Rechtsprechung
   LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39536
LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08 (https://dejure.org/2008,39536)
LG Stendal, Entscheidung vom 20.08.2008 - 25 T 134/08 (https://dejure.org/2008,39536)
LG Stendal, Entscheidung vom 20. August 2008 - 25 T 134/08 (https://dejure.org/2008,39536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,39536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Naumburg, 26.08.2004 - 8 Wx 13/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Feststellung der Gleichwertigkeit der Ausbildung

    Auszug aus LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08
    Der Beteiligte zu 1 kann auch weder aufgrund der früheren Einstufung durch das Oberlandesgericht Naumburg, insbesondere durch den Beschluss vom 26.08.2004 - 8 Wx 13/04 noch infolge des Einstufungsbeschlusses des Amtsgerichts Stendal vom 01.06.1999 einen Stundensatz von 44, 00 EUR verlangen.

    In dem durch die Beschwerde ausdrücklich in Bezug genommenen Parallelverfahren vor dem OLG Naumburg zum Geschäftszeichen 8 Wx 13/04 wurde lediglich verbindlich festgestellt, dass der Beteiligte zu 1 für die Betreuung des dortigen Betroffenen durch den Beteiligten zu 2 in dem Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2002 einen Anspruch auf Vergütung in Höhe von 341, 44,00 EUR gegen die Staatskasse hat.

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08
    Besondere Kenntnisse, die über ein Grundwissen deutlich hinaus gehen müssen (vgl. Palandt- Diederichsen , BGB, 67. Auflage, § 4 VBVG Rn 7; BayObLG, FamRZ 2000, 844 845; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/2006 - zitiert nach Juris; KG, FGPrax 2008, 60; OLG Rostock, OLG-Report 2008, 464), sind nur dann nutzbar, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betroffenen besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen.

    Für betreuungsrelevant werden im Allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialpädagogik und Soziologie gehalten (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 844, 845 m.w.N.).

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08
    Es ist allgemein anerkannt, dass im Rahmen der Einstufung nach dem VBVG die Ausbildung an einer Fachhochschule der Ausbildung an einer Universität gleichsteht (vgl. Palandt- Diederichsen , BGB, 67. Auflage, § 4 VBVG Rn 12; zum regelungsgleichen BVormVG vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307, 1308; BayObLG, FamRZ 2001, 187, 188).

    Eine allgemeine Nutzbarkeit - die eine Vermutung nach §§ 3 Abs. 2 S. 1, 4 Abs. 3 S. 1 VBVG zur Folge hat - ist angesichts des Wesens der Betreuung als rechtlicher Betreuung (§ 1901 Abs. 1 BGB) etwa bei juristischen Kenntnissen anzunehmen, insbesondere im Gesundheits-, Zivil-, Sozialleistungs-, Versorgungs-, Verwaltungs- und Steuerrecht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 187).

  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

    Auszug aus LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08
    Besondere Kenntnisse, die über ein Grundwissen deutlich hinaus gehen müssen (vgl. Palandt- Diederichsen , BGB, 67. Auflage, § 4 VBVG Rn 7; BayObLG, FamRZ 2000, 844 845; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/2006 - zitiert nach Juris; KG, FGPrax 2008, 60; OLG Rostock, OLG-Report 2008, 464), sind nur dann nutzbar, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betroffenen besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinaus ging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. KG, FGPrax 2008, 60, 61; KG, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/2006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/2004; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07, Beschluss vom 30.4.2007 - 8 Wx 3/2007 und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 jeweils zitiert nach Juris und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.5.2008 - 8 Wx 6/08 ).

  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83

    Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus

    Auszug aus LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08
    Präjudizielle Festlegungen nehmen aber nicht an der Rechtskraft teil (vgl. nur BGHZ 93, 330, 335; Zöller- Vollkommer , ZPO, 26. Auflage, Vor § 322 Rn 34).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08
    Der Richter bzw. Rechtspfleger verstößt nicht gegen seine Bindung an Recht und Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG, indem er von einer früher vertretenen Rechtsansicht abweicht (vgl. BVerfGE 38, 386, 396; 84, 212, 227 ) .
  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71

    Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08
    Der Richter bzw. Rechtspfleger verstößt nicht gegen seine Bindung an Recht und Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG, indem er von einer früher vertretenen Rechtsansicht abweicht (vgl. BVerfGE 38, 386, 396; 84, 212, 227 ) .
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08
    Bei einer Bindung der Gerichte an eine einmal getroffene Einstufung auch für die Zukunft bestünde keine Möglichkeit, eine als unrichtig erkannte Entscheidung nach Maßgabe der nunmehr für richtig befundenen Auslegung des Gesetzes vorzunehmen (vgl. BVerfGE 18, 224, 240, 241 ).
  • OLG Köln, 20.01.2006 - 16 Wx 203/05

    Rückforderung einer Betreuervergütung

    Auszug aus LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08
    Die für diesen Zeitraum einmal bewilligte Vergütung kann nicht ohne weiteres rückwirkend wieder entzogen werden (vgl. Jansen- Briesemeister , FGG, 3. Auflage, § 18 Rn 36, 38; zur nachträglichen Kürzung einer bereits ausgezahlten Vergütung KG, FGPrax 2008, 60; OLG Köln, FGPrax 2006, 116).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08
    Der Betreuer soll sich darauf verlassen können, dass er nicht nur eine Aufwandsentschädigung, sondern eine Vergütung erhält, solange die Feststellung nicht aufgehoben ist (vgl. BayObLG, BtPrax 2000, 34).
  • BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 193/95

    Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund im Verfahren über Vergütung und

  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04

    Betreuervergütung: Keine betreuungsrelevante Fachkenntnisse durch

  • KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in

  • OLG Dresden, 26.06.2000 - 15 W 500/00

    Zur Höhe von Betreuervergütung

  • OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07

    Betreuervergütung für Diplom-Agraringenieur

  • KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06

    Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Betreuers

  • OLG Naumburg, 30.04.2007 - 8 Wx 3/07
  • LG Münster, 01.03.2011 - 5 T 328/10

    Ein durch ein nicht betreuungsspezifisches Studium qualifizierter Berufsbetreuer

    Das Fach "Datenverarbeitung" ist nützlich, weil der Beteiligte zu 1) hier umfassende PC-Kenntnisse einschließlich Datenverarbeitung, Datenschutz und Datenübermittlung erlangt hat und diese in Anbetracht des heute unverzichtbaren Einsatzes von Computern auch im Rahmen der Betreuung, z.B. für die Rechnungslegung oder die Betreuungsberichte, von Bedeutung sind (vgl. LG Stendal, Beschluss vom 20.08.2008, Az. 25 T 134/08).

    Das Studium der Ingenieurwissenschaften ist grundsätzlich nicht darauf ausgelegt, betreuungsrelevante Kenntnisse zu vermitteln, weshalb verschiedene Gerichte die erhöhte Vergütung in solchen Fällen versagt haben (vgl. z.B. LG Stendal Beschluss vom 20.08.2008, Az. 25 T 134/08; OLG Rostock, Beschluss vom 21.02.2008, Az. 6 W 12/08; LG Dortmund Beschluss vom 12.10.2007, Az. 15 T 209/07, Blatt 71 ff. des Vergütungsheftes).

    Soweit in den vom Beteiligten zu 2) zitierten Fällen (OLG Rostock Beschluss vom 21.02.2008, Az. 6 W 12/08 und LG Stendal Beschluss vom 20.08.2008, Az. 25 T 134/08) anders entschieden wurde, so hält die Kammer diese nicht für vergleichbar, da es dort insbesondere um Kenntnisse der "sozialistischen Betriebswirtschaft" ging, die für einen Betreuer in der Tat wenig nützlich sein dürften.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht