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   OLG Brandenburg, 06.01.2020 - 15 UF 105/19   

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https://dejure.org/2020,21640
OLG Brandenburg, 06.01.2020 - 15 UF 105/19 (https://dejure.org/2020,21640)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2020 - 15 UF 105/19 (https://dejure.org/2020,21640)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2020 - 15 UF 105/19 (https://dejure.org/2020,21640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen einen Abänderungsantrag in einem Unterhaltsverfahren; Voraussetzungen für eine rückwirkende Abänderung; Betreuender Elternteil als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter; Berücksichtigung sonstiger Verpflichtungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreuender Elternteil als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2020 - 15 UF 105/19
    Um die Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) dabei nicht ins Leere laufen zu lassen, setzt die anteilige oder vollständige Haftung des betreuenden Elternteils für den Barunterhalt des minderjährigen Kindes zusätzlich voraus, dass ohne die Beteiligung des betreuenden Elternteils am Barunterhalt ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstehen würde (BGH, Beschluss vom 10.7. 2013 - XII ZB 297/12, NJW 2013, 2897 Rn. 26).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2020 - 15 UF 105/19
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass dann, wenn das unterhaltsrelevante Einkommen überwiegend nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht, in Betracht kommen kann, dem Unterhaltspflichtigen einen Selbstbehalt zu belassen, der sich zwischen dem ihm im Regelfall zu belassenden Selbstbehalt für Nichterwerbstätige und dem Selbstbehalt für Erwerbstätige bewegt (BGH, Urteil vom 9.1. 2008 - XII ZR 170/05, NJW 2008, 1373 Rn. 29).
  • BGH, 16.10.2019 - XII ZB 341/17

    Bemessung des eheangemessenen Selbstbehalts als Aufgabe des Tatrichters in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2020 - 15 UF 105/19
    Denn der angemessene Selbstbehalt ist für die Antragstellerin selbst dann nicht gewahrt, wenn man diesen nicht mit 1.300 EUR, sondern etwa lediglich mit 1.100 EUR (abzgl. 200 EUR wegen Nichterwerbstätigkeit, vgl. Nummer 21.2. der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts) ansetzt (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 16.10.2019 - XII ZB 341/17, BeckRS 2019, 28020).
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2020 - 15 UF 105/19
    Denn nur dann, wenn ausdrücklich klargestellt wird, dass der Hauptsacheantrag nur unter der Bedingung gestellt werden soll, dass Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligt wird, ist das Hauptsacheverfahren noch nicht als anhängig anzusehen (vgl. BGH, FamRZ 2005, 704; FamRZ 1996, 1142; FamVerf/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 37).
  • BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2020 - 15 UF 105/19
    Denn nur dann, wenn ausdrücklich klargestellt wird, dass der Hauptsacheantrag nur unter der Bedingung gestellt werden soll, dass Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligt wird, ist das Hauptsacheverfahren noch nicht als anhängig anzusehen (vgl. BGH, FamRZ 2005, 704; FamRZ 1996, 1142; FamVerf/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 37).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2003 - 9 UF 111/03

    Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsverpflichteten gegenüber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2020 - 15 UF 105/19
    Ist der Elternteil jedoch nicht in der Lage, den Mindestunterhalt zu zahlen, muss er insbesondere auch auf eine Umschulung verzichten und stattdessen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, welche den Mindestunterhalt des Kindes sichert (OLG Brandenburg - 1. Familiensenat -, Beschluss vom 23.07.2003 - 9 UF 111/03, NJOZ 2004, 4500).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2023 - 13 UF 79/22

    Zahlung von Kindesunterhalt durch den Kindesvater nach Aufkündigung einer

    Nur dann kann es regelmäßig der Billigkeit entsprechen, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen (BGH, FamRZ 2013, 1558; Wendl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl., § 2 Rn. 434 - jeweils m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 5. März 2021 - 9 UF 141/18 -, Rn. 22, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Januar 2020 - 15 UF 105/19 -, juris).
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