Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17715
OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2002,17715)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.07.2002 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2002,17715)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 6 U 62/01 (https://dejure.org/2002,17715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchuldRAnpG § 6 Abs. 2 S. 2; ZGB -DDR § 312 Abs. 2
    Zulässigkeit der Befristung eines zu Zeiten der ehemaligen DDR begründeten Nutzungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 92/90

    Rechte des Käufers eines verpachteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    a) In der Berufungsinstanz gehen beide Parteien davon aus, dass die von den Klägern behaupteten Angaben der Beklagten über das am verkauften Grundstück bestehende obligatorische Besitzrecht des ##### keinen Sachmangel, sondern einen Rechtsmangel i.S.d. § 434 a. F. BGB begründen und Ansprüche gemäß §§ 440 Abs. 1, 325 f. a. F. BGB , bei einem wie hier grundsätzlich behebbaren Rechtsmangel also Schadensersatzansprüche gemäß § 326 Abs. 1 a. F. BGB , auslösen könnten, wenn sich diese behaupteten Angaben als unzutreffend herausstellten (vgl. BGH NJW 91, 2700, 2701; BGH NJW-RR 92, 201, 202; Palandt, BGB , 61. Aufl., Rdnr. 3 zu §§ 440, 441 a. F.; s. auch Ziff. II.3. der Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 1.12.2000, Bl. 86 ff. d. A.).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 42/86

    Notare-Zivilverfahrensrecht-Beurkundungsnotwendigkeit ergänzender Vereinbarungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Die Widerklage stellt auch der Sache nach eine Anschlussberufung dar, weil die Beklagten über den klageabweisenden Ausspruch des Landgerichts und über die Zurückweisung der gegnerischen Berufung hinaus zu ihren Gunsten mehr erreichen wollen; dies ist im selben Rechtsstreit nur über die (Berufung oder) Anschlussberufung möglich (vgl. Thomas/Putzo, ZPO , 23. Aufl., Rdnr. 1 zu § 521 auf. ZPO , ausdrücklich auch für den Fall der Widerklageerhebung; Zöller, ZPO , 22. Aufl., Rdnr. 2 zu § 521 auf. und Rdnr. 10 zu § 33 ZPO , sowie 23. Aufl., Rdnr. 39 zu § 524 n. F. ZPO ; vgl. auch BGHZ 4, 229, 234; BGH NJW-RR 88, 185).
  • BGH, 09.04.1986 - VIII ZR 100/85

    Fortsetzung des Pachtverhältnisses

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Zwar kann auch ein schon vor Ablauf des Vertrags und vor Beginn der zweiwöchigen Erklärungsfrist ausgesprochener Widerspruch genügen, um die Rechtsfolgen des § 568 a. F. BGB nicht eintreten zu lassen, jedoch nur dann, wenn ein "nicht nur loser zeitlicher Zusammenhang" zwischen Erklärung und Vertragsablauf besteht, der auch nicht durch Hinzutreten entgegenstehender Umstände gestört sein darf (vgl. BGH NJW-RR 86, 1020 = ZMR 86, 274; BayObLG NJW 81, 2759, 2760; OLG Schleswig NJW 82, 449 f.).
  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Die Widerklage stellt auch der Sache nach eine Anschlussberufung dar, weil die Beklagten über den klageabweisenden Ausspruch des Landgerichts und über die Zurückweisung der gegnerischen Berufung hinaus zu ihren Gunsten mehr erreichen wollen; dies ist im selben Rechtsstreit nur über die (Berufung oder) Anschlussberufung möglich (vgl. Thomas/Putzo, ZPO , 23. Aufl., Rdnr. 1 zu § 521 auf. ZPO , ausdrücklich auch für den Fall der Widerklageerhebung; Zöller, ZPO , 22. Aufl., Rdnr. 2 zu § 521 auf. und Rdnr. 10 zu § 33 ZPO , sowie 23. Aufl., Rdnr. 39 zu § 524 n. F. ZPO ; vgl. auch BGHZ 4, 229, 234; BGH NJW-RR 88, 185).
  • BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Zwar kann auch ein schon vor Ablauf des Vertrags und vor Beginn der zweiwöchigen Erklärungsfrist ausgesprochener Widerspruch genügen, um die Rechtsfolgen des § 568 a. F. BGB nicht eintreten zu lassen, jedoch nur dann, wenn ein "nicht nur loser zeitlicher Zusammenhang" zwischen Erklärung und Vertragsablauf besteht, der auch nicht durch Hinzutreten entgegenstehender Umstände gestört sein darf (vgl. BGH NJW-RR 86, 1020 = ZMR 86, 274; BayObLG NJW 81, 2759, 2760; OLG Schleswig NJW 82, 449 f.).
  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 225/90

    Rechtsmangelhaftung des Grundstücksverkäufers bei bindendem Mietvertrag

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    a) In der Berufungsinstanz gehen beide Parteien davon aus, dass die von den Klägern behaupteten Angaben der Beklagten über das am verkauften Grundstück bestehende obligatorische Besitzrecht des ##### keinen Sachmangel, sondern einen Rechtsmangel i.S.d. § 434 a. F. BGB begründen und Ansprüche gemäß §§ 440 Abs. 1, 325 f. a. F. BGB , bei einem wie hier grundsätzlich behebbaren Rechtsmangel also Schadensersatzansprüche gemäß § 326 Abs. 1 a. F. BGB , auslösen könnten, wenn sich diese behaupteten Angaben als unzutreffend herausstellten (vgl. BGH NJW 91, 2700, 2701; BGH NJW-RR 92, 201, 202; Palandt, BGB , 61. Aufl., Rdnr. 3 zu §§ 440, 441 a. F.; s. auch Ziff. II.3. der Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 1.12.2000, Bl. 86 ff. d. A.).
  • OLG Schleswig, 23.11.1981 - 6 REMiet 2/81
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Zwar kann auch ein schon vor Ablauf des Vertrags und vor Beginn der zweiwöchigen Erklärungsfrist ausgesprochener Widerspruch genügen, um die Rechtsfolgen des § 568 a. F. BGB nicht eintreten zu lassen, jedoch nur dann, wenn ein "nicht nur loser zeitlicher Zusammenhang" zwischen Erklärung und Vertragsablauf besteht, der auch nicht durch Hinzutreten entgegenstehender Umstände gestört sein darf (vgl. BGH NJW-RR 86, 1020 = ZMR 86, 274; BayObLG NJW 81, 2759, 2760; OLG Schleswig NJW 82, 449 f.).
  • LG Berlin, 02.02.1999 - 64 S 349/98
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Sie hat daher gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 SchuldRAnpG Vorrang gegenüber den Kündigungsschutzbestimmungen des § 23 SchuldRAnpG (vgl. auch Landgericht Berlin, Urteil vom 7.11.1995, 64 S 247/95, Grundeigentum 97, 51; Amtsgericht Bernau, Urteil vom 23.11.1995, 5 C 431/95, Grundeigentum 96, 479; vgl. ferner Landgericht Berlin, Urteil vom 2.2.1999, 64 S 349/98, ZMR 99, 400, jedoch mit einem im Hinblick auf die in jenem Fall vor Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes bereits abgelaufene Befristung abweichenden Ergebnis).
  • LG Berlin, 07.11.1995 - 64 S 247/95
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Sie hat daher gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 SchuldRAnpG Vorrang gegenüber den Kündigungsschutzbestimmungen des § 23 SchuldRAnpG (vgl. auch Landgericht Berlin, Urteil vom 7.11.1995, 64 S 247/95, Grundeigentum 97, 51; Amtsgericht Bernau, Urteil vom 23.11.1995, 5 C 431/95, Grundeigentum 96, 479; vgl. ferner Landgericht Berlin, Urteil vom 2.2.1999, 64 S 349/98, ZMR 99, 400, jedoch mit einem im Hinblick auf die in jenem Fall vor Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes bereits abgelaufene Befristung abweichenden Ergebnis).
  • AG Bernau, 23.11.1995 - 5 C 431/95
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
    Sie hat daher gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 SchuldRAnpG Vorrang gegenüber den Kündigungsschutzbestimmungen des § 23 SchuldRAnpG (vgl. auch Landgericht Berlin, Urteil vom 7.11.1995, 64 S 247/95, Grundeigentum 97, 51; Amtsgericht Bernau, Urteil vom 23.11.1995, 5 C 431/95, Grundeigentum 96, 479; vgl. ferner Landgericht Berlin, Urteil vom 2.2.1999, 64 S 349/98, ZMR 99, 400, jedoch mit einem im Hinblick auf die in jenem Fall vor Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes bereits abgelaufene Befristung abweichenden Ergebnis).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht