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   LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 1062/13   

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https://dejure.org/2015,17167
LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 1062/13 (https://dejure.org/2015,17167)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.04.2015 - L 16 R 1062/13 (https://dejure.org/2015,17167)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. April 2015 - L 16 R 1062/13 (https://dejure.org/2015,17167)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflichtigkeit eines Erziehungsbeistands; Begriff der Beschäftigung; Wirkung von Abreden der Beteiligten; Sozialversicherungspflicht bei Tätigkeiten als Erziehungsbeistand nach dem SGB VIII

  • rewis.io

    Tätigkeiten als Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflichtigkeit eines Erziehungsbeistands

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht bei Tätigkeiten als Erziehungsbeistand nach dem SGB VIII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erziehungsbeistand unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 1062/13
    Der Beklagte wies auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.04.2010 (B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 24/10 R) hin.

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z. B. BSG vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 Rn. 16, m. w. N.).

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann ein Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10, Rn. 29).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 1062/13
    Maßgeblich sind jeweils die Verhältnisse nach Annahme, also bei Durchführung, des einzelnen Auftrages (BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, Rn. 17).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 1062/13
    Sie ist deshalb kein Merkmal arbeitsvertraglicher Weisungsgebundenheit (BAG, Urteil vom 25.05.2005, 5 AZR 347/04, BAGE 115, 1-11, Rn. 19).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 1062/13
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, a. a. O. Rn. 25 und BSG vom 30.10.2013, B 12 KR 17/11 R, Rn. 23).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 1062/13
    Der Beklagte wies auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.04.2010 (B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 24/10 R) hin.
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 1062/13
    Es liegt in der Natur der Sache, dass bei solchen Tätigkeiten ein Arbeit- oder Auftraggeber diese nicht intensiv kontrollieren und inhaltlich vorbestimmen kann (Bundesarbeitsgericht -BAG-, Urteil vom 06.05.1998, 5 AZR 347/97 Rn. 50, 53).
  • BFH, 22.06.2016 - V R 46/15

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

    So ist nach dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) München vom 29. April 2015 L 16 R 1062/13 (Das Jugendamt 2016, 39) die weitgehende Weisungsfreiheit eines Erziehungsbeistands, der auf Honorarbasis arbeitet, kein maßgebliches Abgrenzungskriterium für eine selbständige Tätigkeit.
  • SG München, 14.04.2016 - S 31 R 1089/15

    Status eines Erziehungsbeistands

    Er beruft sich auf die Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteil vom 17.07.2013, Az.: L 4 KR 396/12 ZVW und vom 29.04.2015, Az.: L 16 R 1062/13) und des BSG (Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 14/10 R).
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