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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11 (https://dejure.org/2012,28567)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.05.2012 - L 18 R 334/11 (https://dejure.org/2012,28567)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - L 18 R 334/11 (https://dejure.org/2012,28567)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11
    Demgemäß ist nach der Rechtsprechung des BSG in solchen Fällen, in denen zwischen Abtretungs- bzw. Pfändungsgläubigern einerseits und Sozialleistungsträgern andererseits über die Auszahlung von Sozialleistungen nach Abtretungen bzw. Pfändungen gestritten wird, die Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG statthaft (BSGE 53, 182, 183 f = SozR 1200 § 54 Nr. 5; BSGE 64, 17, 19 = SozR 1200 § 54 Nr. 13; BSGE 67, 143, 145 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 mwN).

    Das BSG hat allerdings darauf hingewiesen, dass dies mit dem zum 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Absatz 5 des § 53 SGB I (Art. 1 Nr. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches - 1. SGBÄndG - vom 20. Juli 1988, BGBl I S 1046) anders zu beurteilen sein könnte (BSGE 67, 143 ff = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1).

  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 50/99

    Rückforderung von Krankenbezügen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11
    Hintergrund der Regelung des § 22 Abs. 4 TVöD und dessen Vorgängerregelung (§ 37 BAT) ist nämlich zu verhindern, dass vom Arbeitgeber gezahlte Zuschüsse zum Krankengeld zu seinen Lasten zum Ruhen oder zur Kürzung von Rentenansprüchen führen (BAG, Urteil vom 29.6.2000, Az 6 AZR 50/99 = EzBAT § 37 BAT Übergang der Rentenansprüche auf den Arbeitgeber Nr. 4).

    Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu § 37 BAT, der Vorgängerregelung des § 22 TVöD, ausgeführt, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Krankengeldzuschusses mit Zustellung des Rentenbescheids entsteht und gleichzeitig fällig wird (BAG, Urteil vom 29.6.2000, Az 6 AZR 50/99 = EzBAT § 37 BAT Übergang der Rentenansprüche auf den Arbeitgeber Nr. 4).

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11
    Der Gesetzgeber hatte mit der Einführung des § 53 SGB I eine Lösung vor Augen, die zwischen dem notwendigen sozialen Schutz des Leistungsberechtigten und dem Ziel eines freien Rechtsverkehrs vermittelt (Gesetzesbegründung zu § 53 SGB I, BT-Drucksache 7/868 S 32).
  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11
    Bei der Lösung des Konkurrenzverhältnisses von Erstattungsansprüchen zu anderen Verfügungen über einen Sozialleistungsanspruch gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip (BSGE 69, 238 ff = SozR 3-1200 § 52 Nr. 2 mwN): Der zeitlich frühere Rechtsübergang geht jedem späteren vor.
  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 80/90

    Ausführung eines öffentlich-rechtlichen Abtretungsvertrages kein Verwaltungsakt,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11
    Bei einer Übertragung nach § 53 Abs. 3 SGB I ist nämlich ein Verwaltungsakt nicht erforderlich, da bei einer solchen Abtretung keine Entscheidung gegenüber dem Zessionar getroffen wird (BSGE 70, 37 ff = SozR 3-1200 § 53 Nr. 2).
  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 51/86

    Pfändung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11
    Demgemäß ist nach der Rechtsprechung des BSG in solchen Fällen, in denen zwischen Abtretungs- bzw. Pfändungsgläubigern einerseits und Sozialleistungsträgern andererseits über die Auszahlung von Sozialleistungen nach Abtretungen bzw. Pfändungen gestritten wird, die Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG statthaft (BSGE 53, 182, 183 f = SozR 1200 § 54 Nr. 5; BSGE 64, 17, 19 = SozR 1200 § 54 Nr. 13; BSGE 67, 143, 145 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89

    Vorrang des Erstattungsanspruchs vor dem Abzweigungsanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11
    Dafür, dass er unter Geltung von § 53 SGB I fortbesteht, sprechen die Rechtsprechung des BSG zur Konkurrenz von Abtretungen/Pfändungen zum Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X (BSG, Beschl v 22.6.1988, Az 1 S 4/87 und - obiter dictum - BSGE 67, 6ff mwN) und die Einführung von § 122a BSHG (bzw § 113 SGB XII) durch den Gesetzgeber.
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 14/81

    Mitpfändung künftiger Bezüge; Arbeitslosengeld; Erwerben einer Anwartschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11
    Demgemäß ist nach der Rechtsprechung des BSG in solchen Fällen, in denen zwischen Abtretungs- bzw. Pfändungsgläubigern einerseits und Sozialleistungsträgern andererseits über die Auszahlung von Sozialleistungen nach Abtretungen bzw. Pfändungen gestritten wird, die Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG statthaft (BSGE 53, 182, 183 f = SozR 1200 § 54 Nr. 5; BSGE 64, 17, 19 = SozR 1200 § 54 Nr. 13; BSGE 67, 143, 145 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 42/83

    Zeitlicher Geltungsbereich einer Norm - Rentenabtretung - Rentenanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11
    Deshalb braucht der Senat der Frage nicht nachzugehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine allgemeine Leistungsklage aus prozessökonomischen Gründen ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn der zuständige Leistungsträger den Erlass eines Verwaltungsaktes ausdrücklich nicht für erforderlich gehalten hat (vgl dazu BSGE 57, 211 ff = SozR 1200 Art. 2 § 18 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 105/06

    Anspruch auf Auszahlung höherer Teilbeträge aus abgetretener Witwenrente;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11
    Andernfalls wäre die vorgenommene Abtretung wohl auch sittenwidrig und damit (auch) nach § 138 BGB nichtig (vgl zur Sittenwidrigkeit von Abtretungen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.01.2007 Az L 2 R 105/06).
  • BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 6/88

    Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung - Notwendige Beiladung des

  • BSG, 15.10.1968 - 3 RK 66/67

    Verfügungsmöglichkeit über einen künftigen Rentenanspruch ( Altersruhegeld) -

  • BSG, 22.06.1988 - 1 S 4/87
  • SG Düsseldorf, 21.02.2017 - S 7 R 1634/15

    Erstattungsanspruch einer Krankenkasse wegen des nachträglichen Entfallens des

    Es gab auch keine "zeitgleiche" Aufrechnung (zum Fall eines zeitgleich wirksam werdenden Erstattungsanspruchs und einer Abtretung: vgl. Landessozialgericht NRW, Urteil vom 08. Mai 2012 - L 18 R 334/11 -), so dass auch diesbezüglich kein Grund ersichtlich ist, wieso sich der zur Verfügung stehende Nachzahlungsbetrag zu Lasten der Klägerin verringern sollte.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2020 - L 11 KR 4604/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Leistungsklage auf Auszahlung des pfändbaren

    Daher ist in solchen Fällen, in denen zwischen Abtretungs- bzw Pfändungsgläubigern einerseits und Sozialleistungsträgern andererseits über die Auszahlung von Sozialleistungen nach Abtretungen bzw Pfändungen gestritten wird, die Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG statthaft (LSG Nordrhein-Westfalen 08.05.2012, L 18 R 334/11, juris Rn 34 - 35; BSG 22.02.1990, 4 RA 19/89, juris Rn 16 - 18).
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