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   LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12   

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https://dejure.org/2016,2847
LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12 (https://dejure.org/2016,2847)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.01.2016 - L 15 VK 1/12 (https://dejure.org/2016,2847)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - L 15 VK 1/12 (https://dejure.org/2016,2847)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Anerkennung von Schädigungsfolgen und Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Anerkennung von Schädigungsfolgen und Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz ; Wahrscheinlicher Zusammenhang zwischen dem einen Versorgungsschutz eröffnenden Tatbestand und der Gesundheitsstörung; Keine Berücksichtigung einer ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Anerkennung von Schädigungsfolgen und Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz ; Wahrscheinlicher Zusammenhang zwischen dem einen Versorgungsschutz eröffnenden Tatbestand und der Gesundheitsstörung; Keine Berücksichtigung einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (31)

  • LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09

    (Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12
    Vielmehr kann, wenn derartigen Anträgen nicht stattgegeben wird, unmittelbar die Entscheidung in der Sache ergehen, wobei die (Beweis-)Anträge in der Urteilsbegründung abzuhandeln sind (ständige Rspr., vgl. z. B. Urteile des Senats vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09, und vom 18.03.2015, Az.: L 15 SB 127/14).

    Der Umstand, dass bestimmte Ermittlungen mit einem förmlichen Beweisantrag verlangt werden, vermag nicht dazu zu führen, dass für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ein strengerer Maßstab bezüglich der Frage anzulegen wäre, unter welchen Voraussetzungen die gewünschten Ermittlungen unterbleiben dürfen (vgl. Urteil des Senats vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).

    Die Ermittlungspflichten der Gerichte werden dadurch aber nicht verschärft (ständige Rspr., vgl. z. B. Urteile des Senats vom 14.02.2012, Az.: L 15 VJ 3/08, und vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).

  • BSG, 13.12.2005 - B 13 RJ 247/05 B

    Zulässigkeit der eidlichen Parteivernehmung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12
    Dem Beweisantrag war daher nicht nachzukommen, wie dies das BSG in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 13.12.2005, Az.: B 13 RJ 247/05 B, wie folgt begründet hat:.

    Mit der beantragten Beweiserhebung würde nicht nur eine Vernehmung eines medizinischen Laien über medizinische Befunde, für die der Kläger als medizinisch Unkundiger ein offensichtlich ungeeignetes Beweismittel ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.01.1993, Az.: 2 RU 37/92, und Beschluss vom 13.12.2005, Az.: B 13 RJ 247/05 B), sondern sogar über vom medizinischen Schwierigkeitsgrad deutlich darüber hinaus gehende Kausalitätsfragen erfolgen.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12
    Während die ständige unfallversicherungsrechtliche Rechtsprechung (vgl. z. B. BSG, Urteile vom 09.05.2006, Az.: B 2 U 1/05 R, und vom 30.01.2007, Az.: B 2 U 8/06 R) demgegenüber den Begriff der "annähernden Gleichwertigkeit" für nicht geeignet zur Abgrenzung hält, da er einen objektiven Maßstab vermissen lasse und missverständlich sei, und eine versicherte Ursache dann als rechtlich wesentlich ansieht, wenn nicht eine alternative unversicherte Ursache von überragender Bedeutung ist, hat der für das soziale Entschädigungsrecht zuständige 9. Senat des BSG in seinem Urteil vom 16.12.2014, Az.: B 9 V 6/13 R zur annähernden Gleichwertigkeit Folgendes ausgeführt:.

    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Gesundheitsschäden zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, Az.: B 2 U 1/05 R).

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12
    Die drei Glieder der Kausalkette müssen im Vollbeweis, d. h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen sein (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999, Az.: B 9 VS 2/98 R).

    Die Beweisanforderung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit gilt sowohl für den Bereich der haftungsbegründenden Kausalität (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999, Az.: B 9 VS 2/98 R - in Aufgabe der früheren Rechtsprechung, z. B. BSG, Urteil vom 24.09.1992, Az.: 9a RV 31/90, die für den Bereich der haftungsbegründenden Kausalität noch den Vollbeweis vorausgesetzt hat) als auch den der haftungsausfüllenden Kausalität.

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 290/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12
    Ein Beweisantrag kann abgelehnt werden, wenn das angebotene Beweismittel völlig ungeeignet zur Beweisführung bei dem im Raum stehenden Beweisthema ist (ständige Rspr., vgl. z. B. BSG, Beschluss vom 19.10.2011, Az.: B 13 R 290/11 B).
  • BSG, 09.05.2011 - B 13 R 112/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12
    Beispielhaft verweist der Senat auf den Beschluss des BSG vom 09.05.2011, Az.: B 13 R 112/11 B, in dem das BSG Folgendes ausgeführt hat:.
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12
    Das Gericht muss dabei von allen Ermittlungsmöglichkeiten, die vernünftigerweise zur Verfügung stehen, Gebrauch machen (vgl. BSG, Beschluss vom 11.12.1969, Az.: GS 2/68).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 47/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12
    Eine Einvernahme des Klägers selbst hätte zu dem Beweisthema, nämlich der medizinisch zu beurteilenden Frage einer Kausalität zwischen den angegebenen schädigenden Ereignissen im Krieg und den Gesundheitsstörungen des Klägers keine Erkenntnisse bringen können, da es sich um rein medizinische Fragen handelt, für deren Beantwortung medizinische Sachkunde unverzichtbar ist; denn es geht nicht darum, sich ein genaueres Bild über den funktionalen Gesundheitszustand des Klägers zu verschaffen (vgl. z. B. BSG, Beschluss vom 07.04.2011, Az.: B 9 SB 47/10 B), sondern um die Ursachen für diesen Zustand zu ergründen.
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14

    Merkzeichen aG nur unter engen Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12
    Vielmehr kann, wenn derartigen Anträgen nicht stattgegeben wird, unmittelbar die Entscheidung in der Sache ergehen, wobei die (Beweis-)Anträge in der Urteilsbegründung abzuhandeln sind (ständige Rspr., vgl. z. B. Urteile des Senats vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09, und vom 18.03.2015, Az.: L 15 SB 127/14).
  • LSG Bayern, 14.02.2012 - L 15 VJ 3/08

    Impfschadensrecht - ursächlicher Zusammenhang - Wahrscheinlichkeit - Mitursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12
    Die Ermittlungspflichten der Gerichte werden dadurch aber nicht verschärft (ständige Rspr., vgl. z. B. Urteile des Senats vom 14.02.2012, Az.: L 15 VJ 3/08, und vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).
  • LSG Bayern, 29.07.2014 - L 15 VK 16/13

    Als bei § 48 SGB X beachtliche Verschlimmerung kommen nur die Verschlimmerung

  • BFH, 04.10.1991 - VII B 98/91

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei Verletzung einer Verfahrensvorschrift

  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 37/92

    Anspruch auf Gewährung von Verletztengeld - Grundsätze der objektiven Beweislast

  • BSG, 07.06.1956 - 1 RA 135/55
  • BSG, 31.10.1956 - 4 RJ 267/55
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a VS 5/06 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Schädigungsfolge - Kausalität -

  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 1/02 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - truppenärztliche Behandlung -

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 17/94

    Kannversorgung bei Ungewißheit über den Ursachenzusammenhang zwischen einer

  • LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VS 19/11

    Nierenzellkarzinom und Schilddrüsenadenom als Schädigungsfolgen bei einem sog.

  • BSG, 27.08.1998 - B 9 VJ 2/97 R

    Impfschadensrecht - Impfschaden - Gesundheitsschaden - Kausalität - Beweislast -

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

  • BSG, 10.11.1993 - 9a RV 41/92

    Kannversorgung - multiple Sklerose - Regelung der Ermessensausübung -

  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 31/90

    Selbsttötung im Wehrdienst - Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

  • BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59

    Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden

  • BSG, 08.08.1974 - 10 RV 209/73

    Zuschuß zur Beschaffung eines Motorfahrzeugs

  • BSG, 26.11.1968 - 9 RV 610/66
  • BSG, 15.01.1960 - 10 RV 51/57
  • LSG Bayern, 06.12.2018 - L 20 VJ 3/17

    Nachweis des Primärschadens im Vollbeweis erforderlich

    In einem solchen Fall liegt eine Schädigungsfolge dann vor, wenn bei Zugrundelegung der wenigstens einen wissenschaftlichen Lehrmeinung nach deren Kriterien die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs nachgewiesen ist (vgl. BSG, Urteil vom 10.11.1993, 9/9a RV 41/92; Bayer. LSG, Urteile vom 19.11.2014, L 15 VS 19/11, vom 21.04.2015, L 15 VH 1/12, vom 15.12.2015, L 15 VS 19/09, vom 26.01.2016, L 15 VK 1/12, vom 25.07.2017, L 20 VJ 1/17, und vom 28.08.2018, L 20 VG 24/16).
  • LSG Bayern, 25.07.2017 - L 20 VJ 1/17

    Nachweis des Primärschadens im Vollbeweis

    In einem solchen Fall liegt eine Schädigungsfolge dann vor, wenn bei Zugrundelegung der wenigstens einen wissenschaftlichen Lehrmeinung nach deren Kriterien die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs nachgewiesen ist (vgl. Bayer. LSG, Urteile vom 19.11.2014, L 15 VS 19/11, vom 21.04.2015, L 15 VH 1/12, vom 15.12.2015, L 15 VS 19/09, und vom 26.01.2016, L 15 VK 1/12).
  • LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VJ 7/15

    Gerichtlicher Sachverständiger, Impfschäden

    In einem solchen Fall liegt eine Schädigungsfolge dann vor, wenn bei Zugrundelegung der wenigstens einen wissenschaftlichen Lehrmeinung nach deren Kriterien die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs nachgewiesen ist (vgl. Bayer. LSG, Urteile vom 19.11.2014, L 15 VS 19/11, vom 21.04.2015, L 15 VH 1/12, vom 15.12.2015, L 15 VS 19/09, vom 26.01.2016, L 15 VK 1/12, und vom 25.07.2017, L 20 VJ 1/17).
  • LSG Bayern, 02.07.2019 - L 15 VJ 8/17

    Soziales Entschädigungsrecht: Erfordernis des Vollbeweises bei Geltendmachung

    In einem solchen Fall liegt eine Schädigungsfolge dann vor, wenn bei Zugrundelegung der wenigstens einen wissenschaftlichen Lehrmeinung nach deren Kriterien die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs nachgewiesen ist (vgl. BayLSG, Urteile vom 19.11.2014 - L 15 VS 19/11, vom 21.04.2015 - L 15 VH 1/12 -, vom 15.12.2015 - L 15 VS 19/09 - und vom 26.01.2016 - L 15 VK 1/12).
  • LSG Bayern, 26.03.2019 - L 15 VJ 9/16

    Soziales Entschädigungsrecht: Anspruch auf Versorgung nach dem Impfschadensrecht

    In einem solchen Fall liegt eine Schädigungsfolge dann vor, wenn bei Zugrundelegung der wenigstens einen wissenschaftlichen Lehrmeinung nach deren Kriterien die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs nachgewiesen ist (vgl. Bayer. LSG, Urteile vom 19.11.2014 - L 15 VS 19/11, vom 21.04.2015 - L 15 VH 1/12, vom 15.12.2015 - L 15 VS 19/09 - und vom 26.01.2016 - L 15 VK 1/12).
  • LSG Bayern, 07.09.2018 - L 20 VJ 12/17

    Sozialgerichtsverfahren: Zu der Frage der Ermessensausübung hinsichtlich einer

    In einem solchen Fall liegt eine Schädigungsfolge dann vor, wenn bei Zugrundelegung der wenigstens einen wissenschaftlichen Lehrmeinung nach deren Kriterien die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs nachgewiesen ist (vgl. Bayer. LSG, Urteile vom 19.11.2014, L 15 VS 19/11, vom 21.04.2015, L 15 VH 1/12, vom 15.12.2015, L 15 VS 19/09, vom 26.01.2016, L 15 VK 1/12, und vom 25.07.2017, L 20 VJ 1/17 - rechtskräftig: BSG, Beschluss vom 29.11.2017, B 9 V 48/17 B).
  • SG Kassel, 16.08.2018 - S 8 VE 6/13

    Entschädigungsrecht

    Dabei müssen sich die drei Glieder selbst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen lassen, während für den ursächlichen Zusammenhang eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 3/13 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2016 - L 6 VS 1095/14; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.01.2016, Az. L 15 VK 1/12; Bayerisches LSG, Urteil vom 15.12.2015 - L 15 VS 19/09), wie dies § 81 Abs. 6 S. 1 SVG für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Wehrdienstbeschädigung normiert.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 51/17
    In einem solchen Fall liegt eine Schädigungsfolge dann vor, wenn bei Zugrundelegung der wenigstens einen wissenschaftlichen Lehrmeinung nach deren Kriterien die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs nachgewiesen ist (vgl. Bayer. LSG, Urteile vom 19.11.2014, L 15 VS 19/11, vom 21.04.2015, L 15 VH 1/12, vom 15.12.2015, L 15 VS 19/09, und vom 26.01.2016, L 15 VK 1/12).
  • SG Neubrandenburg, 01.10.2019 - S 5 VE 9/13

    Soziales Entschädigungsrecht

    Die Entscheidung darüber, welche Bedingungen im Rechtssinn als Ursache oder Mitursache zu gelten haben und welche nicht, ist im jeweiligen Einzelfall aus der Auffassung des praktischen Lebens abzuleiten (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 26.01.2016, Az. L 15 VK 1/12).
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