Rechtsprechung
LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme einer Bewilligung von Arbeitslosengeld; Berücksichtigung des Vertrauenschutzes des Empfängers bei der nachträglichen Kürzung eines Arbeitslosengeldanspruchs; Interessenabwägung zwischen dem Grundsatz der Beseitigung rechtswidriger ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 02.04.2003 - S 6 AL 8/01
- LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 6/00 R
Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids mit Wirkung für die Zukunft …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Der reine Zeitablauf, d.h. die Zeitspanne zwischen der Bewilligung der Leistung und ihrer Entziehung ist, soweit das Gesetz nicht anderes bestimmt, für sich alleine in diesem Sinne kein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand, denn er sagt über die Zumutbarkeit der Entziehung nichts aus (BSG vom 21.06.2001, Az.: B 7 AL 6/00 R;… BSG vom 14.06.1984, a.a.O.).Zunächst ist zu beachten, dass es sich bei der Gewährung von Arbeitslosengeld um eine Dauerleistung handelt, bei der das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes in der Regel höher einzuschätzen ist (BSG vom 21.06.2001, a.a.O.).
Nimmt man als Bezugspunkt für den Eintritt der Kenntnis der Rechtswidrigkeit beim Kläger das Anhörungsschreiben vom 14.09.2000 (so BSG vom 21.06.2001, a.a.O., Rdnr.23) beträgt die Zeitspanne lediglich 14 Monate.
Eine derartige Konstruktion liefe der Zielsetzung des § 45 SGB X zuwider, einen rechtswidrigen Zustand auch wieder beseitigen zu können (BSG 21.06.2001, a.a.O.).
- BSG, 14.06.1984 - 10 RKg 5/83
Interessenabwägung
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Wären daneben keine anderen, die Rücknahme ausschließenden Umstände erheblich, wäre der Grundtatbestand der Abwägung in Abs. 2 Satz 1 nicht gerechtfertigt (BSG vom 14.06.1984, Az.: 10 RKg 5/83).Der reine Zeitablauf, d.h. die Zeitspanne zwischen der Bewilligung der Leistung und ihrer Entziehung ist, soweit das Gesetz nicht anderes bestimmt, für sich alleine in diesem Sinne kein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand, denn er sagt über die Zumutbarkeit der Entziehung nichts aus (BSG vom 21.06.2001, Az.: B 7 AL 6/00 R; BSG vom 14.06.1984, a.a.O.).
Mit der genannten Entscheidung vom 14.06.1984 (a.a.O.) hat das BSG sogar aus dem Umstand der Entziehung einer Dauerleistung rund drei Jahre nach ihrer Bewilligung (§ 45 Abs. 3 SGB X war für die dortige Entscheidung im Kindergeldrecht nicht einschlägig) allein noch kein schutzwürdiges Vertrauen entnommen.
- BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit, …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG erfordert die amtliche Sachaufklärungspflicht nicht, nach Tatsachen zu forschen, für deren Bestehen die Umstände des Einzelfalls keine Anhaltspunkte bieten (BSGE 78, 207; BSG vom 17.12.1997, Az.: 11 RAr 61/97).
- BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97
Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG , …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG erfordert die amtliche Sachaufklärungspflicht nicht, nach Tatsachen zu forschen, für deren Bestehen die Umstände des Einzelfalls keine Anhaltspunkte bieten (BSGE 78, 207; BSG vom 17.12.1997, Az.: 11 RAr 61/97). - BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R
Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Im sozialgerichtlichen Verfahren ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung in diesem Sinne zunächst ein Beweismittel wie jedes andere, sodass der durch sie bestätigte Inhalt durch andere Beweismittel widerlegt werden kann; ob eine solche Bescheinigung als ausreichender und keiner weiteren Überprüfung bedürfender Nachweis angesehen werden kann, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und unterliegt pflichtgemäßem richterlichen Ermessen (BSG vom 8.11.2005, B 1 KR 18/04 R). - BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96
Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Auch im Rahmen der Rechtsprechung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ein gesteigerten Beweiswert beigemessen, solange die darin enthaltene Beurteilung nicht durch andere Umstände erschüttert wird (vgl. BAGE 85, 167 = AP Nr. 4 zu § 3 EntgeltFG m.w.N.; BAG NZA 2004, 564; BGHZ 149, 63 ff. = NZA 2002, 40). - BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Auch im Rahmen der Rechtsprechung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ein gesteigerten Beweiswert beigemessen, solange die darin enthaltene Beurteilung nicht durch andere Umstände erschüttert wird (vgl. BAGE 85, 167 = AP Nr. 4 zu § 3 EntgeltFG m.w.N.; BAG NZA 2004, 564; BGHZ 149, 63 ff. = NZA 2002, 40). - BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00
Erstattungsfähigkeit des an den Geschäftsführer einer GmbH aufgrund bestrittener …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Auch im Rahmen der Rechtsprechung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ein gesteigerten Beweiswert beigemessen, solange die darin enthaltene Beurteilung nicht durch andere Umstände erschüttert wird (vgl. BAGE 85, 167 = AP Nr. 4 zu § 3 EntgeltFG m.w.N.; BAG NZA 2004, 564; BGHZ 149, 63 ff. = NZA 2002, 40). - BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R
Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Auch aus der Sicht des Klägers konnten diese Bescheide nicht als jeweils erneute Zuerkennung der Anspruchsdauer verstanden werden (so für vergleichbare Sachverhalte: BSG vom 25.06.1986, Az.: 9a RVg 2/84; BSG vom 23.03.1999, Az.: B 4 RA 41/98 R). - BSG, 05.11.1997 - 9 RV 20/96
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Dieser zeitliche und sachliche Vorrang der Vertrauensschutzprüfung vor einer etwaigen Ermessensentscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 59/157; BSG vom 05.11.1997, Az.: 9 RV 20/96). - BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84
Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens - …
- BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84
Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen
- BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 128/84
Vermögensdisposition - Verwaltungsakt - Disposition - Unterhaltsgeld
- BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57