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   LSG Brandenburg, 28.08.2002 - L 4 KR 29/98   

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https://dejure.org/2002,20376
LSG Brandenburg, 28.08.2002 - L 4 KR 29/98 (https://dejure.org/2002,20376)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2002 - L 4 KR 29/98 (https://dejure.org/2002,20376)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2002 - L 4 KR 29/98 (https://dejure.org/2002,20376)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 6/98 S

    Erziehungsgeld kein lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung iS. von § 113 Abs. 2 S. 3

    Auszug aus LSG Brandenburg, 28.08.2002 - L 4 KR 29/98
    Nachdem sich die Beigeladene zu 2) im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs am 29. März 1999 in einem Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht für das Land Brandenburg (Az. L 7 AL 6/98) des Klägers gegen sie die Beigeladene zu 2) verpflichtete hatte, dem Kläger ab 06. März 1995 für 87 Tage Arbeitslosengeld zu gewähren und dem Kläger für den Zeitraum vom 06. März 1995 bis 14. Juni 1995 Arbeitslosengeld und Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung nachgezahlt worden sind, hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 29. Juni 1999 ausgeführt, dass sie eine Beitragsforderung gegenüber dem Kläger nur noch für die Zeit vom 15. Juni 1995 bis 31. Oktober 1995 in Höhe von 850, 68 DM geltend mache und durch die Nachzahlung der Beigeladenen zu 2) eine Vorrangversicherung bis zum 14. Juni 1995 eingetreten sei.

    Zum Verfahren waren zeitweise die Streitakten aus dem Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht für das Land Brandenburg L 7 AL 6/98 mit der Leistungsakte der Beigeladenen zu 2) und die Akte aus dem Rechtsstreit S 4 R 238/95 beigezogen.

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus LSG Brandenburg, 28.08.2002 - L 4 KR 29/98
    Diese Pflichten sind verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlass zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt sind (BSG, Urteil vom 27. September 1983, Aktenzeichen 12 RK 44/82 SozR 1200 § 14 Nr. 15, Urteil vom 16. Dezember 1993, Aktenzeichen 13 RJ 19/92 SozR 3-1200 § 14 Nr. 12).
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 67/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

    Auszug aus LSG Brandenburg, 28.08.2002 - L 4 KR 29/98
    Es muss sich vielmehr um eine planwidrige, eine dem erkennbaren Plan des Gesetzgebers widersprechende Lücke handeln (BSG, Urt. v. 16. Dezember 1997, Az.: 4 RA 67/97, SozR 3-2600 § 58 Nr. 13).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 25/94

    Beiträge zur KVdR bei Auslandsaufenthalt

    Auszug aus LSG Brandenburg, 28.08.2002 - L 4 KR 29/98
    Der gesetzlichen Krankenversicherung als dauerhafte Solidargemeinschaft (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994, Aktenzeichen 12 RK 25/94, SozR 3-2500 § 243 Nr. 3) ist nicht systemfremd, dass der Beitragspflicht nicht immer der volle Leistungsanspruch gegenüber steht.
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82

    Gestaltungsmöglichkeit - Beratung - Rechtsrat - Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus LSG Brandenburg, 28.08.2002 - L 4 KR 29/98
    Diese Pflichten sind verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlass zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt sind (BSG, Urteil vom 27. September 1983, Aktenzeichen 12 RK 44/82 SozR 1200 § 14 Nr. 15, Urteil vom 16. Dezember 1993, Aktenzeichen 13 RJ 19/92 SozR 3-1200 § 14 Nr. 12).
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RK 2/93

    Kompetenzen des Revisionsgerichts in der Sozialgerichtsbarkeit;

    Auszug aus LSG Brandenburg, 28.08.2002 - L 4 KR 29/98
    Ein Äquivalenzprinzip ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nur ansatzweise ausgestaltet (BSG, Urt. V. 31. August 1994, Az.: 4 RK 2/93, Die Beiträge 1995, 247).
  • BSG, 10.06.1980 - 11 RK 11/79
    Auszug aus LSG Brandenburg, 28.08.2002 - L 4 KR 29/98
    Ein Anlass zur Beratung auf für den Versicherten bestehende Gestaltungsmöglichkeiten ohne konkrete Anfrage besteht, wenn diese Gestaltungsmöglichkeiten klar zu Tage liegen und deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen wird (BSG, Urteil vom 10. Juni 1980, Aktenzeichen 11 RK 11/79, USK 25/1980 zum Antrag auf Befreiung nach § 4 KVLG).
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