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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 586/18   

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https://dejure.org/2020,13299
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 586/18 (https://dejure.org/2020,13299)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.05.2020 - L 16/4 KR 586/18 (https://dejure.org/2020,13299)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - L 16/4 KR 586/18 (https://dejure.org/2020,13299)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 586/18
    Er könne vielmehr aus eigenem Recht vorgehen und Kostenerstattung fordern (Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 5/14 R).

    Streitgegenstand des Verfahrens S 8 KR 127/10 ist allein der versicherungsrechtliche Status der Frau K. nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Über die sich daran mittelbar anschließende Frage der Tragung der für die Krankenbehandlung aufgewandten Kosten bzw einer möglichen Kostenerstattungspflicht eines anderen Leistungsträgers ist in einem solchen Rechtsstreit dagegen nicht zu entscheiden (so auch BSG Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 5/14 R, juris RdNr 21).

  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 25/09 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht eines sozialhilfebedürftigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 586/18
    Darüber hinaus komme es nicht auf fiktive Entscheidungsmöglichkeiten an, sondern entsprechend der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 6. Oktober 2010 - B 12 KR 25/09 R) darauf, ob der Sozialhilfeträger dem Leistungsempfänger einen Leistungsanspruch auch tatsächlich durch Verwaltungsakt zuerkannt habe.

    Zwar hat dieses in dem auch von der Klägerin zitierten Urteil entschieden, es komme für den die Auffang-Pflichtversicherungspflicht ausschließenden "Empfang" laufender Leistungen im Sinne von § 5 Abs. 8a Satz 2 SGB V auf den vom Sozialhilfeträger durch Verwaltungsakt (bestimmten) zuerkannten (Beginn des) Leistungsanspruch(s) an (Urteil vom 6. Oktober 2010 - B 12 KR 25/09 R); maßgeblich war dabei aber die Abgrenzung zur in jenem Fall erst später ergangenen (rückwirkenden) Entscheidung und Auskehrung der Leistungen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 5 KR 272/17

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 586/18
    Für den Empfang laufender Leistungen im Sinne des § 5 Abs. 8a Satz 2 SGB V kommt es nicht darauf an, ob und wann diese tatsächlich erbracht oder bezogen worden sind, sondern dass sie beansprucht werden können (LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 3. April 2017 - L 4 KR 389/14; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 18. Mai 2011 - L 12 SO 60/09; mit Einschränkungen LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 6. September 2018 - L 5 KR 272/17).
  • LSG Bayern, 27.11.2012 - L 5 KR 220/12

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ; Unabhängiges

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 586/18
    Aufgrund der mit ihrem Eintreten zugleich wieder entstehenden Bedürftigkeit ist eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V vorliegend zu verneinen (so auch Bayerisches LSG Urteil vom 27. November 2012 - L 5 KR 220/12 und vom 12. März 2013 - L 5 KR 454/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - L 12 SO 60/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 586/18
    Für den Empfang laufender Leistungen im Sinne des § 5 Abs. 8a Satz 2 SGB V kommt es nicht darauf an, ob und wann diese tatsächlich erbracht oder bezogen worden sind, sondern dass sie beansprucht werden können (LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 3. April 2017 - L 4 KR 389/14; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 18. Mai 2011 - L 12 SO 60/09; mit Einschränkungen LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 6. September 2018 - L 5 KR 272/17).
  • LSG Bayern, 12.03.2013 - L 5 KR 454/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 586/18
    Aufgrund der mit ihrem Eintreten zugleich wieder entstehenden Bedürftigkeit ist eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V vorliegend zu verneinen (so auch Bayerisches LSG Urteil vom 27. November 2012 - L 5 KR 220/12 und vom 12. März 2013 - L 5 KR 454/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 4 KR 389/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 586/18
    Für den Empfang laufender Leistungen im Sinne des § 5 Abs. 8a Satz 2 SGB V kommt es nicht darauf an, ob und wann diese tatsächlich erbracht oder bezogen worden sind, sondern dass sie beansprucht werden können (LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 3. April 2017 - L 4 KR 389/14; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 18. Mai 2011 - L 12 SO 60/09; mit Einschränkungen LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 6. September 2018 - L 5 KR 272/17).
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