen des Tagesordnungspunktes begründet einen wichtigen Grund für die Abberufung des Versammlungsleiters Bitte wählen Sie ein Schlagwort: Abberufung Abberufung des Versammlungsleiters (BGH Urteil vom 21. Juni 2010 -II ZR 230/08 -zitiert nach Juris).

  • KG, 11.08.2011 - 23 U 114/11

    Einstweilige Verfügung: Sofortige Abberufung des GmbH-Geschäftsführers bei

    Auszug aus LG Stendal, 11.11.2021 - 31 O 33/21
    Zwar besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, da bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Wirksamkeit der Abberufung des Verfügungsbeklagten als Geschäftsführer der Verfügungsklägerin ungewiss ist (vgl. hierzu KG Berlin Urteil vom 11. August 2011 - 23 U 114/11 - zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 06.07.2005 - 82 O 150/04
    Auszug aus LG Stendal, 11.11.2021 - 31 O 33/21
    Es entspricht dem Interesse der Gesellschaft, die Satzung, die eine Abberufung des Versammlungsleiters Bitte wählen Sie ein Schlagwort: Abberufung Abberufung des Versammlungsleiters aus wichtigem Grund nicht vorsieht, dahin auszulegen, dass die Abberufung des satzungsmäßigen Versammlungsleiters aus wichtigem Grund durch einen Hauptversammlungsbeschluss möglich ist (vgl. BGH Urteil vom 21. Juni 2010 -II ZR 230/08-; LG Köln Urteil vom 6. Juli 2005 -82 0 150/04-; Bayer in: Lutter/Hommelhoff, am angegebenen Ort; Noack, GmbHR 2017, 792-800, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 07.04.2022 - 4 U 203/21
    Auf die Berufungen der Verfügungsklägerin und der Nebenintervenientin wird das am 11. November 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Stendal, Az.: 31 0 33/21, abgeändert.
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