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   OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 W 60/22   

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OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 W 60/22 (https://dejure.org/2023,3090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2023 - 3 W 60/22 (https://dejure.org/2023,3090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 3 W 60/22 (https://dejure.org/2023,3090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW
  • erbrechtsiegen.de

    Teilausschlagung von nur testamentarischer Erbeinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung eines Verfahrens in Erbsachen bei Tod des Klägers; Ausschlagungsfrist bei gewillkürter Erbfolge; Ausschlagung der testamentarischen Erbfolge und Annahme des gesetzlichen Erbes; Ausschlagung der testamentarischen Erbfolge bei Berliner Testament

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung eines Verfahrens in Erbsachen bei Tod des Klägers; Ausschlagungsfrist bei gewillkürter Erbfolge; Ausschlagung der testamentarischen Erbfolge und Annahme des gesetzlichen Erbes; Ausschlagung der testamentarischen Erbfolge bei Berliner Testament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 76
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06

    Beginn der Erbausschlagungsfrist - keine zuverlässige Kenntnis vom Grund der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 W 60/22
    Die Beschränkung gemäß § 1948 BGB auf die Berufung als eingesetzter Erbe hat aber keine Auswirkung, weil die Erbfolge umfassend durch Testament geregelt ist und die gesetzliche Erbfolge deshalb nicht eintritt (vgl. OLG München, Beschluss vom 28. August 2006 - 31 Wx 45/06 -, juris).
  • KG, 11.01.2005 - 1 W 124/03

    Testamentsauslegung: Gestattung der Teilausschlagung bei Berufung zu mehreren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 W 60/22
    § 1950 BGB findet keine Anwendung für den Fall, dass der Erbe aus unterschiedlichen Berufungsgründen zum Erbe berufen ist und Gegenstand der Ausschlagung die testamentarische Erbeinsetzung ist (vgl. z.B. Ivo ZEV 2002, 145; NK-BGB/Malte Ivo BGB § 1950 Rn. 6, § 1948 Rn. 1, 2; BeckOK BGB/Siegmann/Höger BGB § 1950 Rn. 6; KG NJW-RR 2005, 592).
  • OLG Stuttgart, 16.03.1978 - 8 W 342/77
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 W 60/22
    Nach anderer Ansicht wird eine stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung der Schlusserben angenommen (Keim a.a.O. m.w.Nw; Uricher, Erbrecht 4. Auflage 2020, § 1 Rn. 12, 13; OLG Stuttgart Beschl. v. 16.3.1978 - 8 W 342/77; BeckRS 2013, 14911; OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 2.6.1954 - 1 Wx 18/54, BeckRS 9998, 122020).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2023 - 3 Wx 91/23

    Erbausschlagung testamentarischer Alleinerbe bei Ehegattentestament ohne

    Neben dem Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung - hier: der Verfügung von Todes wegen vom 03.12.2007 - ist als dritte Voraussetzung deren amtliche Verlautbarung erforderlich, was die Kenntniserlangung des Erben von der Eröffnung der Verfügung voraussetzt (BGH, Urteil vom 26.09.1990 - IV ZR 131/89, Rn. 25, juris zu § 1944 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F., der statt der Bekanntgabe die Verkündung der Verfügung vorsah; zu der seit dem 01.09.2009 geltenden Fassung: MüKoBGB/Leipold, 9. Aufl. 2022, BGB § 1944 Rn. 18; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2023 - 3 W 60/22, Rn. 12, juris).

    Denn die Vorschrift findet keine Anwendung für den Fall, dass der Erbe aus unterschiedlichen Berufungsgründen zum Erbe berufen ist und Gegenstand der Ausschlagung die testamentarische Erbeinsetzung ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2023 - 3 W 60/22, Rn. 14, juris).

    Bei einer bindenden Schlusserbeneinsetzung führe im Regelfall die ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung dazu, dass mit der Schlusserbeneinsetzung zugleich die Einsetzung der Kinder als Ersatzerben für den ersten Erbfall gewollt ist (Keim, ZEV 2020, 393-402, zit. nach juris; OLG Stuttgart Beschluss vom 16.03.1978 - 8 W 342/77, BeckRS 2013, 14911; Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2023 - 3 W 60/22, Rn. 15 ff., juris).

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