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   OLG Brandenburg, 18.03.2010 - 5 U 37/09   

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https://dejure.org/2010,13013
OLG Brandenburg, 18.03.2010 - 5 U 37/09 (https://dejure.org/2010,13013)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2010 - 5 U 37/09 (https://dejure.org/2010,13013)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2010 - 5 U 37/09 (https://dejure.org/2010,13013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11b VermG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn einer Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Grundstückseigentümers gegen einen Grundstücksnachbarn wegen pflichtwidriger Aufrechterhaltung des Zustands eines Gebäudes auf dem Nachbargrundstück; Beseitigung eines pflichtwidrigen Zustands eines Gebäudes als ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bindung des gesetzlichen Vertreters an Weisungen des Eigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweisung der Klage als unzulässig und als unbegründet; Verjährung von Ansprüchen wegen Eigentumsverletzung durch pflichtwidrige Aufrechterhaltung des Zustandes eines Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06

    Rechtstellung der Nachbarn bei Grenzverwirrung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2010 - 5 U 37/09
    Mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderreglungen hat dies vielmehr aus zwingenden Gründen die Ausnahme zu bleiben (BGH NJW 1995, 2633, 2634; NJW-RR 2008, 610).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94

    Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2010 - 5 U 37/09
    Mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderreglungen hat dies vielmehr aus zwingenden Gründen die Ausnahme zu bleiben (BGH NJW 1995, 2633, 2634; NJW-RR 2008, 610).
  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2010 - 5 U 37/09
    Bei der schädigenden Handlung, nämlich der pflichtwidrigen Aufrechterhaltung des Zustandes des Gebäudes auf dem ehemaligen Grundstück der Beklagten, handelt es sich jedoch um eine Dauerhandlung, bei der die Verjährung des hieraus hergeleitenden Schadensersatzanspruches nicht vor ihrem Abschluss, also vor Beseitigung des pflichtwidrigen Zustandes beginnt (BGH NJW 1973, 2285, 2008, 3361; Palandt/Heinrichs, 69. Auflage 2010, § 199 BGB Rn. 21).
  • BGH, 08.04.2004 - III ZR 432/02

    Begriff des Verfügungsberechtigten; Umfang des Nutzungsherausgabeanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2010 - 5 U 37/09
    Der gesetzliche Vertreter tritt durch den Bestellungsakt an die Stelle des Vertretenen, dessen Rechte hierdurch beschränkt werden (BGH VIZ 2004, 318; Giesselmann, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 11b VermG Rn. 19 und 28).
  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2010 - 5 U 37/09
    Deshalb wird für eine derartige Entscheidung die Rechtskraft der Abweisung der Klage als unzulässig bejaht und nur dem Ausspruch zur Begründetheit die Wirksamkeit versagt (BGHZ 11, 222, 223 f.; Stein/Jonas, Leiphold, ZPO, 22. Auflage 2008, § 323 ZPO, Rn. 138).
  • BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51

    Verwerfung einer Anschlußberufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2010 - 5 U 37/09
    Die entsprechenden Ausführungen zur Begründetheit der Klage sind in einem solchen Fall in keiner Hinsicht verbindlich und als nichtgeschrieben zu behandeln (RGZ 258, 145, 155; BGHZ 4, 58, 60).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 137/10

    Haftung eines Gebäudeeigentümers wegen Eindringen von Ungeziefer und Feuchtigkeit

    Auf die Berufung der Kläger hat der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 18. März 2010 (Az.: 5 U 47/09) das landgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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