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   LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02   

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https://dejure.org/2003,13959
LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02 (https://dejure.org/2003,13959)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02 (https://dejure.org/2003,13959)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. März 2003 - L 13 RA 2085/02 (https://dejure.org/2003,13959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters und der Einführung von Stichtagsregelungen; Schutzwürdiges Vertrauen auf den abschlagsfreien Zugang zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ; Vertrauensschutz bei Abschlusses einer Vorruhestandsvereinbarung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02
    Der Gesetzgeber unterliegt dabei strengen Bindungen, wenn er eine bereits als Übergangsregelung gestaltete Norm ihrerseits wieder ändert (BVerfGE 102, 68 (97)).

    "Besondere" Anforderungen des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 102, 68 (97)) waren aber nicht zu berücksichtigen, denn § 41 SGB VI aF war nicht als Übergangsregelung ausgestaltet, sondern bereitete die Anhebung der Altersgrenzen langfristig und dauerhaft vor.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02
    Art. 3 Abs. 1 GG hindert den Rentengesetzgeber nicht, Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 87, 1 (43); 97, 103 (114 f.)).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02
    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 (329); 79, 223 (236); BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 - NVwZ 1991, 662 (663)).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02
    Eine Grenze ist jedoch dann erreicht, wenn sich für eine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (vgl. BVerfGE 99, 165 (178); stRspr).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02
    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 (329); 79, 223 (236); BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 - NVwZ 1991, 662 (663)).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02
    Dies gilt aufgrund des weiten Spielraums des politischen Ermessens, innerhalb dessen der Gesetzgeber das Rentenrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen darf, auch und gerade, wenn sich die tatsächliche Situation derer, die gerade noch in den Genuss einer Regelung kommen, nur geringfügig von der Lage derer unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 - DVBl 1995, 1232 (1233); Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 - DVBl 1999, 1421 (1422)).
  • BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvL 3/89

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02
    Art. 3 Abs. 1 GG hindert den Rentengesetzgeber nicht, Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 87, 1 (43); 97, 103 (114 f.)).
  • BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97

    Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch ReföDG Art 3 §

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02
    Dies gilt aufgrund des weiten Spielraums des politischen Ermessens, innerhalb dessen der Gesetzgeber das Rentenrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen darf, auch und gerade, wenn sich die tatsächliche Situation derer, die gerade noch in den Genuss einer Regelung kommen, nur geringfügig von der Lage derer unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 - DVBl 1995, 1232 (1233); Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 - DVBl 1999, 1421 (1422)).
  • BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90

    Verfassungsmäßigkeit der Sichttaregelung des Fünften

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02
    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 (329); 79, 223 (236); BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 - NVwZ 1991, 662 (663)).
  • Drs-Bund, 29.07.1996 - BT-Drs 13/5370
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02
    Eine solche Regelung ist gerechtfertigt, weil anderenfalls eine Beschleunigung der Frühverrentungswelle zu befürchten stand und dadurch die Erhöhung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung über die für 1997 bestimmten 20, 3 v.H. hinaus nötig geworden wäre (vgl. zur Finanzlage auch den Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung vom 29. Juli 1996; BT-Drucks 13/5370 S. 1 ff.).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - L 10 RA 2884/02

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anwendung der

    Diese Konstellation findet sich in zahlreichen Fällen von Vereinbarungen zwischen Versicherten und Arbeitnehmern über einen "gleitenden Eintritt in den Ruhestand" und ist von der Rechtsprechung als Anwendungsfall des § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 b SGB VI a. F. oder des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 b SGB VI nie in Zweifel gezogen worden (vgl. LSG Niedersachsen, Urteil vom 27. Juni 2002 - L 1 RA 239/01; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 2002 - L 18 RA 35/02; SG Darmstadt, Urteil vom 12. November 2002 - S 6 RA 892/02; SG Berlin, Urteil vom 27. Februar 2003 - S 1 RA 6704/02; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. März 2003 - L 13 RA 2085/02; Urteil vom 16. Juli 2003 - L 2 RJ 3114/02; Urteil vom 5. August 2003 - L 13 RA 4945/02).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2004 - L 10 RA 1278/03

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    In der Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - von keinem Gericht die Verfassungswidrigkeit bejaht worden (vgl. zusätzlich zu den Zitaten im angefochtenen Urteil z.B. LSG Baden-Württemberg L 13 RA 2085/02, Urteil vom 5.3.2003 und L 9 RA 2133/03, Urteil vom 12.8.2003, beide in Revision).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2004 - L 10 RA 1982/03

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    In der Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - von keinem Gericht die Verfassungswidrigkeit bejaht worden (vgl. Urteil des LSG Baden-Württemberg L 13 RA 2085/02, Urteil vom 5.3.2003 und L 9 RA 2133/03, Urteil vom 12.8.2003, beide in Revision).
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