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   OLG Brandenburg, 29.05.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 722/18 (7/19)   

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OLG Brandenburg, 29.05.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 722/18 (7/19) (https://dejure.org/2019,57815)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 722/18 (7/19) (https://dejure.org/2019,57815)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 722/18 (7/19) (https://dejure.org/2019,57815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten durch die Geschäftsführerin eines städtischen Klinikums

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2019 - 53 Ss OWi 722/18
    Hinsichtlich der Verfahrens- und Sanktionsvorschriften des Datenschutzes für nicht öffentliche Stellen war das nicht der Fall (vgl. BAGE 136, 156).

    Dem BDSG a. F. unterfallen zwar auch gleichförmig strukturierte, manuell auswertbar geführte Aktenbestände mit personenbezogenem Dateninhalt, wie etwa Personalkarteien; erforderlich hierfür ist ein gleichartiger Aufbau, der einen leichten Zugriff auf die Daten ermöglicht (vgl. BAGE 136, 156; LAG Sachsen ZD 2014, 482; Auernhammer/Forst, BDSG, 5. Aufl. 2017, § 32 BDSG Rn. 11 und 100).

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2019 - 53 Ss OWi 722/18
    Das Amtsgericht hätte deshalb unter anderem Feststellungen dazu treffen müssen, ob durch öffentliche Äußerungen der Betriebsratsmitglieder und/oder ihrer Gewerkschaft in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der (X) GmbH eingegriffen worden und der durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleistete soziale Geltungsanspruch der genannten Gesellschaft als Wirtschaftsunternehmen betroffen war und ob die Rufbeeinträchtigung rechtswidrig war, was wiederum nur auf der Grundlage einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange beurteilt werden kann (vgl. dazu BGHZ 206, 289).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2019 - 53 Ss OWi 722/18
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die Erkundigung zu einer richtigen Auskunft in dem durch das Amtsgericht angenommenen Sinn geführt hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 07. April 2016 - 5 StR 332/15 - BGHSt 37, 55; BayObLG, NJW 1989, 1744; OLG Celle, NJW 1977, 1644; Göhler/Gürtler, OWiG, 17. Auflage, § 11 Rn. 28; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.04.2016 - 5 StR 332/15

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; Beauftragtenbegriff; Verbotsirrtum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2019 - 53 Ss OWi 722/18
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die Erkundigung zu einer richtigen Auskunft in dem durch das Amtsgericht angenommenen Sinn geführt hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 07. April 2016 - 5 StR 332/15 - BGHSt 37, 55; BayObLG, NJW 1989, 1744; OLG Celle, NJW 1977, 1644; Göhler/Gürtler, OWiG, 17. Auflage, § 11 Rn. 28; jeweils m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 14.01.2014 - 1 Sa 266/13

    Unbegründete Klage auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2019 - 53 Ss OWi 722/18
    Dem BDSG a. F. unterfallen zwar auch gleichförmig strukturierte, manuell auswertbar geführte Aktenbestände mit personenbezogenem Dateninhalt, wie etwa Personalkarteien; erforderlich hierfür ist ein gleichartiger Aufbau, der einen leichten Zugriff auf die Daten ermöglicht (vgl. BAGE 136, 156; LAG Sachsen ZD 2014, 482; Auernhammer/Forst, BDSG, 5. Aufl. 2017, § 32 BDSG Rn. 11 und 100).
  • BayObLG, 08.09.1988 - RReg. 5 St 96/88

    Vermeidbarer Verbotsirrtum; Anlaß; Erkundigung; Rechtswidrigkeit; Tat;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2019 - 53 Ss OWi 722/18
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die Erkundigung zu einer richtigen Auskunft in dem durch das Amtsgericht angenommenen Sinn geführt hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 07. April 2016 - 5 StR 332/15 - BGHSt 37, 55; BayObLG, NJW 1989, 1744; OLG Celle, NJW 1977, 1644; Göhler/Gürtler, OWiG, 17. Auflage, § 11 Rn. 28; jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 13.12.1976 - 3 Ss 270/75
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2019 - 53 Ss OWi 722/18
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die Erkundigung zu einer richtigen Auskunft in dem durch das Amtsgericht angenommenen Sinn geführt hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 07. April 2016 - 5 StR 332/15 - BGHSt 37, 55; BayObLG, NJW 1989, 1744; OLG Celle, NJW 1977, 1644; Göhler/Gürtler, OWiG, 17. Auflage, § 11 Rn. 28; jeweils m.w.N.).
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