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   LSG Bayern, 30.11.2005 - L 16 R 400/04   

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https://dejure.org/2005,24008
LSG Bayern, 30.11.2005 - L 16 R 400/04 (https://dejure.org/2005,24008)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.11.2005 - L 16 R 400/04 (https://dejure.org/2005,24008)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. November 2005 - L 16 R 400/04 (https://dejure.org/2005,24008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente; Nachweis der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung; Möglichkeit der Entscheidung über die Berufung trotz Nichterscheinens des der Strafvollstreckung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - 5 UF 7/00

    Zulässigkeit; Unterhaltsklage; Betreuer; Volljährig; Vermögenssorge;

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2005 - L 16 R 400/04
    Auch die im Jahr 1993 angeordnete Betreuung (Vermögenssorge; ohne Einwilligungsvorbehalt) besteht nicht mehr (i.Ü.: OLG Zweibrücken vom 20. Juni 2000, FamRZ 2000, 1324 ff.).
  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 3/83
    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2005 - L 16 R 400/04
    Kann die Teilnahme eines Prozessbeteiligten an der mündlichen Verhandlung, der seinerzeit alles ihm zumutbare unternommen hat, um teilzunehmen, nur durch die rechtlich zulässige Mitwirkung des Prozessgerichtes, insbesondere durch Anordnung des persönlichen Erscheinens, erreicht werden, so sieht sich der Senat verpflichtet, entsprechend auf eine Teilnahme hinzuwirken (BSG, Urteil vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 3/83; Urteil vom 23. Februar 1960 - 9 RV 576/55, E 12, 9 ff.).
  • BSG, 23.02.1960 - 9 RV 576/55
    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2005 - L 16 R 400/04
    Kann die Teilnahme eines Prozessbeteiligten an der mündlichen Verhandlung, der seinerzeit alles ihm zumutbare unternommen hat, um teilzunehmen, nur durch die rechtlich zulässige Mitwirkung des Prozessgerichtes, insbesondere durch Anordnung des persönlichen Erscheinens, erreicht werden, so sieht sich der Senat verpflichtet, entsprechend auf eine Teilnahme hinzuwirken (BSG, Urteil vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 3/83; Urteil vom 23. Februar 1960 - 9 RV 576/55, E 12, 9 ff.).
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