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   LSG Berlin, 18.04.2005 - L 8 RA 104/03   

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https://dejure.org/2005,29129
LSG Berlin, 18.04.2005 - L 8 RA 104/03 (https://dejure.org/2005,29129)
LSG Berlin, Entscheidung vom 18.04.2005 - L 8 RA 104/03 (https://dejure.org/2005,29129)
LSG Berlin, Entscheidung vom 18. April 2005 - L 8 RA 104/03 (https://dejure.org/2005,29129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe einer monatlichen Altersrente bei vorheriger Versicherung in der Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) der ehemaligen DDR; Berechnung einer Vergleichsrente; Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung zwischen Bestandsrentnern mit ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus LSG Berlin, 18.04.2005 - L 8 RA 104/03
    § 307b Abs. 1 SGB VI in der ursprünglichen Fassung war - nur - mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz -GG-) nicht vereinbar, und auch nur insoweit nicht, als bei der endgültigen Berechnung von SGB VI-Renten aus Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (Ost) die während der gesamten Versicherungszeit bezogenen tatsächlichen Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen zu Grunde gelegt werden, während für die sonstigen Bestandsrentner im Beitrittsgebiet nach dem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden § 307a Abs. 2 Satz 1 SGB VI (s. BVerfGE 100, 104 [133 f.]) ein im allgemeinen günstigerer 20-Jahres-Zeitraum maßgeblich ist (BVerfGE 100, 104 [132 ff.]).

    Das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Abs. 1 GG) hatte das BVerfG nicht einmal als berührt angesehen, erst recht somit keine Verletzung dieses Grundrechts feststellen können (BVerfGE 100, 104 [127]).

    Auf Grund der Entscheidung des BVerfG bestand keine Verpflichtung des Gesetzgebers dazu, die Berechnung der Vergleichsrente für Bestandsrentner mit Ansprüchen auf Leistungen aus Zusatz- oder Sonderversorgungen auf exakt dieselbe Weise zu regeln wie für die Bestandsrentner ohne solche Versorgungen; vielmehr sah das BVerfG selbst ausdrücklich mehrere Möglichkeiten, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen (s. BVerfGE 100, 104 [136 f.]).

  • BSG, 06.11.1996 - 5 RJ 24/95

    Ermittlung der durchschnittlichen Entgeltpunkte je Arbeitsjahr für Renten aus der

    Auszug aus LSG Berlin, 18.04.2005 - L 8 RA 104/03
    Denn Zeiten der Zugehörigkeit zur FZR, die gemäß § 307a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) SGB VI für die Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte heranzuziehen sind, können vor dem 1. März 1971 nicht angefallen sein (s. dazu auch BSG SozR 2600 § 307a Nr. 5).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin, 18.04.2005 - L 8 RA 104/03
    Denn alle anderen Forderungen und Verbindlichkeiten der DDR sind im Verhältnis eins zu zwei oder niedriger auf DM umgestellt worden (Artikel 10 Abs. 5 des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Mai 1990, BGBl. II S. 537 sowie dessen Anlage 1 Artikel 6; s. auch BVerfGE 100, 1 [57]; BSG SozR 3-2600 § 397a Nr. 15; ferner BSG, Urteil vom 10. April 2003 -B 4 RA 41/02 R-, zitiert nach Juris).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin, 18.04.2005 - L 8 RA 104/03
    Denn alle anderen Forderungen und Verbindlichkeiten der DDR sind im Verhältnis eins zu zwei oder niedriger auf DM umgestellt worden (Artikel 10 Abs. 5 des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Mai 1990, BGBl. II S. 537 sowie dessen Anlage 1 Artikel 6; s. auch BVerfGE 100, 1 [57]; BSG SozR 3-2600 § 397a Nr. 15; ferner BSG, Urteil vom 10. April 2003 -B 4 RA 41/02 R-, zitiert nach Juris).
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