Rechtsprechung
LSG Hessen, 10.06.2021 - L 9 U 67/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- sozialrechtsiegen.de
Arbeitsunfall - Voraussetzungen für Heilbehandlung durch Unfallversicherungsträger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Heilbehandlung und Rehabilitation Keine Kostenerstattung für podologische Komplexbehandlungen als zu Unrecht abgelehnte Leistung bei fehlender Kausalität eines Gesundheitsschadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 18.01.2019 - S 4 U 79/16 verb. mit S 4 U 94/17
- LSG Hessen, 10.06.2021 - L 9 U 67/19
- BSG, 26.07.2021 - B 2 U 117/21 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- SG Kassel, 18.01.2019 - S 4 U 79/16
Auszug aus LSG Hessen, 10.06.2021 - L 9 U 67/19
Am 20. Mai 2016 hat die Klägerin hiergegen Klage beim Sozialgericht Kassel erhoben ( S 4 U 79/16 ) und die Kostenübernahme für bereits erfolgte podologische Behandlungen begehrt.Dagegen hat die Klägerin am 6. Juni 2017 beim Sozialgericht Kassel Klage erhoben ( S 4 U 94/17 ).
Das Sozialgericht hat die beiden Klageverfahren S 4 U 94/17 und S 4 U 79/16 mit Beschluss vom 17. Oktober 2017 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 4 U 79/16 verbunden.
- BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R
Kostenerstattung im Rahmen der Berufshilfe für selbstbeschaffte …
Auszug aus LSG Hessen, 10.06.2021 - L 9 U 67/19
In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie in anderen Sozialversicherungsbereichen das Sachleistungsprinzip, d.h. der Unfallversicherungsträger hat die zur Heilbehandlung erforderlichen Maßnahmen grundsätzlich als Sachleistung bzw. Naturalleistung zu gewähren; ein unmittelbarer Kostenerstattungsanspruch gegen den Unfallversicherungsträger für eine selbst beschaffte Leistung ist i.d.R. nicht gegeben (BSG, Urteil vom 24. Februar 2000, B 2 U 12/99 R; Breith 2000, 741).Zusätzlich muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem die Haftung begründenden Umstand, bei der ersten Alternative dem Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung und bei der zweiten Alternative der rechtswidrigen Ablehnung, und dem Nachteil des Versicherten, der Kostenlast, bestehen (BSG vom 24. Februar 2000, B 2 U 12/99 R; LSG Baden-Württemberg vom 21. Mai 2015, L 6 U 4698/14).
- LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 6 U 4698/14
Gesetzliche Unfallversicherung - selbstbeschaffte Heilbehandlungsmaßnahmen - …
Auszug aus LSG Hessen, 10.06.2021 - L 9 U 67/19
Zusätzlich muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem die Haftung begründenden Umstand, bei der ersten Alternative dem Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung und bei der zweiten Alternative der rechtswidrigen Ablehnung, und dem Nachteil des Versicherten, der Kostenlast, bestehen (BSG vom 24. Februar 2000, B 2 U 12/99 R; LSG Baden-Württemberg vom 21. Mai 2015, L 6 U 4698/14).