Rechtsprechung
LG Wuppertal, 04.08.2022 - 9 T 128/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 19.04.2021 - 90 C 208/20
- LG Wuppertal, 04.08.2021 - 9 T 128/21
- LG Wuppertal, 04.08.2022 - 9 T 128/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18
Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit
- BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 26/03
Begründung von Wohnungseigentum nach Überlassung an den Mieter
Auszug aus LG Wuppertal, 04.08.2022 - 9 T 128/21
Das Schreiben ist in der wir-Form gehalten, was sogar eher gegen eine Bevollmächtigung und mehr für eine Botenstellung spricht.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Wort Kündigung nicht unbedingt gebraucht werden, so dass die Beschwerdekammer auch noch in Betracht zu ziehen hatte, ob etwa in der Klageerhebung als solcher oder in einem späteren Schriftsatz des Klägers eine erneute Kündigungserklärung zu erblicken ist (vgl. BGH, VIII ZR 26/03, juris). - BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12
Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein …
Auszug aus LG Wuppertal, 04.08.2022 - 9 T 128/21
Die Offenlegung der Stellvertretung in der Kündigung ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil der Kündigungsempfänger weiß, dass der Kündigende grundsätzlich in allen Mietangelegenheiten vom Unterzeichner des Kündigungsschreibens vertreten wird (…Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl., § 568 Rn. 14;… Tiedemann in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 568 BGB (Stand: 25.05.2021), Rn. 26).Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht in den Fällen, in denen der Unterzeichner seine Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." versieht, grundsätzlich nicht von einer Übernahme der Verantwortung des Unterzeichners für den Inhalt der unterzeichneten Schrift aus, weil der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, dass er nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12 -, Rn. 11, juris). - LG Berlin, 24.09.2014 - 65 S 64/14
Unterschrift mit Zusatz "i.A." wahrt Schriftformerfordernis nicht!
Auszug aus LG Wuppertal, 04.08.2022 - 9 T 128/21
Ob man dabei so weit gehen kann, wie das Landgericht Berlin (65 S 64/14, juris), dass selbst trotz des ausdrücklichen Zusatzes, "namens und in Vollmacht des Vermieters", das Kürzel i.A. als entscheidend angesehen hat, kann dahinstehen.