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   LSG Hessen, 20.10.2023 - L 7 AL 70/20   

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LSG Hessen, 20.10.2023 - L 7 AL 70/20 (https://dejure.org/2023,31048)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.10.2023 - L 7 AL 70/20 (https://dejure.org/2023,31048)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Oktober 2023 - L 7 AL 70/20 (https://dejure.org/2023,31048)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Auszug aus LSG Hessen, 20.10.2023 - L 7 AL 70/20
    Nach dieser Rechtsprechung ist für den Ausschluss der groben Fahrlässigkeit nicht unbedingt die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes zu verlangen; vielmehr genügt es, dass der Kündigende konkrete Anhaltspunkte für die Annahme hat, er werde nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses rechtzeitig einen neuen Arbeitsplatz erhalten (BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 14, Rn. 17).

    Ob ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses angenommen werden kann, ist nach der Rechtsprechung des BSG unter Berücksichtigung des Grundgedankens der Sperrzeitregelung zu beurteilen, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -, Rn. 19, juris).

    Im Ergebnis soll eine Sperrzeit nur dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; SozR 4-4100 § 119 Nr. 1; BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 14, Rn. 19).

    Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen, sondern ein wichtiger Grund i.S. des Sperrzeitrechts muss objektiv gegeben sein (stRspr, vgl. BSGE 92, 74, 82 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6; SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 m.w.N.; BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -, Rn. 19, juris).

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 20.10.2023 - L 7 AL 70/20
    Im Ergebnis soll eine Sperrzeit nur dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; SozR 4-4100 § 119 Nr. 1; BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 14, Rn. 19).

    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 26. März 1998 - B 11 AL 49/97 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 = juris Rdnr. 22; vgl. auch Sächs. LSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 3 AL 238/06 - juris Rdnr. 39; Bay. LSG, Urteil vom 19. April 2018 - L10 AL 223/17 - juris Rdnr. 21).

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.10.2023 - L 7 AL 70/20
    Die Annahme einer besonderen Härte sei gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer (12 Wochen) im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen sei (vgl. statt vieler BSG-Urteil bereits vom 4. September 2001, B 7 AL 4/01 R, in SozRecht 3-4100, § 119 Nr. 22).
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