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OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchuldRAnpG § 6 Abs. 2 S. 2; ZGB -DDR § 312 Abs. 2
Zulässigkeit der Befristung eines zu Zeiten der ehemaligen DDR begründeten Nutzungsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 28.11.2001 - 11 O 22/99
- OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 17.05.1991 - V ZR 92/90
Rechte des Käufers eines verpachteten Grundstücks
Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
a) In der Berufungsinstanz gehen beide Parteien davon aus, dass die von den Klägern behaupteten Angaben der Beklagten über das am verkauften Grundstück bestehende obligatorische Besitzrecht des ##### keinen Sachmangel, sondern einen Rechtsmangel i.S.d. § 434 a. F. BGB begründen und Ansprüche gemäß §§ 440 Abs. 1, 325 f. a. F. BGB , bei einem wie hier grundsätzlich behebbaren Rechtsmangel also Schadensersatzansprüche gemäß § 326 Abs. 1 a. F. BGB , auslösen könnten, wenn sich diese behaupteten Angaben als unzutreffend herausstellten (vgl. BGH NJW 91, 2700, 2701; BGH NJW-RR 92, 201, 202;… Palandt, BGB , 61. Aufl., Rdnr. 3 zu §§ 440, 441 a. F.; s. auch Ziff. II.3. der Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 1.12.2000, Bl. 86 ff. d. A.). - BGH, 02.10.1987 - V ZR 42/86
Notare-Zivilverfahrensrecht-Beurkundungsnotwendigkeit ergänzender Vereinbarungen
Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
Die Widerklage stellt auch der Sache nach eine Anschlussberufung dar, weil die Beklagten über den klageabweisenden Ausspruch des Landgerichts und über die Zurückweisung der gegnerischen Berufung hinaus zu ihren Gunsten mehr erreichen wollen; dies ist im selben Rechtsstreit nur über die (Berufung oder) Anschlussberufung möglich (…vgl. Thomas/Putzo, ZPO , 23. Aufl., Rdnr. 1 zu § 521 auf. ZPO , ausdrücklich auch für den Fall der Widerklageerhebung;… Zöller, ZPO , 22. Aufl., Rdnr. 2 zu § 521 auf. und Rdnr. 10 zu § 33 ZPO , sowie 23. Aufl., Rdnr. 39 zu § 524 n. F. ZPO ; vgl. auch BGHZ 4, 229, 234; BGH NJW-RR 88, 185). - BGH, 09.04.1986 - VIII ZR 100/85
Fortsetzung des Pachtverhältnisses
Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
Zwar kann auch ein schon vor Ablauf des Vertrags und vor Beginn der zweiwöchigen Erklärungsfrist ausgesprochener Widerspruch genügen, um die Rechtsfolgen des § 568 a. F. BGB nicht eintreten zu lassen, jedoch nur dann, wenn ein "nicht nur loser zeitlicher Zusammenhang" zwischen Erklärung und Vertragsablauf besteht, der auch nicht durch Hinzutreten entgegenstehender Umstände gestört sein darf (vgl. BGH NJW-RR 86, 1020 = ZMR 86, 274; BayObLG NJW 81, 2759, 2760; OLG Schleswig NJW 82, 449 f.).
- BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
Unselbständige Anschlußrevision. Kosten
Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
Die Widerklage stellt auch der Sache nach eine Anschlussberufung dar, weil die Beklagten über den klageabweisenden Ausspruch des Landgerichts und über die Zurückweisung der gegnerischen Berufung hinaus zu ihren Gunsten mehr erreichen wollen; dies ist im selben Rechtsstreit nur über die (Berufung oder) Anschlussberufung möglich (…vgl. Thomas/Putzo, ZPO , 23. Aufl., Rdnr. 1 zu § 521 auf. ZPO , ausdrücklich auch für den Fall der Widerklageerhebung;… Zöller, ZPO , 22. Aufl., Rdnr. 2 zu § 521 auf. und Rdnr. 10 zu § 33 ZPO , sowie 23. Aufl., Rdnr. 39 zu § 524 n. F. ZPO ; vgl. auch BGHZ 4, 229, 234; BGH NJW-RR 88, 185). - BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
Zwar kann auch ein schon vor Ablauf des Vertrags und vor Beginn der zweiwöchigen Erklärungsfrist ausgesprochener Widerspruch genügen, um die Rechtsfolgen des § 568 a. F. BGB nicht eintreten zu lassen, jedoch nur dann, wenn ein "nicht nur loser zeitlicher Zusammenhang" zwischen Erklärung und Vertragsablauf besteht, der auch nicht durch Hinzutreten entgegenstehender Umstände gestört sein darf (vgl. BGH NJW-RR 86, 1020 = ZMR 86, 274; BayObLG NJW 81, 2759, 2760; OLG Schleswig NJW 82, 449 f.). - BGH, 25.10.1991 - V ZR 225/90
Rechtsmangelhaftung des Grundstücksverkäufers bei bindendem Mietvertrag
Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
a) In der Berufungsinstanz gehen beide Parteien davon aus, dass die von den Klägern behaupteten Angaben der Beklagten über das am verkauften Grundstück bestehende obligatorische Besitzrecht des ##### keinen Sachmangel, sondern einen Rechtsmangel i.S.d. § 434 a. F. BGB begründen und Ansprüche gemäß §§ 440 Abs. 1, 325 f. a. F. BGB , bei einem wie hier grundsätzlich behebbaren Rechtsmangel also Schadensersatzansprüche gemäß § 326 Abs. 1 a. F. BGB , auslösen könnten, wenn sich diese behaupteten Angaben als unzutreffend herausstellten (vgl. BGH NJW 91, 2700, 2701; BGH NJW-RR 92, 201, 202;… Palandt, BGB , 61. Aufl., Rdnr. 3 zu §§ 440, 441 a. F.; s. auch Ziff. II.3. der Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 1.12.2000, Bl. 86 ff. d. A.). - OLG Schleswig, 23.11.1981 - 6 REMiet 2/81
Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
Zwar kann auch ein schon vor Ablauf des Vertrags und vor Beginn der zweiwöchigen Erklärungsfrist ausgesprochener Widerspruch genügen, um die Rechtsfolgen des § 568 a. F. BGB nicht eintreten zu lassen, jedoch nur dann, wenn ein "nicht nur loser zeitlicher Zusammenhang" zwischen Erklärung und Vertragsablauf besteht, der auch nicht durch Hinzutreten entgegenstehender Umstände gestört sein darf (vgl. BGH NJW-RR 86, 1020 = ZMR 86, 274; BayObLG NJW 81, 2759, 2760; OLG Schleswig NJW 82, 449 f.). - LG Berlin, 02.02.1999 - 64 S 349/98
Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
Sie hat daher gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 SchuldRAnpG Vorrang gegenüber den Kündigungsschutzbestimmungen des § 23 SchuldRAnpG (vgl. auch Landgericht Berlin, Urteil vom 7.11.1995, 64 S 247/95, Grundeigentum 97, 51; Amtsgericht Bernau, Urteil vom 23.11.1995, 5 C 431/95, Grundeigentum 96, 479; vgl. ferner Landgericht Berlin, Urteil vom 2.2.1999, 64 S 349/98, ZMR 99, 400, jedoch mit einem im Hinblick auf die in jenem Fall vor Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes bereits abgelaufene Befristung abweichenden Ergebnis). - LG Berlin, 07.11.1995 - 64 S 247/95
Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
Sie hat daher gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 SchuldRAnpG Vorrang gegenüber den Kündigungsschutzbestimmungen des § 23 SchuldRAnpG (vgl. auch Landgericht Berlin, Urteil vom 7.11.1995, 64 S 247/95, Grundeigentum 97, 51; Amtsgericht Bernau, Urteil vom 23.11.1995, 5 C 431/95, Grundeigentum 96, 479; vgl. ferner Landgericht Berlin, Urteil vom 2.2.1999, 64 S 349/98, ZMR 99, 400, jedoch mit einem im Hinblick auf die in jenem Fall vor Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes bereits abgelaufene Befristung abweichenden Ergebnis). - AG Bernau, 23.11.1995 - 5 C 431/95
Auszug aus OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01
Sie hat daher gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 SchuldRAnpG Vorrang gegenüber den Kündigungsschutzbestimmungen des § 23 SchuldRAnpG (vgl. auch Landgericht Berlin, Urteil vom 7.11.1995, 64 S 247/95, Grundeigentum 97, 51; Amtsgericht Bernau, Urteil vom 23.11.1995, 5 C 431/95, Grundeigentum 96, 479; vgl. ferner Landgericht Berlin, Urteil vom 2.2.1999, 64 S 349/98, ZMR 99, 400, jedoch mit einem im Hinblick auf die in jenem Fall vor Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes bereits abgelaufene Befristung abweichenden Ergebnis).