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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10 (https://dejure.org/2012,20802)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.06.2012 - LVG 52/10 (https://dejure.org/2012,20802)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - LVG 52/10 (https://dejure.org/2012,20802)
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Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10
    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).

    Hat der Gesetzgeber sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung des erreichbaren Materials orientiert, so ist seine Prognose im Hinblick auf Eignung und Erforderlichkeit der Maßnahme, aber auch hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne - abgesehen von Fällen evident fehlsamer Einschätzung - als inhaltlich vertretbar anzusehen (zum Ganzen LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 23 ff. des Internetauftritts m.w.N.).

    Das Landesverfassungsgericht hat diese den Rahmen des Reformprozesses bildenden Regelungen zur Verwirklichung der Ziele der landesweiten Gemeindegebietsreform verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil sie ihrerseits auf tragfähige Gemeinwohlgesichtspunkte gestützt sind und den Anforderungen der Art. 2 Abs. 3, 87 LVerf entsprechen (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 14 ff. des Internetauftritts).

    Er ist somit nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen daran gehindert, aus sachlichen, grundsätzlich am Leitbild und den Leitlinien der Reform ausgerichteten Erwägungen für einzelne Gemeinden eine Lösung zu finden, die den Rahmen der leitenden Gesichtspunkte dort verlässt, wo dies angebracht ist (vgl. zum Vorstehenden: LVerfG, - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79]; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 46 des Internetauftritts; Urt. v. 16.06.2011 - LVG 49/10 -, RdNr. 22 f. des Internetauftritts; ThürVerfGH, Urt. v. 18.12.1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391 [422]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).

    Denn hat der Gesetzgeber - wie hier mit dem GemNeuglGrG - ein Leitbild und einzelne Kriterien für eine das Land insgesamt umfassende Neuordnung festgelegt, ist er - will er nicht gegen das Willkürverbot verstoßen - an die von ihm selbst gefundenen Maßstäbe gebunden (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79] m.w.N.; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 24/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts).

    Er ist somit nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen daran gehindert, aus sachlichen, grundsätzlich am Leitbild und den Leitlinien der Reform ausgerichteten Erwägungen für einzelne Gemeinden eine Lösung zu finden, die den Rahmen der leitenden Gesichtspunkte dort verlässt, wo dies angebracht ist (vgl. zum Vorstehenden: LVerfG, - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79]; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 46 des Internetauftritts; Urt. v. 16.06.2011 - LVG 49/10 -, RdNr. 22 f. des Internetauftritts; ThürVerfGH, Urt. v. 18.12.1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391 [422]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Das kommunale Selbstverwaltungsrecht aus Art. 2 Abs. 3 und Art. 87 LVerf garantiert Gemeinden, dass ihr Gebietsbestand nur nach vorheriger Anhörung und ausschließlich aus Gründen des Gemeinwohls verändert werden darf und sie nur in diesem Rahmen aufgelöst werden dürfen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 98 des Internetauftritts m.w.N.).

    Um sich eine fundierte Meinung bilden zu können, müssen die betroffenen Einwohner dabei zwar nicht von allen Einzelheiten, zumindest aber vom wesentlichen Inhalt des Gebietsände- rungsvorhabens und seiner Begründung Kenntnis erlangen können (vgl. zur Information von Kommunen bei Anhörungspflichten: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [255] m.w.N.; siehe weiter BVerfG, Beschl. v. 17.01.1979 - 2 BvL 6/76 -, BVerfGE 50, 195 [203]; Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 86, 90 [107 f.]; StGH BW, Urt. v. 14.02.1975 - Gesch.Reg.

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10
    Zum Inhalt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung gehört jedoch, dass Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (BVerfG, Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 86, 90 [107] zu dem mit Art. 2 Abs. 3, Art. 87 LVerf inhaltsgleichen Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht II, a.a.O., § 96, RdNr. 115 f.).

    Um sich eine fundierte Meinung bilden zu können, müssen die betroffenen Einwohner dabei zwar nicht von allen Einzelheiten, zumindest aber vom wesentlichen Inhalt des Gebietsände- rungsvorhabens und seiner Begründung Kenntnis erlangen können (vgl. zur Information von Kommunen bei Anhörungspflichten: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [255] m.w.N.; siehe weiter BVerfG, Beschl. v. 17.01.1979 - 2 BvL 6/76 -, BVerfGE 50, 195 [203]; Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 86, 90 [107 f.]; StGH BW, Urt. v. 14.02.1975 - Gesch.Reg.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10
    Die dieser Vorgabe folgenden einfachgesetzlichen Regelungen sind insoweit Teil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie und können im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht als verletzt gerügt werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts m.w.N.).

    Das LVerfG hat insoweit bereits entschieden, dass jedenfalls eine Auslegung des Gesetzentwurfs nebst dessen Begründung für lediglich 13 Tage den äußerungsberechtigten Bürgern der von einer Gebietsänderung betroffenen Gemeinde keine so rechtzeitige Informationsmöglichkeit gewährleistet, dass - neben der Einsichtnahme in den Gesetzentwurf und seine Begründung - noch eine sachgerechte Meinungsbildung bis zum Termin der Bürgeranhörung möglich ist (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. 14 ff. des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10
    Wird er auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 GebRefAusfG aus der Mitte des in einen Ortschaftsrat überführten oder anschließend aufgelösten Gemeinderats der gesetzlich zugeordneten Gemeinde in den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde entsandt, nimmt er diese Aufgabe auch als Mitglied des Gemeinderates der aufgelösten Gemeinde und nicht lediglich - wie die Beschwerdeführerin meint - in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung (vgl. § 63 Abs. 1 GO LSA) wahr (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts; Urteil vom 27.04.2012 - LVG 51/10).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10
    Diese Entsenderegelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10).
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2001 - VerfGH 20/00

    Voraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtliche Anforderungen an

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10
    Die Information der Äußerungsberechtigten muss dabei so rechtzeitig erfolgen, dass eine sachgerechte Meinungsbildung möglich ist (vgl. ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2001, - VerfGH 20/00 -, RdNr. 78 m.w.N. - juris).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 45/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10
    Infolgedessen sollten die Landkreisgrenzen unberührt bleiben (vgl. LT-Drs. 5/2405, S. 95; LVerfG, Urt. v. 31.08.2011 - LVG 45/10 -, RdNr. 19 des Internetauftritts; Urt. v. 27.04.2012 - LVG 51/10 -).
  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10
    Die Zulässigkeit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass die Beschwerdeführerin selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt ist (vgl. entsprechend zur Rechtslage nach dem BVerfGG BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82 u.a. -, BVerfGE 71, 25 [34 ff.]; Beschl. v. 19.11.2002 - 2 BvR 329/97 -, BVerfGE 107, 1 [8]; Magen, in Um- bach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91, RdNr. 18).
  • VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95

    Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 24/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.1970 - VerfGH 13/69

    Verfassungsbeschwerdeschrift

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10

    Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.03.2013 - LVG 40/10

    Gemeindegebietsreform: Tagewerben

    Diese Verfassungsbeschwerden hat das Landesverfassungsgericht zurückgewiesen (vgl. LVerfG, Urt. v. 27.04.2012 - LVG 28/10; Urt. v. 27.04.2012 - LVG 51/10; Urt. v. 26.06.2012 - LVG 52/10; zu finden unter http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de).

    Insoweit hat das Landesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 26.06.2012 (LVerfG, Urt. v. 26.06.2012 - LVG 52/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts, dessen weitere Ausführungen hier entsprechend gelten) ausgeführt, dass eine erneute Veröffentlichung des Gesetzestextes nicht erforderlich war, da eine solche nach der Verfassung nicht geboten ist und die Einwohner der Beschwerdeführerin aus den geänderten Abstimmungsfragen die Änderungen des Gesetzentwurfes ohne Weiteres entnehmen konnten.

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