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   LSG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - L 5 KR 145/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,51044
LSG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - L 5 KR 145/21 B ER (https://dejure.org/2021,51044)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.12.2021 - L 5 KR 145/21 B ER (https://dejure.org/2021,51044)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - L 5 KR 145/21 B ER (https://dejure.org/2021,51044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 275c Abs 2 S 6 SGB 5 vom 14.12.2019, § 275c Abs 1 S 3 SGB 5, § 275c Abs 2 S 1 SGB 5 vom 14.12.2019, § 275c Abs 2 S 1 SGB 5 vom 07.03.2020, § 275c Abs 2 S 1 SGB 5 vom 19.05.2020
    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Medizinischer Dienst - Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlungen auch nach Erreichen der Prüfquote von 5 % - Anwendbarkeit von § 275c Abs 2 S 6 SGB 5 im Jahr 2020

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz; Krankenhausabrechnungsprüfung; Medizinischer Dienst; Überschreiten der Prüfquote

  • rechtsportal.de

    COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz; Krankenhausabrechnungsprüfung; Medizinischer Dienst; Überschreiten der Prüfquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Detmold, 05.10.2021 - S 16 KR 731/21
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - L 5 KR 145/21
    Der nicht rechtskräftige Beschluss des SG Detmold vom 05.10.2021 - S 16 KR 731/21 ER (Bl. 366 ff. der Gerichtsakte) missachte die aktuelle Rechtslage völlig.

    Er hält den Beschluss des SG Speyer für zutreffend und verweist ergänzend auf einen Beschluss des SG Detmold vom 05.10.2021 - S 16 KR 731/21 ER (Bl. 366 ff. der Gerichtsakte).

    Sie halten den Beschluss des SG Speyer für zutreffend und verweisen ergänzend auf den Beschluss des SG Detmold vom 05.10.2021 - S 16 KR 731/21 ER.

  • LSG Bayern, 29.07.2021 - L 5 SF 174/21

    Sozialgerichtsverfahren: Unverzüglichkeit eines Befangenheitsgesuchs

    Zwei Eilverfahren, in welchen der Kläger von der Beklagten - trotz Ende seines Versichertenstatus zum 30.9.2020 - Sachleistung des Arzneimittels Exjade von dieser begehrt hat, sind ohne Erfolg geblieben (Beschluss vom 3.2.2021 - L 5 KR 542/20 B ER; Beschluss vom 28.4.2021 - L 5 KR 145/21 B ER: Unzulässigkeit in Haupt- und Hilfsantrag; Nichtannahmebeschluss BVerfG vom 19.05.2021 - 1 BvR 720/21).

    Am 11.5.2021 hat der Kläger die Richter des Beschlusses L 5 KR 145/21 B ER wegen Befangenheit abgelehnt.

    Die mit gleicher Begründung abgelehnten Richter des Beschlusses L 5 KR 145/21 B ER sind mit der Sache nicht mehr befasst, da dieser Beschluss rechtskräftig ist, § 177 SGG und damit die abgelehnten Richter in dem Verfahren, auf welches sich das Befangenheitsgesuch bezieht, nicht mehr tätig werden können.

    Dies gilt vorliegend umso mehr, als nach dem angegangenen Beschluss L 5 KR 145/21 B ER die Beschwerde des Klägers unzulässig war.

    Schließlich würde eine sachlich nicht veranlasste Neueröffnung des Verfahrens L 5 KR 145/21 B ER durch die Anhörungsrügen-/Befangenheitskombination dem Kläger eine Plattform eröffnen können, weiter rechtsmißbräuchlich Hass, halt- und grundlose Vorwürfe sowie Kundgaben von Nicht- bzw. Missachtung zu verbreiten und auch gänzlich Unbeteiligte - wie den Ehemann der Erstrichterin - in diese unwürdigen Vorwürfe mit hineinzuziehen.

  • LSG Bayern, 28.07.2021 - L 5 KR 252/21

    Sozialgerichtsverfahren: Auslegung eines Rechtsmittels

    Zwei Eilverfahren, in welchen der Kläger von der Beklagten - trotz Ende seines Versichertenstatus zum 30.9.2020 - Sachleistung des Arzneimittels Exjade von der Beklagten begehrt hat, sind ohne Erfolg geblieben (Beschluss vom 3.2.2021 - L 5 KR 542/20 B ER; Beschluss vom 28.4.2021 - L 5 KR 145/21 B ER: Unzulässigkeit in Haupt- und Hilfsantrag; Nichtannahmebeschluss BVerfG vom 19.05.2021 - 1 BvR 720/21).
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