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   OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - I-3 Wx 162/16   

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OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - I-3 Wx 162/16 (https://dejure.org/2020,12313)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2020 - I-3 Wx 162/16 (https://dejure.org/2020,12313)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - I-3 Wx 162/16 (https://dejure.org/2020,12313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Duisburg-Hamborn - 5 VI 443/12
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - I-3 Wx 162/16

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1686
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 30.09.2009 - 3 Wx 74/08

    Nachweis des Erbrechts bei fehlenden öffentlichen Urkunden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Wx 162/16
    Vielmehr müssen die anderen Beweismittel ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, wobei angesichts der Bedeutung der Nachweise strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat ErbR 2014, 493; OLG Hamm FamRZ 2016, 262; 2010, 930; OLG Hamm FamRZ 2013, 1250; Stürner, in: Jauernig, BGB, 17. Auflage 2018, § 2356 Rn. 3).

    Als andere Beweismittel i.S.v. § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB kommen grundsätzlich eidesstattliche Versicherungen Dritter in Betracht, nicht aber solche der Antragsteller; ihnen kommt in der Regel nicht derselbe Beweiswert wie einer öffentlichen Urkunde zu (vgl. OLG Schleswig RNotZ 2013, 313; FGPrax 2010, 40; LG Rockstock FamRZ 2004, 1518; Staudinger/Herzog, § 2356 Rn. 46).

    Selbst wenn eine öffentliche Aufforderung nach dieser Vorschrift stattgefunden hätte und sich andere Personen als die im Erbscheinsantrag genannten nicht gemeldet hätten, würde dies nichts daran ändern, dass es den Beteiligten nicht gelungen ist, das Verhältnis, auf dem ihr Erbrecht beruht, nachzuweisen (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2010, 40).

  • OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14

    Anforderungen an den Nachweis der für die Erbfolge maßgebenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Wx 162/16
    Vielmehr müssen die anderen Beweismittel ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, wobei angesichts der Bedeutung der Nachweise strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat ErbR 2014, 493; OLG Hamm FamRZ 2016, 262; 2010, 930; OLG Hamm FamRZ 2013, 1250; Stürner, in: Jauernig, BGB, 17. Auflage 2018, § 2356 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 192/13

    Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts bei Tätigkeit eines Erbenermittlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Wx 162/16
    Vielmehr müssen die anderen Beweismittel ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, wobei angesichts der Bedeutung der Nachweise strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat ErbR 2014, 493; OLG Hamm FamRZ 2016, 262; 2010, 930; OLG Hamm FamRZ 2013, 1250; Stürner, in: Jauernig, BGB, 17. Auflage 2018, § 2356 Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 15.02.2013 - 3 Wx 113/12

    Nachweis der Erbenstellung im Erbscheinsverfahren bei Schwierigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Wx 162/16
    Als andere Beweismittel i.S.v. § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB kommen grundsätzlich eidesstattliche Versicherungen Dritter in Betracht, nicht aber solche der Antragsteller; ihnen kommt in der Regel nicht derselbe Beweiswert wie einer öffentlichen Urkunde zu (vgl. OLG Schleswig RNotZ 2013, 313; FGPrax 2010, 40; LG Rockstock FamRZ 2004, 1518; Staudinger/Herzog, § 2356 Rn. 46).
  • LG Rostock, 04.11.2003 - 2 T 230/02

    Ausstellung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Wx 162/16
    Als andere Beweismittel i.S.v. § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB kommen grundsätzlich eidesstattliche Versicherungen Dritter in Betracht, nicht aber solche der Antragsteller; ihnen kommt in der Regel nicht derselbe Beweiswert wie einer öffentlichen Urkunde zu (vgl. OLG Schleswig RNotZ 2013, 313; FGPrax 2010, 40; LG Rockstock FamRZ 2004, 1518; Staudinger/Herzog, § 2356 Rn. 46).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 20 W 264/20

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren und

    Die Frage, ob das Gericht Amtsermittlung zu betreiben hat, wenn die Angaben des Antragstellers den sich aus dem Wortlaut des Gesetzes ergebenden Anforderungen nicht genügen, wird in der gerichtlichen Praxis denn auch regelmäßig nicht gestellt (vgl. OLG Nürnberg ZEV 2016, 510, 511/513; KG NJW-RR 2018, 1225; KG FamRZ 2020, 1049; OLG Düsseldorf FamRZ 2020, 1686; Senat v. 19.10.2021 - 20 W 221/18, Juris; ausdrücklich verneinend OLG Düsseldorf ErbR 2014, 493, 494; OLG Naumburg FamRZ 2016, 652, 654; anders andeutungsweise OLG Hamm FamRZ 2016, 262, 263/264).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2023 - 3 Wx 114/23
    Die von manchen Obergerichten vertretene Auffassung, dass die "anderen" Beweismittel ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde (z.B. OLG Hamm Beschl. v. 20.3.2015 - 10 W 151/14, BeckRS 2015, 8157; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.2.2013 - 3 Wx 113/12, FGPrax 2013, 179; so auch noch Senat, Beschluss vom 22.01.2020 - 3 Wx 162/16, BeckRS 2020, 9339 Rn. 13, alle beckonline), findet im Gesetz schon aufgrund des Wortlauts "genügen" keine Stütze.
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