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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 18 AL 22/20   

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https://dejure.org/2022,10919
LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 18 AL 22/20 (https://dejure.org/2022,10919)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2022 - L 18 AL 22/20 (https://dejure.org/2022,10919)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2022 - L 18 AL 22/20 (https://dejure.org/2022,10919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 150 Abs 1 S 1 SGB 3, § 150 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Ermittlung des Bemessungszeitraumes - Nichtberücksichtigung von verminderten Arbeitszeiten wegen Teilzeitvereinbarung - nicht nur vorübergehende Arbeitszeitabsenkung - Wille der Vertragsparteien zum Prognosezeitpunkt - Restlaufzeit des ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 150 Abs 1 SGB 3, § 150 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 3
    Bemessungszeitraum - Arbeitslosengeld - Teilzeitbeschäftigung - befristetes Arbeitsverhältniss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeldanspruch - Ermittlung des Bemessungszeitraumes - Nichtberücksichtigung von verminderten Arbeitszeiten wegen Teilzeitvereinbarung - nicht nur vorübergehende Arbeitszeitabsenkung - Wille der Vertragsparteien zum Prognosezeitpunkt - Restlaufzeit des ...

  • rechtsportal.de

    Höhe von Arbeitslosengeld; Berücksichtigung der während einer Teilzeitbeschäftigung erzielten Entgelte; Ermittlung eines Bemessungszeitraums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 755
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 8/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch - fiktive Bemessung - Ermittlung des Bemessungszeitraums

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 18 AL 22/20
    Der Kläger kann höheres Alg auch ohne exakte Bezifferung des Leistungsbetrages geltend machen (vgl BSG, Urteil vom 21. Juni 2018 - B 11 AL 8/17 R = SozR 4-4300 § 150 Nr. 4 - Rn 10 mwN).

    Verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet die Regelung des § 150 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB III nicht (vgl hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Juni 2020 - L 3 AL 120/18 - juris; allgemein zu den Regelungen des Bemessungsrechts BSG, Urteil vom 21. Juni 2018 - B 11 AL 8/17 R - Rn 26, 27 mwN).

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 18 AL 22/20
    Eine vorläufige Bewilligung ist nur eine Zwischenlösung, die auf eine Ersetzung durch eine endgültige Entscheidung nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Vorläufigkeit angelegt ist (vgl zum Ganzen BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 13/14 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 86 - Rn 16 mwN).
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 18 AL 22/20
    Als Gegenteil von "vorübergehend" weist das Adjektiv zudem auch einen sachlichen Bezug auf (vgl zur Einordnung des Begriffs "unmittelbar" iSv § 26 Abs. 2 SGB III BSG, Urteil vom 23. Februar 2017 - B 11 AL 3/16 R = SozR 4-4300 § 26 Nr. 8 - Rn 19).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 18 AL 22/20
    Die vom Kläger erhobene und mit seinem Antrag weiter verfolgte kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1, 4 SGG) ist trotz der von der Beklagten erlassenen vorläufigen Bewilligung zulässig, weil diese Klageart als Minus eine Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) einschließt (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21, Rn 21 f mwN).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 18 AL 22/20
    Dies folgt schon aus allgemeinen Gründen der Prozessökonomie sowie den Interessen der Beteiligten an einer möglichst baldigen, endgültigen Klärung ihrer Rechtsbeziehung, die auch in § 328 Abs. 2 SGB III deutlich wird: Beim Vorliegen der Voraussetzungen kann der Kläger den Erlass eines endgültigen Bescheides beantragen, der dann nach § 96 SGG Gegenstand des Verfahrens über den Bescheid wegen der vorläufigen Leistungen wird (BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 139/10 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 38 Rn 13).
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 18 AL 22/20
    Ein Grundurteil auf Verurteilung zu höherem Alg auf Grund eines tgl Bemessungsentgelts iHv 57, 55 ? ist möglich (vgl nur BSG, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R = SozR 4-4300 § 122 Nr. 8 - Rn 9).
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 7/08 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes nach Arbeitszeitreduzierung durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 18 AL 22/20
    Daran anknüpfend hat das BSG zu § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB III (in der bis zum 31. März 2012 geltenden alten Fassung ) - der unmittelbaren Vorgängerregelung zu § 150 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB III - entschieden, dass diese (verfassungsgemäßen) Regelungen, wie auch die Zeiten des Erziehungsgeldbezugs betreffenden entsprechenden Regelungen in § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III aF, Arbeitslose davor schützen sollen, dass in die Ermittlung des Bemessungsentgelts Entgeltabrechnungszeiträume versicherungspflichtiger Beschäftigungen einfließen, die nach den allgemeinen Regelungen - im hiesigen Fall § 151 Abs. 1 iVm § 150 Abs. 1 SGB III - eigentlich zu berücksichtigen wären, in denen aber das erzielte Arbeitsentgelt atypisch niedrig und daher nicht repräsentativ war (vgl BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 7/08 R - juris).
  • BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 18 AL 22/20
    Dies läge nicht um mehr als 10% über dem Bemessungsentgelt des einjährigen Bemessungsrahmens von 57, 55 ? (vgl zum Ganzen BSG, Urteil vom 1. März 2011 - B 7 AL 9/09 R - juris - Rn 13 mwN), so dass eine unbillige Härte von vornherein ausscheidet; ein entsprechendes Verlangen (vgl § 150 Abs. 3 Satz 2 SGB III) ist auch nicht vom Kläger an die Beklagte herangetragen worden.
  • LSG Sachsen, 11.06.2020 - L 3 AL 120/18
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 18 AL 22/20
    Verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet die Regelung des § 150 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB III nicht (vgl hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Juni 2020 - L 3 AL 120/18 - juris; allgemein zu den Regelungen des Bemessungsrechts BSG, Urteil vom 21. Juni 2018 - B 11 AL 8/17 R - Rn 26, 27 mwN).
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