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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - L 16 AL 329/11   

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https://dejure.org/2012,42059
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - L 16 AL 329/11 (https://dejure.org/2012,42059)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.11.2012 - L 16 AL 329/11 (https://dejure.org/2012,42059)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. November 2012 - L 16 AL 329/11 (https://dejure.org/2012,42059)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 24/10 R

    Rückwirkende Insolvenzgeldbewilligung - Erstattungsanspruch des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - L 16 AL 329/11
    Zwar sei der Beigeladene i.S.d. § 104 SGB X nachrangig leistungsverpflichtet; nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setze jedoch der Erstattungsanspruch eine Personenidentität des Leistungsberechtigten der nachrangigen mit der vorrangigen Sozialleistung voraus (BSG, Urteil vom 12.05.2011 - B 11 AL 24/10 R).

    Mit den aufgeworfenen Fragen habe sich das BSG in seiner von dem Sozialgericht erwähnten Entscheidung vom 12.05.2011 (B 11 AL 24/10 R) nicht auseinandersetzen müssen.

    Er verteidigt die erstinstanzliche Entscheidung und verweist auf das Urteil des BSG vom 12.05.2011 (B 11 AL 24/10 R).

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 79/88

    Arbeitslosenhilfe - Rechtskraft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - L 16 AL 329/11
    Ein Erstattungsanspruch des Beigeladenen gegenüber der Beklagten scheidet gleichwohl aus, weil es an der hierfür erforderlichen Personenidentität des Leistungsberechtigten der nachrangigen Sozialleistung mit der der vorrangigen Sozialleistung mangelt (hierzu vgl. BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 3; BSG SozR 4-1300 § 107 Nr. 4).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - L 16 AL 329/11
    Die für das Rechtsmittel des Beigeladenen erforderliche materielle Beschwer ist gegeben, weil der Beigeladene geltend machen kann, dass die angefochtene Entscheidung unmittelbare Auswirkungen auf seine subjektiven Rechte haben wird (vgl. BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 (zur Rechtsmittelberechtigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in einem Rechtsstreit eines zugelassenen Vertragsarztes gegen die Begrenzung seiner Honorare für Laborleistungen durch die Kassenärztliche Vereinigung); BSG SozR 4-1300 § 107 Nr. 4 (zur Rechtsmittelberechtigung des Grundsicherungsträgers in einem Rechtsstreit eines Versicherten auf Auszahlung von Insolvenzgeld, welches von der Bundesagentur für Arbeit an den Grundsicherungsberechtigten ausgezahlt hat)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2006 - L 19 AL 111/05

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - L 16 AL 329/11
    Dieses verdeutliche etwa auch der Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 13.01.2006 (L 19 AL 111/05).
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