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   LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13   

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https://dejure.org/2017,68236
LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13 (https://dejure.org/2017,68236)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2017 - L 3 U 29/13 (https://dejure.org/2017,68236)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2017 - L 3 U 29/13 (https://dejure.org/2017,68236)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    Sie sollen einerseits Beitragsausfälle verhindern helfen, andererseits die Versicherungsträger davor bewahren, dass aus der Annahme von Beiträgen für nicht versicherungspflichtige Personen Leistungsansprüche entstehen (BSG v. 29.07.2003 - B 12 Al 1/02 R in juris).

    Eine materielle Bindungswirkung kann sich lediglich dann und insoweit ergeben, als Versicherungs- und/oder Beitragspflicht (und Beitragshöhe) im Rahmen der Prüfung personenbezogen für bestimmte Zeiträume durch gesonderten Verwaltungsakt festgestellt wurden (BSG, Beschluss vom 17. März 2017 - B 12 R 44/16 B -, juris BSG v. 29.07.2003 - B 12 Al 1/02 R in juris).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Berufungsgericht -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    § 160 Abs. 2 SGB VII trifft nach der Rechtsprechung des BSG eine Sonderregelung (BSG v. 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R in juris, Rn. 23f.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG handelt es sich bei dieser Norm um eine Spezialregelung zu den §§ 44 f SGB X. Danach trifft § 160 Abs. 2 SGB VII eine von § 44 SGB X abweichende Regelung, wenn der Unternehmer seinen Mitteilungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder unrichtig bzw. unvollständig nachgekommen ist (BSG v. 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R in juris, Rn. 23f.).

  • BSG, 17.03.2017 - B 12 R 44/16 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Gesellschafter-Geschäftsführer;

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    So ist ohne Belang, dass es bei Betriebsprüfungen zunächst keine Beanstandungen gab, sich später jedoch herausstellte, dass die Versicherungs- und/oder Beitragspflicht von Mitarbeitern vom geprüften Arbeitgeber schon im Prüfzeitraum unzutreffend beurteilt wurden, dieses im Rahmen der Betriebsprüfung aber nicht aufgefallen war (BSG, Beschluss vom 17. März 2017 - B 12 R 44/16 B -, juris).

    Eine materielle Bindungswirkung kann sich lediglich dann und insoweit ergeben, als Versicherungs- und/oder Beitragspflicht (und Beitragshöhe) im Rahmen der Prüfung personenbezogen für bestimmte Zeiträume durch gesonderten Verwaltungsakt festgestellt wurden (BSG, Beschluss vom 17. März 2017 - B 12 R 44/16 B -, juris BSG v. 29.07.2003 - B 12 Al 1/02 R in juris).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    Derartige Betriebsprüfungen bezwecken nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen bzw. zu entlasten (BSG vom 17.04.2004 - B 12 KR 10/02 R, BSG vom 30.11.1978 - B 12 RG 6/76, jeweils in juris).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    Soweit sich das versicherte Unternehmen zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts eines Dritten bedient, haftet es uneingeschränkt - wie im Zivilrecht - für ein Verschulden des so genannten Erfüllungsgehilfen (Anwendung der aus § 166 Abs. 1 und § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches folgenden allgemeinen Rechtsgedanken im Sozialrecht (vgl. BSG v. 22.10.1968 - 9 RV 418/65 in SozR Nr. 24 zu § 47 VerwVG; v. 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R in SozR 4-1500 § 95 Nr. 1)).
  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R

    Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    Voraussetzung hierfür sind eine Pflichtverletzung, die dem Sozialversicherungsträger zuzurechnen ist, ein hieraus folgender sozialrechtlicher Nachteil oder Schaden beim Berechtigten und die Vornahme einer Amtshandlung zur Wiederherstellung des Zustands, der ohne die Pflichtverletzung bestanden hätte (BSG v. 03.04.2014 - B 5 KR 5/13 R unter Verweis auf BSG vom 02.02.2006 - B 10 EG 9/05, jeweils in juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2013 - L 5 KR 5/13

    Direktversicherungsauszahlungen und freiwillige Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    Voraussetzung hierfür sind eine Pflichtverletzung, die dem Sozialversicherungsträger zuzurechnen ist, ein hieraus folgender sozialrechtlicher Nachteil oder Schaden beim Berechtigten und die Vornahme einer Amtshandlung zur Wiederherstellung des Zustands, der ohne die Pflichtverletzung bestanden hätte (BSG v. 03.04.2014 - B 5 KR 5/13 R unter Verweis auf BSG vom 02.02.2006 - B 10 EG 9/05, jeweils in juris).
  • BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65

    Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.08.2017 - L 3 U 29/13
    Soweit sich das versicherte Unternehmen zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts eines Dritten bedient, haftet es uneingeschränkt - wie im Zivilrecht - für ein Verschulden des so genannten Erfüllungsgehilfen (Anwendung der aus § 166 Abs. 1 und § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches folgenden allgemeinen Rechtsgedanken im Sozialrecht (vgl. BSG v. 22.10.1968 - 9 RV 418/65 in SozR Nr. 24 zu § 47 VerwVG; v. 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R in SozR 4-1500 § 95 Nr. 1)).
  • LSG Hamburg, 07.07.2021 - L 2 U 22/20

    Kriterien der gefahrtariflichen Veranlagung eines Unternehmens

    Nur in den nicht von § 160 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VII erfassten Tatbeständen kommt § 160 Abs. 3 SGB VII zur Anwendung und es ist auf die allgemeinen Regelungen der §§ 44 ff. SGB X zurückzugreifen (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 54/02 R; Landessozialgericht (LSG) Hamburg, Urteil vom 15. August 2017 - L 3 U 29/13, juris).
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