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   LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11   

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https://dejure.org/2015,53824
LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11 (https://dejure.org/2015,53824)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.04.2015 - L 9 U 5217/11 (https://dejure.org/2015,53824)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. April 2015 - L 9 U 5217/11 (https://dejure.org/2015,53824)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 31/99 R

    Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst - Journalist - Minderung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
    Die zum Unfall führende Tätigkeit muss nicht Teil der Ausbildung sein; insoweit muss kein innerer Zusammenhang zwischen der Schul- oder Berufsausbildung und der zum Unfall führenden Verrichtung gegeben sein; der zeitliche Zusammenhang genügt (BSG, Urteil vom 07.11.200, B 2 U 31/99 R und Urteil vom 04.12.1991, 2 RU 69/90, Juris).

    In die Schul- oder Berufsausbildung sind solche Unterbrechungen einzubeziehen, die mit ihr notwendigerweise oder regelmäßig verbunden sind (BSG, Urteil vom 07.11.2000, B 2 U 31/99 R).

    Diese die Ausbildung verzögernden, aber ihr zuzurechnenden Übergangszeiten können in der Regel eine Dauer von bis zu vier Monaten haben (BSG, Urteil vom 07.11.2000, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 28/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Neuberechnung des JAV -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
    Die Anwendung des § 90 SGB VI auf solche "Altfälle" setzt vielmehr voraus, dass dessen Tatbestand in vollem Umfang erst nach dem 01.01.1997 erfüllt worden ist (so zu § 90 Abs. 2 SGB VII BSG, Urteil vom 04.06.2002, B 2 U 28/01 R und Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, Juris).

    Unabhängig davon, dass § 90 Abs. 2 SGB VII, der statt auf die Vollendung des 25. auf die des 30. Lebensjahrs abstellt, vorliegend keine Anwendung findet, da dessen Tatbestand (Vollendung des 30. Lebensjahrs) bereits vor Inkrafttreten des SGB VII am 01.01.1997 erfüllt war (vgl. zur Anwendbarkeit BSG, Urteil vom 18.09.2012, a.a.O., und Urteil vom 04.06.2002, a.a.O., m.w.N.), lagen auch die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen nicht vor; eine altersabhängige Lohnerhöhung war tarifvertraglich nach Vollendung des 21. Lebensjahres nicht vorgesehen.

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
    Nach der jüngsten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 11/11 R, Juris) ist eine fiktive Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes bei Eintritt des Versicherungsfalls vor oder während der Schulausbildung lediglich dann möglich, wenn eine anschließende Berufsausbildung wegen dieses Versicherungsfalls nicht fristgerecht und erfolgreich beendet wurde.

    Unabhängig davon, dass § 90 Abs. 2 SGB VII, der statt auf die Vollendung des 25. auf die des 30. Lebensjahrs abstellt, vorliegend keine Anwendung findet, da dessen Tatbestand (Vollendung des 30. Lebensjahrs) bereits vor Inkrafttreten des SGB VII am 01.01.1997 erfüllt war (vgl. zur Anwendbarkeit BSG, Urteil vom 18.09.2012, a.a.O., und Urteil vom 04.06.2002, a.a.O., m.w.N.), lagen auch die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen nicht vor; eine altersabhängige Lohnerhöhung war tarifvertraglich nach Vollendung des 21. Lebensjahres nicht vorgesehen.

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 69/90

    Anspruch auf Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Rechtliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
    Grundsätzlich bleiben diese Verdienstverhältnisse für alle Zukunft die Grundlage der Geldleistungen; spätere Erwerbsaussichten sind in der Regel bei der Feststellung des JAV rechtlich unbeachtlich (so für § 571 Abs. 1 Satz 1 RVO Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 04.12.1991, 2 RU 69/90; Urteil vom 28.01.1993, 2 RU 15/92, Juris).

    Die zum Unfall führende Tätigkeit muss nicht Teil der Ausbildung sein; insoweit muss kein innerer Zusammenhang zwischen der Schul- oder Berufsausbildung und der zum Unfall führenden Verrichtung gegeben sein; der zeitliche Zusammenhang genügt (BSG, Urteil vom 07.11.200, B 2 U 31/99 R und Urteil vom 04.12.1991, 2 RU 69/90, Juris).

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht gem §§ 212, 214 Abs 2 S 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
    Die Anwendung des § 90 SGB VI auf solche "Altfälle" setzt vielmehr voraus, dass dessen Tatbestand in vollem Umfang erst nach dem 01.01.1997 erfüllt worden ist (so zu § 90 Abs. 2 SGB VII BSG, Urteil vom 04.06.2002, B 2 U 28/01 R und Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, Juris).
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 06.02.2007, B 8 KN 16/05 B).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
    Für die Frage, ob eine beantragte Beweiserhebung vorzunehmen ist, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten ist, den Sachverhalt zu den von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (st. Rspr., vgl. z. B. BSG, Urteil vom 31.07.1975, 5 BJ 28/75; BSG, Urteil vom 06.11.2011, B 9 V 12/11 B, Juris).
  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92

    Umfang der Bindung rechtskräftiger Urteile - Erteilung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
    Grundsätzlich bleiben diese Verdienstverhältnisse für alle Zukunft die Grundlage der Geldleistungen; spätere Erwerbsaussichten sind in der Regel bei der Feststellung des JAV rechtlich unbeachtlich (so für § 571 Abs. 1 Satz 1 RVO Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 04.12.1991, 2 RU 69/90; Urteil vom 28.01.1993, 2 RU 15/92, Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 19/12

    Unfall - Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst - Ausbildung - Gastronomie -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
    Ausreichend ist vielmehr, wenn eine Ausbildung in eine darauf aufbauende Ausbildung einmündet, wie es von vornherein auch geplant war und objektiv sinnvoll ist (BSG, Urteil vom 15.08.1993, 2 RU 24/02, Juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2014, L 3 U 19/12, Juris).
  • SG Reutlingen, 28.10.2013 - S 7 U 3373/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
    Der Senat kann offen lassen, ob dieser Rechtsprechung, die in Literatur und Rechtsprechung (Schudmann in jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, Stand 02.04.2014, § 90 Rdnr. 26; SG Reutlingen, Urteil vom 28.10.2013, S 7 U 3373/11, Juris) kritisiert wird, zu folgen ist, da er im Ergebnis zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Kläger sich zum Zeitpunkt des Unfalls am 01.07.1966 nicht in einer Ausbildung befunden hat, da jedenfalls der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen für das Studium erfüllt waren, und dem geplanten Studienbeginn zu lang war, als dass er noch als unbeachtliche Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten angesehen werden kann.
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 V 12/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrenmangel - Verstoß gegen den

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