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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 328/07   

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https://dejure.org/2011,126903
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 328/07 (https://dejure.org/2011,126903)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.01.2011 - L 4 KR 328/07 (https://dejure.org/2011,126903)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - L 4 KR 328/07 (https://dejure.org/2011,126903)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 328/07
    Nach der Rechtsprechung des BSG sind Krankenkassen nicht bereits dann leistungspflichtig, wenn die streitige Therapie im konkreten Fall nach Einschätzung des Versicherten oder seiner behandelnden Ärzte positiv verlaufen ist bzw. wenn einzelne Ärzte die Therapie befürwortet haben (vgl. Urteil des BSG zur interstitiellen Brachytherapie vom 4. April 2006, Az.: B 1 KR 12/05 R in SozR 4-2500 § 27 Nr. 8).

    Die betreffende Therapie wird als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode gemäß § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V nach der Rechtsprechung des BSG ( vgl Urteil vom 4. April 2006, aaO) nur dann von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V bereits eine positive Empfehlung über den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der Methode abgegeben hat.

    Damit hat der Kläger nach der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 4. April 2006 (a.a.O.) keinen Anspruch auf die osteopathische Behandlung.

    Zwar teilt der Senat diese Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 4. April 2006 (aaO) zur Verbindlichkeit der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 26. Juli 2010, Az.: L 4 KR 405/09).

    Ungeachtet des in § 135 Abs. 1 SGB V statuierten Verbots mit Erlaubnisvorbehalt kann nach der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 4. April 2006 (a.a.O.) eine Leistungspflicht der Krankenkasse ausnahmsweise dann bestehen, wenn die fehlende Anerkennung einer neuen Behandlungsmethode darauf zurückzuführen ist, dass das Verfahren vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde ("Systemversagen").

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 328/07
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (Az.: 1 BvR 347/98) setzt die verfassungskonforme Auslegung voraus, dass eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung vorliegt.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 328/07
    Bei dem paroxysmalen Lagerungsschwindel des Klägers handelt es sich auch nicht um eine seltene Erkrankung i.S.d. Rechtsprechung des BSG (vgl. zuletzt Urteil vom 19. Oktober 2004, Az.: B 1 KR 27/02 R in SozR 4-2500 § 27 Nr. 1).
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 328/07
    Ein Wirksamkeitsnachweis, wie er im BSG-Urteil 1 RK 6/95 gefordert werde, finde sich nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 4 KR 45/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 328/07
    Erst wenn die Behandlungsmethode hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht, kann sie der Versicherte von seiner Krankenkasse beanspruchen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. November 2006, Az.: L 4 KR 45/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2010 - L 4 KR 405/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 328/07
    Zwar teilt der Senat diese Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 4. April 2006 (aaO) zur Verbindlichkeit der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 26. Juli 2010, Az.: L 4 KR 405/09).
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