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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - L 18 AL 210/17   

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https://dejure.org/2018,32827
LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - L 18 AL 210/17 (https://dejure.org/2018,32827)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2018 - L 18 AL 210/17 (https://dejure.org/2018,32827)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2018 - L 18 AL 210/17 (https://dejure.org/2018,32827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 3, § 45 Abs 4 S 3 Nr 2 SGB 3, § 45 Abs 6 S 2 SGB 3, § 83 Abs 2 S 1 SGB 3, § 421g SGB 3
    Arbeitsförderungsrecht - Vermittlungsvergütung des privaten Arbeitsvermittlers - Geltungsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins - Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - L 18 AL 210/17
    Dementsprechend ist grundsätzlich für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses entscheidend (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - juris Rn. 17.), wobei es im Einzelfall möglich sein kann, auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrages oder einer Einstellungszusage abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rn. 21).

    Denn auch dann besteht der Vergütungsanspruch (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - a.a.O.).

    Auch aus §§ 652 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, die hier auf die von der Klägerin der Beigeladenen geschuldete Vermittlungstätigkeit (nicht hingegen bezogen auf den Eintritt des Vermittlungserfolgs) anwendbar ist (vgl. zur zivilrechtlichen Ausgestaltung des Vermittlungsvertrags, der durch die öffentlich-rechtlichen Normen des SGB III überlagert ist: BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - a.a.O. Rn. 11), folgt keine andere Beurteilung.

    Beginnt das Beschäftigungsverhältnis selbst, wie hier, erst nach dem Geltungszeitraum des AVGS, so genügt dies mithin nicht den gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - a.a.O. Rn. 17).

  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 11/17 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - L 18 AL 210/17
    Das SG hat die mit der Berufung weiterverfolgte kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (vgl. § 54 Abs. 1, 2 und 4 SGG; vgl. BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 11/17 - juris Rn. 11) zu Recht abgewiesen.

    16 Zwar steht der daraus abzuleitende öffentlich-rechtliche Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers nach ständiger Rechtsprechung nicht im Ermessen der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R - juris Rn. 19 sowie Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 11/17 R - a.a.O. Rn. 13 m.w.N.).

    Vielmehr wird aufgrund des Verweises auf § 83 Abs. 2 Satz 1 SGB III in § 45 Abs. 6 Satz 2 SGB III über die Zahlung von Weiterbildungskosten der Arbeitsvermittler - hier die Klägerin - unmittelbar begünstigt (vgl. BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 11/17 R - a.a.O. Rn. 14 f. m.w.N.).

    Auf der anderen Seite ist der Arbeitsuchende - die Beigeladene - durch die Stundung des gegen ihn aus dem schuldrechtlichen Verhältnis gerichteten Anspruchs geschützt, so dass eine etwaige Auszahlung an ihn von vornherein nicht geboten ist (BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 11/17 R - a.a.O. Rn. 16 m.w.N.).

  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 6/16 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - L 18 AL 210/17
    16 Zwar steht der daraus abzuleitende öffentlich-rechtliche Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers nach ständiger Rechtsprechung nicht im Ermessen der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R - juris Rn. 19 sowie Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 11/17 R - a.a.O. Rn. 13 m.w.N.).

    Erforderlich ist nach § 45 SGB III, der in Bezug auf einen Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus einem Vermittlungsgutschein an die Stelle des § 421g SGB III in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung (a.F.) getreten ist, entsprechend der Vorgängerregelung erstens die Ausstellung eines AVGS, zweitens ein wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer (vgl. § 296 SGB III), drittens die erfolgreiche Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden innerhalb der Geltungsdauer des AVGS, viertens für die Auszahlung der ersten Rate eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. zuletzt BSG vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R - a.a.O. Rn. 25).

    Eines besonderen sozialen Schutzes im Rahmen des sozialgerichtlichen Kostenrechts, auf den die Kostenprivilegierung des § 183 SGG abzielt, bedarf es deshalb bezogen auf den privaten Arbeitsvermittler nicht (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R - a.a.O. Rn. 34).

  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - L 18 AL 210/17
    Dementsprechend ist grundsätzlich für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses entscheidend (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - juris Rn. 17.), wobei es im Einzelfall möglich sein kann, auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrages oder einer Einstellungszusage abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rn. 21).

    Entsprechende anderslautende Regelungen enthält der AVGS vom 11. März 2014 (anders als in dem vom BSG mit Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - a.a.O. entschiedenen Fall, vgl. Rn. 3) gerade nicht.

  • BSG, 26.02.2018 - B 11 AL 85/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - L 18 AL 210/17
    19 Wie der Senat bereits entscheiden hat (Beschluss vom 6. November 2017 - L 18 AL 108/17 - juris Rn. 21; nachgehend BSG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - B 11 AL 85/17 B - juris) entspricht das strikte Abstellen auf den Vermittlungserfolg der ständigen Rechtsprechung des BSG und ist auch auf die seit dem 1. April 2012 geltende Rechtslage uneingeschränkt zu übertragen, die insoweit keine inhaltlichen Änderungen erfahren hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2017 - L 18 AL 108/17

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung von Leistungen aus einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - L 18 AL 210/17
    19 Wie der Senat bereits entscheiden hat (Beschluss vom 6. November 2017 - L 18 AL 108/17 - juris Rn. 21; nachgehend BSG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - B 11 AL 85/17 B - juris) entspricht das strikte Abstellen auf den Vermittlungserfolg der ständigen Rechtsprechung des BSG und ist auch auf die seit dem 1. April 2012 geltende Rechtslage uneingeschränkt zu übertragen, die insoweit keine inhaltlichen Änderungen erfahren hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - L 18 AL 68/18

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Nebenbestimmungen; Verfügbarkeit

    Vermittelt ist ein arbeitsloser Arbeitsuchender i.S.v. § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB III nicht schon dann, wenn er den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, sondern erst wenn die Beschäftigung auch tatsächlich aufgenommen worden ist (vgl. auch SächsLSG, Urteil vom 19. April 2018 - L 3 AL 186/15 - juris Rn. 48; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2018 - L 18 AL 210/17 - juris Rn. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2022 - L 18 AL 35/20

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Nebenbestimmung - Aufnahme der

    Vermittelt ist ein arbeitsloser Arbeitsuchender i.S.v. § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB III nicht schon dann, wenn er den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, sondern erst wenn die Beschäftigung auch tatsächlich aufgenommen worden ist (vgl. auch Sächsisches Landessozialgericht - SächsLSG -, Urteil vom 19. April 2018 - L 3 AL 186/15 - juris Rn. 48; Landesozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2018 - L 18 AL 210/17 - juris Rn. 18).
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