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   LSG Baden-Württemberg, 07.09.2009 - L 10 R 3976/09 B   

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https://dejure.org/2009,13264
LSG Baden-Württemberg, 07.09.2009 - L 10 R 3976/09 B (https://dejure.org/2009,13264)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.09.2009 - L 10 R 3976/09 B (https://dejure.org/2009,13264)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 2009 - L 10 R 3976/09 B (https://dejure.org/2009,13264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Sachverständigen - keine Befangenheit eines Bediensteten eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung in Rechtsstreitigkeit gegen anderen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Bestehen eines Dienstverhältnisses des Sachverständigen zur beklagten Verwaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren; Befangenheit eines zum gerichtlichen Sachverständigen bestellten Bediensteten eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.09.2009 - L 10 R 3976/09
    Anderes folgt auch nicht aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 06.10.1998, 3 B 35/98 in NVwZ 1999, 184).
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 6/92

    Sachverständige - Eignung - Beweiswürdigung - Arzt - Sachverständigen-Gutachten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.09.2009 - L 10 R 3976/09
    Zutreffend hat indessen das Sozialgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11.12.1992, 9a RV 6/92) ausgeführt, dass eine Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen Dr. O. nicht zu befürchten ist, weil dieser nicht im Dienste der Beklagten, sondern der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See steht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2009 - L 2 R 516/09

    Annahme der Befangenheit eines zum Sachverständigen bestellten Facharztes für

    Ein im Rahmen gebotener Verfahrensweise liegendes Verhalten kann keinen Ablehnungsgrund begründen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, B. v. 7. September 2009 - L 10 R 3976/09 B -).
  • OLG Jena, 22.08.2016 - 6 W 66/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit aufgrund der

    Ebenso wenig musste der Senat der Frage nachgehen, ob ein entsprechender Interessenkonflikt gegeben wäre, wenn das Landgericht beabsichtigt hätte, einen Gutachtenauftrag an einen Sachverständigen zu erteilen, der hauptamtlich für einen MDK tätig ist bei dem die Beschwerdegegnerin nicht Trägermitglied ist (vgl. für entsprechende Sachverhalte: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2012 - L 11 KR 335/12 B -, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 07. September 2009 - L 10 R 3976/09 B -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2012 - L 11 KR 335/12

    Krankenversicherung

    Anders als in Fällen der Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder mit den vom BSG im Einzelnen dargestellten Einflussmöglichkeiten zur Sicherstellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ebenso wie die der gesetzlichen Krankenversicherung organisatorisch und inhaltlich unabhängig (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.2009 - L 10 R 3976/09 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2021 - L 10 R 2707/19
    Unabhängig davon hat der Senat bereits unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden (Beschluss vom 07.09.2009, L 10 R 3976/09 B, in juris, m.w.N.), dass und warum ein Gutachten nicht allein deshalb nicht verwertbar ist, nur weil ein (ärztlicher) Bediensteter eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung in Rechtsstreitigkeiten gegen einen anderen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zum gerichtlichen Sachverständigen bestellt ist.
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