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   LSG Saarland, 08.06.2016 - L 2 KR 179/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14818
LSG Saarland, 08.06.2016 - L 2 KR 179/14 (https://dejure.org/2016,14818)
LSG Saarland, Entscheidung vom 08.06.2016 - L 2 KR 179/14 (https://dejure.org/2016,14818)
LSG Saarland, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - L 2 KR 179/14 (https://dejure.org/2016,14818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rak-saar.de PDF (Leitsatz)
  • aerzteblatt.de (Pressemeldung, 27.06.2017)

    Komplexbehandlung des Schlaganfalls: Fachgesellschaften widersprechen Sozialgericht

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 63 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Fallpauschalen | Behandlung eines moderaten Schlaganfalls/Zeitpunkt der Aufrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ra-glw.de (Entscheidungsanmerkung)

    Die neurologische Komplexbehandlung und der moderate Schlaganfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 661
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus LSG Saarland, 08.06.2016 - L 2 KR 179/14
    Die Klage eines Krankenhauses bzw. Krankenhausträgers auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gegen eine Krankenkasse wie die Beklagte ist ein so genannter Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R mwN).

    Das Fallpauschalensystem lässt mithin keinen Raum dafür, nicht notwendige Leistungen zu vergüten (BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R, Rdnr. 15).

  • BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 7/13 R

    Krankenkasse - Prüfanzeige an Krankenhaus über Abrechnungsprüfung durch MDK -

    Auszug aus LSG Saarland, 08.06.2016 - L 2 KR 179/14
    Auf dieser Grundlage ist der MDK/SMD ermächtigt, die erforderlichen Sozialdaten beim Krankenhaus anzufordern; das Krankenhaus ist zu deren Vorlage verpflichtet, weil in einem solchen Fall allein durch die Angaben gemäß § 301 SGB V und einen etwaigen Kurzbericht eine zuverlässige Beurteilung der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit oder anderer Fragen der Abrechnung nicht möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.11.2014 - B 3 KR 7/13 R, Rdnr. 16).
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