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   LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06   

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LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06 (https://dejure.org/2011,12737)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 09.03.2011 - L 1 AL 241/06 (https://dejure.org/2011,12737)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 09. März 2011 - L 1 AL 241/06 (https://dejure.org/2011,12737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld besteht nicht bei mangelnder Beendigung der Insolvenz nach Eintritt eines Insolvenzereignisses bis zum Eintritt eines neuen Insolvenzereignisses; Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten Insolvenzereignisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 608
  • NZS 2012, 313
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06
    Nichts anderes ergebe sich aus dem Urteil des BSG vom 29.05.2008 (B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Denn § 183 Abs. 2 SGB III soll Vertrauen nur mit Rücksicht auf die Weiterarbeit oder Arbeitsaufnahme in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses gewährleisten (BSG, Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 16 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Die Zahlungsunfähigkeit endet nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelne Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllt (BSG, Urteil vom 11.01.1989 - 10 RAr 7/87 - SozR 4100 § 141b Nr. 43 S. 164; Urteil vom 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R - SozR 3-4100 § 141e Nr. 3 S. 8 f.; Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 m.w.N.; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 11 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Dass sich allein aus der Bestätigung des vom Insolvenzverwalter überwachten Insolvenzplans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht noch nicht die Beseitigung des zunächst eingetretenen Insolvenzfalls mit der Folge der Möglichkeit des Entstehens neuer Ansprüche gegen die Insg-Versicherung ergibt, hat das BSG bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 ff. = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3; ablehnend Heinrich, NZI 2006, 83, 84 f.; zustimmend Hase, AuB 2003, 154; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 13 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9; ablehnend Grüter, EWiR 2009, 217 f.; zustimmend Braun, SGb 2009, 437 ff.).

    Es hat ausgeführt, dass die materiell-rechtlichen Wirkungen des Insolvenzplanes nur die am Insolvenzplanverfahren Beteiligten (Schuldner, Insolvenzgläubiger, Absonderungsberechtigte) beträfen und dass auch die Beteiligung des Insolvenzgerichts am Insolvenzplanverfahren keinen Vertrauenstatbestand hinsichtlich der Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit schaffen könne (Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 159 f. = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3, mit Hinweisen auf §§ 231, 254, 255 InsO; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 13 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Diese Rechtsprechung hat das BSG in dem Sinne weiterentwickelt, dass von einer Fortdauer der aus Anlass des früheren Insolvenzereignisses eingetretenen Zahlungsunfähigkeit jedenfalls dann auszugehen ist, wenn die im Insolvenzplan vorgesehene Überwachung der Planerfüllung andauert (Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 14 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Die Insolvenz des Arbeitgebers war bis zur Beendigung der Überwachung des dem ersten Insolvenzverfahren nachfolgenden Insolvenzplanverfahrens, die mit Ablauf des 30.11.2002 eintrat (Beschluss des AG vom 05.12.2002), schon aufgrund der vom BSG im Urteil vom 29.05.2008 (B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 14 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9) vertretenen und vom Senat geteilten Rechtsauffassung noch nicht beendet.

    Dies gilt selbst dann hier nicht, wenn man die vom BSG im Urteil vom 21.11.2002 (B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 162 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3) angedeutete Möglichkeit der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit im Insolvenzplanverfahren als eröffnet ansehen und (entgegen BSG, Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 14 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9) eine Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit vor Beendigung des - wie hier - überwachten Insolvenzplanverfahrens nicht völlig ausschließen würde.

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - angeordnete Überwachung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06
    Zur Begründung hat er ausgeführt, das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 21.11.2002 (B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3) zu § 183 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) nur entschieden, dass die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens bei angeordneter Planüberwachung nicht allein den Schluss rechtfertige, dass die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers beendet worden sei und ein neues Insolvenzereignis eintreten könne.

    Die Zahlungsunfähigkeit endet nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelne Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllt (BSG, Urteil vom 11.01.1989 - 10 RAr 7/87 - SozR 4100 § 141b Nr. 43 S. 164; Urteil vom 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R - SozR 3-4100 § 141e Nr. 3 S. 8 f.; Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 m.w.N.; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 11 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Dass sich allein aus der Bestätigung des vom Insolvenzverwalter überwachten Insolvenzplans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht noch nicht die Beseitigung des zunächst eingetretenen Insolvenzfalls mit der Folge der Möglichkeit des Entstehens neuer Ansprüche gegen die Insg-Versicherung ergibt, hat das BSG bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 ff. = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3; ablehnend Heinrich, NZI 2006, 83, 84 f.; zustimmend Hase, AuB 2003, 154; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 13 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9; ablehnend Grüter, EWiR 2009, 217 f.; zustimmend Braun, SGb 2009, 437 ff.).

    Es hat ausgeführt, dass die materiell-rechtlichen Wirkungen des Insolvenzplanes nur die am Insolvenzplanverfahren Beteiligten (Schuldner, Insolvenzgläubiger, Absonderungsberechtigte) beträfen und dass auch die Beteiligung des Insolvenzgerichts am Insolvenzplanverfahren keinen Vertrauenstatbestand hinsichtlich der Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit schaffen könne (Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 159 f. = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3, mit Hinweisen auf §§ 231, 254, 255 InsO; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 13 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 21.11.2002 (B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 ff. = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3) im Hinblick darauf, dass im damals zu beurteilenden Fall der Schuldner bereits beim ersten Fälligkeitstermin zur Begleichung der nach dem Plan geschuldeten Forderung außer Stande war, offen gelassen, ob nach Einleitung eines Insolvenzplanverfahrens ein Entfallen der Sperrwirkung des früheren Insolvenzereignisses unter besonderen Umständen auch bereits vor der Planerfüllung in Betracht kommen kann (Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 162 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3).

    Dies gilt selbst dann hier nicht, wenn man die vom BSG im Urteil vom 21.11.2002 (B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 162 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3) angedeutete Möglichkeit der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit im Insolvenzplanverfahren als eröffnet ansehen und (entgegen BSG, Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 14 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9) eine Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit vor Beendigung des - wie hier - überwachten Insolvenzplanverfahrens nicht völlig ausschließen würde.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 21.11.2002 (B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 161 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3) ausgeführt, der Auslegung des § 183 Abs. 1 SGB III stünden auch nicht die Mindestanforderungen der Richtlinie des Rates vom 20.10.1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (RL 80/987/EWG, Abl. L 283, 23) entgegen.

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06
    Unter Berücksichtigung der Maßstäbe des BGH (vgl. nur Beschluss vom 13.06.2006 - IX ZB 238/05 - juris Rn. 6) dürfte damals zudem auch schon Zahlungsunfähigkeit vorgelegen haben.
  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 303/05

    Begriff der Überschuldung; Prüfung nach Liquidations- und nach Fortführungswerten

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06
    Aus dem Gesetzeswortlaut des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO folgt jedoch zweifelsfrei, dass eine günstige Fortführungsprognose sowohl den Fortführungswillen des Schuldners bzw. seiner Organe als auch die objektive - grundsätzlich aus einem aussagekräftigen Unternehmenskonzept (sog. Ertrags- und Finanzplan) herzuleitende - Überlebensfähigkeit des Unternehmens voraussetzt (Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 09.10.2006 - II ZR 303/05 - juris Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09

    Begriff der Überschuldung i.S. von § 19 Abs. 2 InsO; Verantwortlichkeit des

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06
    Die zur Feststellung der Überschuldung erforderliche Fortführungsprognose ist aber negativ, wenn sich die überwiegende Wahrscheinlichkeit ergibt, dass das Unternehmen mittelfristig, d.h. in einem betriebswirtschaftlich überschaubaren Zeitraum, keine Einnahmenüberschüsse erzielen wird, aus denen die gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten gedeckt werden können (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.02.2010 - 5 U 60/09 - juris Rn. 54).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R

    Konkursausfallgeld - Antragsfrist - Arbeitsaufnahme in Unkenntnis des maßgebenden

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06
    Die Zahlungsunfähigkeit endet nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelne Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllt (BSG, Urteil vom 11.01.1989 - 10 RAr 7/87 - SozR 4100 § 141b Nr. 43 S. 164; Urteil vom 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R - SozR 3-4100 § 141e Nr. 3 S. 8 f.; Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 m.w.N.; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 11 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).
  • BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 7/87

    Anspruch auf Konkursausfallgeld nach erneuter unternehmerischer Tätigkeit nach

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06
    Die Zahlungsunfähigkeit endet nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelne Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllt (BSG, Urteil vom 11.01.1989 - 10 RAr 7/87 - SozR 4100 § 141b Nr. 43 S. 164; Urteil vom 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R - SozR 3-4100 § 141e Nr. 3 S. 8 f.; Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 m.w.N.; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 11 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).
  • BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des

    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Anspruch auf Insg dann neu entstehen kann, wenn zwischen dem ersten und zweiten Insolvenzereignis ein überwachter Insolvenzplan durchgeführt und ordnungsgemäß beendet worden ist (vgl Sächsisches LSG, Urteil vom 9.3.2011 - L 1 AL 241/06 - NZI 2011, 608 f; SG Karlsruhe, Urteil vom 8.5.2012 - S 16 AL 4404/10) .
  • SG Karlsruhe, 08.05.2012 - S 16 AL 4404/10

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Aufhebung der

    Die Insolvenzgeldvorschriften des SGB III sind europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass ein zweites formelles Insolvenzereignis nach förmlichem Abschluss einer Insolvenzplanüberwachung zur Begründung des Insolvenzgeldanspruchs genügt (Anschluss an Sächs. LSG, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06).

    Die Klägerin verweist hierzu auf die Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts vom 09.03.2011 (Az. L 1 AL 241/06).

    Die von der Beklagten favorisierte Auslegung, die allein auf der Fortentwicklung von Richterrecht beruht und im Gesetzeswortlaut nicht zwingend angelegt ist, würde vor diesem Hintergrund zu einer unangemessenen Belastung des durch die Insolvenzgeldvorschriften geschützten Arbeitnehmers führen (vgl. zum Vorstehenden ausführlich Sächsisches Landessozialgericht , Urteil vom 09.03.2011 - L 1 AL 241/06, Rdnrn. 58 ff. ; Frank/Heinrich , NZI 2011, S. 569 ff.; Frank , NZS 2011, S. 689 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 AL 23/14

    Insolvenzgeld; Neues Insolvenzereignis; Andauernde Zahlungsunfähigkeit;

    Aus der von der Klägerin (und auch vom BSG im o.a. Urteil) zitierten Entscheidung des SächsLSG (Urt. v. 09.03.2011 - L 1 AL 241/06 -) folgt mithin keinerlei abweichende Beurteilung der Rechtslage für den vorliegenden Fall.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - L 16 AL 171/11

    Kein erneutes Insolvenzgeld für zweites Insolvenzverfahren trotz Aufhebung des

    Soweit das SG Karlsruhe in seiner Entscheidung auch auf das Urteil des Sächsischen LSG vom 09.03.2011 (L 1 AL 241/06) hinweist, ist letztere Entscheidung durch das Urteil des BSG vom 06.12.2012 (B 11 AL 10/11 R) aufgehoben worden.
  • SG Gießen, 15.05.2023 - S 14 AL 4/23

    SGB III

    Nachdem das BSG in einem Urteil vom 29.05.2008 (B 11a AL 57/06) noch offenließ, ob auf die Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit auch dann abzustellen ist, wenn die Überwachung der Planerfüllung bereits aufgehoben worden oder von Anfang an keine Planüberwachung angeordnet worden ist, hat es nach anfänglich abweichender zweitinstanzlicher Entscheidung (Sächsisches LSG, Urteil vom 09.03.2011 - L 1 AL 241/06) festgestellt, dass dies jedenfalls auch dann gelte, wenn vor der Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens ein Insolvenzplanverfahren ohne Überwachung der Planerfüllung (vollständig) durchgeführt worden ist (BSG, Urteil vom 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R).
  • SG Duisburg, 15.10.2014 - S 33 AL 553/13

    Bewilligung von Insolvenzgeld eines Arbeitnehmers bei Eröffnung des

    Die aktuelle Entwicklung habe zudem gezeigt, dass sich der Gesetzgeber anlässlich der Überarbeitung und Neugestaltung des SGB III im Jahre 2011 insbesondere im Hinblick auf zu erwartende Mehrkosten für die umlagepflichtigen Arbeitgeber und mögliche Wettbewerbsverzerrungen gerade nicht dazu entschlossen habe, eine derartige gesetzliche Regelung in das SGB III aufzunehmen (vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung zur - sich explizit auf die Entscheidung des LSG Sachen vom 09.03.2011, Az.: L 1 AL 241/06 beziehenden - Stellungnahmen des Bundesrats zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, BT-Drucks. 17/6853, Seite 18 zu Nr. 2 und Seite 1 ff., zu Art. 1 Nr. 7 a und Art. 2 Nr. 18).
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