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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 16 KR 462/19   

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https://dejure.org/2020,6421
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 16 KR 462/19 (https://dejure.org/2020,6421)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.03.2020 - L 16 KR 462/19 (https://dejure.org/2020,6421)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. März 2020 - L 16 KR 462/19 (https://dejure.org/2020,6421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Nadelepilation für Transsexuelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nadelepilation für Transsexuelle - und die Kostenübernahme

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Laserbehandlung: Transsexuelle muss Barthaarentfernung selber zahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: keine Kostenübernahme einer Elektroepilation bei Transsexualität ...

  • spiegel.de (Pressemeldung, 04.05.2020)

    Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Nadelepilation für Transsexuelle

  • haufe.de (Kurzinformation)

    GKV muss keine Kosten für Barthaarentfernung übernehmen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zahlung durch Krankenkasse für Behandlung in Kosmetikstudio verneint

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kostenerstattung durch GKV wegen von Kosmetikerin/Elektrologistin durchgeführter Elektroepilation zur Entfernung von Barthaaren nach Geschlechtsangleichung - Behandlung muss von einem Vertragsarzt vorgenommen werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 34/17 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Nagelspangenkorrektur nur als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 16 KR 462/19
    Ein Systemversagen, das sich daraus ergibt, dass die Versicherte keine Vertragsärzte findet, die die Nadelepilation der Barthaare erbringen, und die Krankenkasse und die Kassenärztliche Vereinigung auch keine leistungsbereiten Vertragsärzte benennen können, begründet keinen Anspruch der Versicherten gegen die Krankenkasse auf die Verschaffung einer als ärztliche Leistung gebotenen Behandlung durch einen Nichtarzt (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2018 - B 1 KR 34/17 R Rn 22).

    In Umsetzung des Satzes 3 haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband die Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 28 Abs. 1 S 3 SGB V ( vom 1. Oktober 2013) als Anlage 24 zum BMV-Ä geschlossen, die in ihrem Anhang einen nicht abschließenden Beispielskatalog enthält ( BSG Urteil vom 18. Dezember 2018, - B 1 KR 34/17 R -, juris Rn 12 u 13).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 16 KR 462/19
    Die Beiladung ist aus Rechtsgründen notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beigeladenen gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden ( BSG Urteil vom 16. Dezember 2014, - B 1 KR 31/13 R mwN, juris, Rn 13).
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für eine brustvergrößernde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 16 KR 462/19
    Für erforderlich werden individuelle therapeutische Lösungen erachtet, die von einem Leben im anderen Geschlecht von somatische Maßnahmen über hormonelle Behandlungen bis hin zur weitergehenden operativen Geschlechtsumwandlung reichen können ( Urteil vom 11. September 2012, - B 1 KR 3/12 R) .
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 37/03 R

    Vertragsarzt - Dialysebehandlung - keine gesonderte Abrechnung der Nr 273 EBM-Ä

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 16 KR 462/19
    Das vertragliche Regelwerk dient nämlich dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zwischen Ärzten und Krankenkassen und es ist vorrangig die Aufgabe des Bewertungsausschusses selbst, die auftretenden Unklarheiten zu beseitigen ( BSG Urteil vom 8. September 2004, - B 6 KA 37/03 R mwN ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2019 - L 16 KR 552/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 16 KR 462/19
    Damit gehört die Nadelepilation der verbliebenen weißen Barthaare, die bei der Laserepilation vom Laser nicht erkannt werden, als ein letzter Behandlungsschritt bei der Angleichung an das weibliche Geschlecht zur medizinisch indizierten Krankenbehandlung des Transsexualimus ( Weiterführung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 19. März 2019, - L 16 KR 552/18 -).
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