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LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.1999 - L 7 Ar 23/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mainz, 10.11.1997 - S 7 Ar 168/95
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.1999 - L 7 Ar 23/98
- BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - L 1 AL 49/01
- BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 21/02 B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.1999 - L 7 Ar 23/98
Die Prüfung der Zuverlässigkeit der iS der für die Erteilung der Arbeitsvermittlungserlaubnis einschlägigen Vorschriften hat daher ungeachtet des Inhalts der Weisungen unter Berücksichtigung der vom BVerfG im Beschluß vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 = BVerfGE 39, 334 aufgestellten Grundsätze zu erfolgen.Diese Rechtsauffassung steht auch in Übereinstimmung mit den im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22.5.1975 -- 2 BvL 13/73 -- (NJW 1975, S 1641 f) gemachten Darlegungen.
Die Prüfung des Tatbestandsmerkmals der Zuverlässigkeit der Klägerin im Sinne der für die Erteilung der Arbeitsvermittlungserlaubnis einschlägigen Vorschriften hat vielmehr ungeachtet des Inhalts der Weisung des BMA unter Berücksichtigung der im Beschluss des BVerfG vom 22.5.1975 (aaO) aufgestellten Grundsätze zu erfolgen.
Die SK-Mitgliedschaft der Klägerin kann unter Berücksichtigung der oben bereits wiedergegebenen Ausführungen im Beschluss des BVerfG vom 22.5.1975 (aaO, S 1643) allenfalls als ein Beurteilungselement von vielen in Betracht zu ziehen sein; sie vermag jedoch nicht die alleinige Grundlage für die Feststellung der Unzuverlässigkeit der Klägerin zu geben.
Außerdem beachtet Brand nicht hinreichend den im Beschluss des BVerfG vom 22.5.1975 (aaO, S 1641 f) aufgestellten und im vorliegenden Fall sinngemäß zu berücksichtigenden Grundsatz, dass die Zugehörigkeit zu irgendwelchen Gruppen lediglich ein einzelnes Beurteilungselement darstellt, welches für sich allein die Prognose der Unzuverlässigkeit nicht rechtfertigen kann.
- BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 21/02 B
Anhörung eines Mitglieds der Scientology-Organisation im sozialgerichtlichen …
Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) vom 28. Januar 1999 - L 7 Ar 23/98 -, mit dem das LSG Bescheide der BA aufgehoben und diese verurteilt hat, die Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung zu verlängern, hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 11/7 AL 30/99 R - aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen. - LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - L 1 AL 49/01
Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung - Zuverlässigkeit - …
Mit Urteil vom 28.1.1999 - L 7 Ar 23/98 - hat das LSG das Urteil des SG sowie die angefochtenen Bescheide der Beklagten vom 8.5.1995 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom25.7.1995 und den Bescheid vom 22.12.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.2.1998 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, die Erlaubnis sowie die besondere Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung vom 27.12.1997 bis 26.12.2000 zu verlängern. - LSG Hamburg, 25.08.2005 - L 5 B 201/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen für Unterkunft und …
Hierbei handelt es sich um eine verwaltungsinterne Beurteilungs- bzw. Ermessensrichtlinie, an die die Gerichte nicht gebunden sind (vgl. etwa - zu Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit an die Bundesagentur für Arbeit - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.1.1999, L 7 Ar 23/98 m.w.N.).