Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - VII-Verg 7/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,59539
OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - VII-Verg 7/16 (https://dejure.org/2016,59539)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.2016 - VII-Verg 7/16 (https://dejure.org/2016,59539)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 2016 - VII-Verg 7/16 (https://dejure.org/2016,59539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,59539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Rahmen der Neubeschaffung von drei Zollbooten im offenen Verfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Rahmen der Neubeschaffung von drei Zollbooten im offenen Verfahren

  • rechtsportal.de

    VOL/A -EG § 8 Abs. 1
    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Rahmen der Neubeschaffung von drei Zollbooten im offenen Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genug Geld für das "Traumschiff"? Auftraggeber darf Alternativpositionen ausschreiben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Alternativpositionen bei begrenztem Budget zulässig!

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Optionen bis zum Zuschlag offenhalten

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Änderungen von Vergabeunterlagen und Alternativpositionen sind zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Budget lässt sich durch Alternativpositionen bestmöglich ausschöpfen! (VPR 2017, 241)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Budget lässt sich durch Alternativpositionen bestmöglich ausschöpfen! (IBR 2017, 647)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2017, 829
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Hierbei behält sich der Auftraggeber vor, die Grundpositionen durch Alternativpositionen zu ersetzen (Senat, Beschluss v. 13.03.2011, VII-Verg 58/10; OLG München, Beschluss v. 27.01.2006, Verg 1/06) und entscheidet im Zeitpunkt des Zuschlags, welche Grund- bzw. Alternativpositionen zur Ausführung kommen sollen (Prieß in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 3. Aufl., § 8 EG Rn. 79).

    Die mit Rücksicht auf die Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung und damit die Transparenz des Vergabeverfahrens (vgl. (Senat, Beschluss v. 13.04.2011, VII-Verg 58/10; OLG München, Beschluss v. 27.01.2006, Verg 1/06) zu stellenden strengen Anforderungen an die Zulässigkeit von Alternativpositionen sind erfüllt.

    Der Umstand, dass aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht voraussehbar ist, ob die bevorzugten Ausführungsvarianten durchführbar sind, begründet ein berechtigtes Bedürfnis des Antragsgegnerin, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilig offen zu halten (vgl. Senat, Beschluss v. 24.03.2004, VII-Verg 7/04, juris Rn. 11; Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11; Beschluss v. 13.04.2011, VII-Verg 58/10).

    Auch das Ausmaß der Alternativpositionen im Leistungsverzeichnis, nach den eingereichten Angeboten etwa 15 % der Gesamtkosten, ist nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11, juris Rn 40; Beschluss v. 13.04.2011, Verg 58/10, juris Rn. 52).

  • OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06

    Wertung von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Hierbei behält sich der Auftraggeber vor, die Grundpositionen durch Alternativpositionen zu ersetzen (Senat, Beschluss v. 13.03.2011, VII-Verg 58/10; OLG München, Beschluss v. 27.01.2006, Verg 1/06) und entscheidet im Zeitpunkt des Zuschlags, welche Grund- bzw. Alternativpositionen zur Ausführung kommen sollen (Prieß in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 3. Aufl., § 8 EG Rn. 79).

    Die mit Rücksicht auf die Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung und damit die Transparenz des Vergabeverfahrens (vgl. (Senat, Beschluss v. 13.04.2011, VII-Verg 58/10; OLG München, Beschluss v. 27.01.2006, Verg 1/06) zu stellenden strengen Anforderungen an die Zulässigkeit von Alternativpositionen sind erfüllt.

    bb) Die weitere Regelung, dass der Wertung alle Optionen unterfallen bis auf die Optionen Punkt 14.11 der Lb/Baugruppe 12; 15.4 der Lb/Baugruppe 13 und 17.1.1 der Lb/Baugruppe 15, rechtfertigt keine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens zur Überarbeitung der Vergabeunterlagen (vgl. auch OLG München, Beschluss v. 27.01.2006, Verg 1/06 zu § 26 Nr. 1 d VOL/A a.F.).

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2012 - Verg 87/11

    Anforderungen an die Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Der Umstand, dass aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht voraussehbar ist, ob die bevorzugten Ausführungsvarianten durchführbar sind, begründet ein berechtigtes Bedürfnis des Antragsgegnerin, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilig offen zu halten (vgl. Senat, Beschluss v. 24.03.2004, VII-Verg 7/04, juris Rn. 11; Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11; Beschluss v. 13.04.2011, VII-Verg 58/10).

    Entsprechend den Anforderungen sind die Alternativpositionen im Leistungsverzeichnis deutlich als solche gekennzeichnet und sind in den Vergabeunterlagen die Kriterien bekannt gegeben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Alternativpositionen maßgeblich sein sollen (vgl. Senat, Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11; Beschluss v. 24.03.2004, Verg 7/04, juris Rn. 12).

    Auch das Ausmaß der Alternativpositionen im Leistungsverzeichnis, nach den eingereichten Angeboten etwa 15 % der Gesamtkosten, ist nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11, juris Rn 40; Beschluss v. 13.04.2011, Verg 58/10, juris Rn. 52).

  • OLG München, 29.07.2010 - Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion einer Rüge der Vermischung von Eignungs-

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Nach der von der Antragsgegnerin vorgenommenen Auslegung des Angebots (vgl. OLG München, Beschluss v. 29.07.2010, Verg 9/10, juris Rn. 73 mwN) ist der im Leistungsverzeichnis genannte - höhere - Preis der maßgebliche Angebotspreis.

    Im Weg der Auslegung des Angebots (vgl. OLG München, Beschluss v. 29.07.2010, Verg 9/10, juris Rn. 73 mwN) hat die Antragsgegnerin daher einen nach oben korrigierten Netto-Angebotspreis in Höhe des im Leistungsverzeichnis genannten Preises errechnet, den sie der Wertung zugrunde gelegt hat.

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Der Umstand, dass aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht voraussehbar ist, ob die bevorzugten Ausführungsvarianten durchführbar sind, begründet ein berechtigtes Bedürfnis des Antragsgegnerin, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilig offen zu halten (vgl. Senat, Beschluss v. 24.03.2004, VII-Verg 7/04, juris Rn. 11; Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11; Beschluss v. 13.04.2011, VII-Verg 58/10).

    Entsprechend den Anforderungen sind die Alternativpositionen im Leistungsverzeichnis deutlich als solche gekennzeichnet und sind in den Vergabeunterlagen die Kriterien bekannt gegeben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Alternativpositionen maßgeblich sein sollen (vgl. Senat, Beschluss v. 22.02.2012, VII-Verg 87/11; Beschluss v. 24.03.2004, Verg 7/04, juris Rn. 12).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Die Änderungsbefugnis des Auftraggebers bezieht sich auf alle Bestandteile der Vergabeunterlagen, so die Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien, Unterkriterien und Gewichtungen (vgl. BGH, Beschluss v. 26.09.2006, X ZB 14/06; Senat, Beschluss v. 21.10.2015, VII-Verg 28/14, juris Rn. 108).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Die Änderungsbefugnis des Auftraggebers bezieht sich auf alle Bestandteile der Vergabeunterlagen, so die Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien, Unterkriterien und Gewichtungen (vgl. BGH, Beschluss v. 26.09.2006, X ZB 14/06; Senat, Beschluss v. 21.10.2015, VII-Verg 28/14, juris Rn. 108).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Dem Verständnis der Teilnehmer des konkreten Vergabeverfahrens kann im Rahmen der objektiv vorzunehmenden Auslegung der Vergabeunterlagen nur indizielle Bedeutung beigemessen werden (BGH, Urteil v. 10.06.2008, X ZR 78/07, juris Rn. 15).
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Dabei ist auf einen verständigen und sachkundigen, mit Beschaffungsleistungen vertrauten Bieter abzustellen (vgl. BGH, Urteil v. 03.04.2012, X ZR 130/10, juris Rn. 10; Senat, Beschluss v. 10.04.2013, VII-Verg 50/12, juris Rn. 17; jeweils mwN; Beschluss v. 22.12.2010, VII-Verg 40/10, juris Rn. 94).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - Verg 36/09

    Wann sind Bedarfspositionen ausnahmsweise zulässig?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16
    Zwar sind grundsätzlich alle Positionen, auf die möglicherweise der Zuschlag erteilt wird, in die Wertung einzubeziehen, um vergaberechtskonform den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (§§ 97 Abs. 5 GWB, 21 Abs. 1 VOL/A-EG, vgl. auch Senat, Beschluss v. 10.02.2010, VII-Verg 36/09 mwN zu Bedarfspositionen).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 47/10

    Lieferanten sind keine Nachunternehmer!

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2013 - Verg 50/12

    Anforderungen an die Ausschreibung von Entsorgungsleistungen

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Verg 40/10

    Anforderungen an die Bekanntgabe technischer Bewertungskriterien; Begriff der

  • OLG Brandenburg, 04.03.2008 - Verg W 3/08

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Pflicht des Bieters zur unverzüglichen Rüge eines

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2004 - Verg 35/03

    Ist der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" missverständlich?

  • VK Bund, 01.02.2016 - VK 1-122/15

    Nachprüfungsverfahren: Neubeschaffung von Booten

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - Verg 61/18

    Offenes Verfahren über die Vergabe von Abbrucharbeiten

    Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2011, VII-Verg 58/10 - juris, Rn. 62 mit zust. Anm. Ganske, IBR 2011, 354; vom 14. September 2016, VII-Verg 7/16 - juris, Rn. 59 ff. mit zust. Anm. Dobmann, VergabeR 2017, 763; vom 22. Februar 2012, VII-Verg 87/11 - juris, Rn. 41; vom 24. März 2004, VII-Verg 7/04 mit zust. Anm. Scholz, IBR 2004, 271; vom 2. August 2002, Verg 25/02; OLG Rostock, Beschluss vom 9. Oktober 2013, 17 Verg 6/13 - juris, Rn. 135 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. Oktober 1999, 5 Verg 2/99 - juris, Rn. 59 f.; OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2000, 11 U 91/98 - juris, Rn. 44; OLG München, Beschlüsse vom 27. Januar 2006, Verg 1/06, und vom 22. Oktober 2015, Verg 5/15 "berechtigtes Bedürfnis"; Prieß/Simonis in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 121 Rn. 104; Bode, IBR 2011, 714; Otting, IBR 2016, 31; Hartung, VergabeR 2016, 513).
  • VK Bund, 21.10.2018 - VK 2-88/18

    Zulässigkeit und Wertung von Wahlpositionen bei Bauaufträgen

    Ebenfalls zu fordern ist, dass der Auftraggeber bei alternativen Wahlpositionen von vornherein in den Vergabeunterlagen deutlich macht, von welchen Kriterien er die Entscheidung für die eine oder aber die andere Variante abhängig macht; so werden willkürliche Entscheidungen vermieden (s. zum Vorstehenden OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011, VII-Verg 58/10; Beschluss vom 22. Februar 2012, VII-Verg 87/11; Beschluss vom 14. September 2016, VII-Verg 7/16; OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2015, Verg 5/15).

    2012, VII-Verg 87/11; Beschluss vom 14. September 2016, VII-Verg 7/16; OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2015, Verg 5/15).

  • VK Rheinland, 27.09.2019 - VK 35/19

    Personalqualität als Zuschlagskriterium?

    Zwar können die Ausschreibungsbedingungen vom Auftraggeber grundsätzlich in jedem Stadium des Vergabeverfahrens geändert werden, jedoch nur in transparenter und diskriminierungsfreier Weise, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 21.10.2015 - VII-Verg 28/14; Beschl.v. 14.09.2016 - VII-Verg 7/16.
  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Dabei ist die Perspektive eines verständigen und sachkundigen, d.h. mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertrauten Bewerbers oder Bieters zugrunde zu legen (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2005 - Verg 71/04 - Beschl.v. 12.10.2011 - Verg 46/11 - Beschl.v. 14.09.2016 - Verg 7/16 - Beschl.v. 13.12.2017 - Verg 19/17 - Beschl.v. 28.03.2018 - Verg 52/17 - Beschl.v. 18.09.2019 - Verg 10/19 - Beschl.v. 16.10.2019 - VII-Verg 6/19 - Beschl.v. 16.10.2019 - Verg 13/19 -.

    Bei der Auslegung muss sich ein Bewerber bzw. Bieter fragen, was die Vergabestelle aus ihrer Interessenlage heraus wirklich gewollt hat (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.09.2016, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl.v. 08.08.2019 - 11 Verg 3/19 - Beschl.v. 05.11.2019 - 11 Verg 4/19 -).

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass dem subjektiven Verständnis der Teilnehmer eines Vergabeverfahrens im Rahmen der objektiv vorzunehmenden Auslegung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen lediglich indizielle Bedeutung beigemessen werden kann (BGH, Urt.v. 10.06.2008, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.09.2016, a.a.O.).

  • VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18

    Änderung von Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber nach Angebotsöffnung;

    Dies deckt sich auch mit der Überlegung, dass ein Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens gehalten ist, mögliche Fehler oder unzweckmäßige Vorgaben zu korrigieren (vgl. allgemein zur Änderungsbefugnis des öffentlichen Auftraggebers im laufenden Vergabeverfahren in Bezug auf alle Bestandteile der Vergabeunterlagen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2016 - Verg 7/16).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2019 - 11 Verg 4/19

    Auslegung einer Ausschreibung für Tiefbauarbeiten

    Sofern er ernsthaft daran zweifelt, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, muss er gegebenenfalls durch eine Anfrage bei der Vergabestelle diese Zweifel klären (OLG Düsseldorf Beschluss vom 14.9.2016 VII-Verg 7/16 Rn. 19 bei juris).
  • VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 26/19

    Gutes Personal als Zuschlagskriterium: Nicht nur bei intellektuellen Leistungen!

    Inwieweit im vorliegenden Fall die Bieter dies aus ihrer subjektiven Sicht ebenso verstanden haben - was die Antragstellerin bestreitet -, kann offenbleiben, da die Vergabeunterlagen nach objektiven Kriterien auszulegen sind (BGH, Urt. v. 10.06.2008 - X ZR 78/07 - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.09.2016 - Verg 7/16 -).
  • VK Rheinland, 29.04.2020 - VK 17/20

    Dienst- oder Werkvertrag? Auftraggeber darf sich festlegen!

    Dabei ist die Perspektive eines verständigen und sachkundigen, d.h. mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertrauten Bieters zugrunde zu legen (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2005 - Verg 71/04; Beschl.v. 12.10.2011 - Verg 46/11; Beschl.v. 14.09.2016 - Verg 7/16; Beschl.v. 13.12.2017 - Verg 19/17; Beschl.v. 28.03.2018 - Verg 52/17).

    Demgegenüber kommt dem subjektiven Verständnis der Bieter des konkreten Vergabeverfahrens nur indizielle Bedeutung zu (s. BGH, Beschl.v. 10.06.2008, a.a.O., Rdnr. 15; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.09.2016, a.a.O., Rdnr. 19; Beschl.v. 13.12.2017, a.a.O., Rdnr. 63; Beschl.v. 28.03.2018, a.a.O., Rdnr. 53).

  • VK Bund, 19.07.2017 - VK 1-63/17

    Anmietung Bürogebäude mit Publikumsverkehr

    vom Auftraggeber geändert werden, soweit dies transparent und diskriminierungsfrei gegenüber allen Bietern geschieht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2016, VII-Verg 7/16, m.w.N.).
  • VK Bund, 27.05.2019 - VK 2-24/19

    Keine Rechtsverletzung bei fehlender Zuschlagschance; Zuschlagsverbot;

    Dass die Ag als Herrin ihres eigenen Vergabeverfahrens ihre Anforderungen an die Finanzierungskonzepte und Finanzierungsnachweise in jedem Stadium des Verfahrens, auch noch bei der Wertung der finalen Angebote abändern durfte, hat die Vergabekammer bereits mit Beschluss vom 13. Februar 2019 im Verfahren VK 2- 118/18 entschieden (vgl. dazu auch schon BGH, Beschluss v. 26.09.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2016 - VII-Verg 7/16; Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VII-Verg 28/14).
  • VK Rheinland, 20.05.2022 - VK 7/22

    Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind durch Nachfrage auszuräumen!

  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 11 Verg 3/19

    Auslegung einer Leistungsbeschreibung für Bestattungsleistungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht