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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2005 - L 3 R 131/05 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - L 3 R 131/05 (https://dejure.org/2005,22765)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verweigerung der bewilligten Rente wegen Erwerbsminderung auf Grund der Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze; Berücksichtigungsmöglichkeit eines fiktiven Hinzuverdienstes; Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf den Hinzuverdienst; Leistungspflicht hinsichtlich der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 31.05.2005 - S 25 (4) RA 25/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2005 - L 3 R 131/05
- BSG, 21.12.2006 - B 4 RA 316/05 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R
Berufsunfähigkeitsrente - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2005 - L 3 R 131/05
Sie vertritt unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R - die Ansicht, dass für Zeiten des Bezugs einer nach 1998 beginnenden Rente wegen Berufsunfähigkeit von Januar bis Dezember 2000 bei gleichzeitigem Bezug einer Sozialleistung mit Lohnersatzfunktion nur deren Geldwert und nicht ihre Bemessungsgrundlage als erzielter Hinzuverdienst zu berücksichtigen sei.Durch ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen werden die aus dem Stammrecht auf Rente monatlich erwachsenden Einzelansprüche auf Zahlung ganz oder teilweise vernichtet (vgl. BT-Drucks. 13/3150 S. 42 zu Nr. 15 a; BSG Urteil vom 17.12.2002, B 4 RA 23/02 R).
- BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 75/03 B
Hochschullehrer mit vertragspsychotherapeutischer Nebentätigkeit, Zulassung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2005 - L 3 R 131/05
Die insoweit aufgeworfene Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, weil sie sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantwortet vgl. zB BSG Beschlüsse vom 28.02.2004 B 6 KA 75/03 B vom 20.10.2005 B 5 RJ 36/05 B).