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   OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - VI-3 Kart 2/07 (V)   

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OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - VI-3 Kart 2/07 (V) (https://dejure.org/2007,7996)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2007 - VI-3 Kart 2/07 (V) (https://dejure.org/2007,7996)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2007 - VI-3 Kart 2/07 (V) (https://dejure.org/2007,7996)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde bei Beauftragung mit der selbstständigen Wahrnehmung der Landesregulierungsaufgaben durch die Landesregulierungsbehörde im Wege der Organleihe; Maßgeblichkeit des Sitzes der Bundesnetzagentur als die entscheidende ...

  • ponte-press.de (Volltext/Auszüge)

    Sitz der BNetzA auch im Falle der Organleihe maßgeblich für Bestimmung des örtlich zuständigen Beschwerdegerichts

  • Judicialis

    EnWG § 54 Abs. 2; ; EnWG § 75 Abs. 4; ; Bekanntmachung des Senats der Freien Hansestadt Bremen über die nach dem EnWG zuständige Behörde vom 25.10.2005 § 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Bei einer Organleihe wird das Organ eines Rechtsträgers beauftragt und ermächtigt, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers im Außenverhältnis wahrzunehmen, und zwar in der Weise, dass das entliehene Organ als Organ des Entleihers tätig wird und seinen Weisungen unterworfen ist, so dass die von diesem Organ getroffenen Maßnahmen dem Entleiher zugerechnet werden (BVerfGE 63, 1, 31 f.; BGHReport 2006, 652).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Bei einer Organleihe wird das Organ eines Rechtsträgers beauftragt und ermächtigt, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers im Außenverhältnis wahrzunehmen, und zwar in der Weise, dass das entliehene Organ als Organ des Entleihers tätig wird und seinen Weisungen unterworfen ist, so dass die von diesem Organ getroffenen Maßnahmen dem Entleiher zugerechnet werden (BVerfGE 63, 1, 31 f.; BGHReport 2006, 652).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Dass es im konkreten Fall auf eine solche allgemeine organisatorische Vorkehrung deshalb nicht ankam, weil einer der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin seiner Büroangestellten die konkrete Anweisung erteilt hatte, die Beschwerdeschrift noch am selben Tage per Telefax zu übermitteln, macht die Beschwerdeführerin selbst nicht geltend (s. zu derartigen Fällen nur: BGH BGHReport 2003, 696 f.; NJW 2004, 367; 3490 f.; JB 2006, 222; NJW 2006, 1521).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Zu solchen einfachen Tätigkeiten gehört u.a. das Absenden eines Telefax (BVerfG NJW-RR 2002, 1004 f.; BGH NJW 1994, 329).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Dass es im konkreten Fall auf eine solche allgemeine organisatorische Vorkehrung deshalb nicht ankam, weil einer der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin seiner Büroangestellten die konkrete Anweisung erteilt hatte, die Beschwerdeschrift noch am selben Tage per Telefax zu übermitteln, macht die Beschwerdeführerin selbst nicht geltend (s. zu derartigen Fällen nur: BGH BGHReport 2003, 696 f.; NJW 2004, 367; 3490 f.; JB 2006, 222; NJW 2006, 1521).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 27/05

    Anforderungen an die Büroorganisation und die Ausgangskontrolle bei Übermittlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Er muss daher durch entsprechende Anweisung an sein Büropersonal sicherstellen, dass bei der Telefaxübermittlung ein Sendebericht erstellt, dieser auf etwaige Übermittlungsfehler überprüft und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts gelöscht wird (ständige Rspr. des BGH, vgl. nur: BGH NJW 1993, 1655 f.; 1994, 1879 f.; VersR 1996, 1298; BGHReport 2001, 809 f.; NJW 2004, 3490 f.; BGH NJW 2006, 1519 f.; BGHReport 2007, 26 f.).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Er muss daher durch entsprechende Anweisung an sein Büropersonal sicherstellen, dass bei der Telefaxübermittlung ein Sendebericht erstellt, dieser auf etwaige Übermittlungsfehler überprüft und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts gelöscht wird (ständige Rspr. des BGH, vgl. nur: BGH NJW 1993, 1655 f.; 1994, 1879 f.; VersR 1996, 1298; BGHReport 2001, 809 f.; NJW 2004, 3490 f.; BGH NJW 2006, 1519 f.; BGHReport 2007, 26 f.).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Dass es im konkreten Fall auf eine solche allgemeine organisatorische Vorkehrung deshalb nicht ankam, weil einer der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin seiner Büroangestellten die konkrete Anweisung erteilt hatte, die Beschwerdeschrift noch am selben Tage per Telefax zu übermitteln, macht die Beschwerdeführerin selbst nicht geltend (s. zu derartigen Fällen nur: BGH BGHReport 2003, 696 f.; NJW 2004, 367; 3490 f.; JB 2006, 222; NJW 2006, 1521).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    § 92 Abs. 2 GWB ermöglicht darüber hinaus die Begründung einer die Landesgrenzen überschreitenden Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts oder eines Obersten Landesgerichts in den in die Zuständigkeit der Kartellsenate fallenden Verwaltungs- und Bußgeldsachen durch Staatsvertrag zwischen den Ländern, der wegen des Gesetzesvorbehalts für Regelungen der Gerichtsorganisation der Zustimmung der Parlamente der beteiligten Länder unterliegt (BVerfGE 2, 307, 316 ff.; 4, 250, 276; Bracher in: Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Rdnr. 6 zu § 92 GWB 2005).
  • BGH, 21.07.2004 - XII ZB 27/03

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Er muss daher durch entsprechende Anweisung an sein Büropersonal sicherstellen, dass bei der Telefaxübermittlung ein Sendebericht erstellt, dieser auf etwaige Übermittlungsfehler überprüft und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts gelöscht wird (ständige Rspr. des BGH, vgl. nur: BGH NJW 1993, 1655 f.; 1994, 1879 f.; VersR 1996, 1298; BGHReport 2001, 809 f.; NJW 2004, 3490 f.; BGH NJW 2006, 1519 f.; BGHReport 2007, 26 f.).
  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93

    Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen

  • BGH, 22.05.2003 - I ZB 32/02

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze

  • BGH, 14.03.1996 - III ZB 13/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BGH, 07.05.2001 - II ZB 16/00

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Zuständigkeit des BVerfG für die Klage eines untergegangenen Bundeslandes gegen

  • BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96

    Zurechnung eines Verschuldens hinsichtlich eines Fristversäumnisses - Fehler

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - 3 Kart 46/07

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Beschwerden gegen Entscheidungen der

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die von der Bundesnetzagentur für die Landesregulierungsbehörde des Landes Xx unter dem 13.02.2007 ausgesprochene Entgeltgenehmigung gemäß §§ 75 Abs. 4, 106 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 92 Abs. 1 S. 1 GWB, § 2 Kartellsachen-KonzentrationsVO vom 27.09.2005 (GVBl. NW, 820) örtlich zuständig (vgl. Senat, Beschl. v. 16.05.2007, VI-3 Kart 32-07 (V) für eine Organleihe für das Land Niedersachsen; Beschl. V. 28.03.2007, VI-3 Kart 2/07 (V) - für eine Organleihe für das Land Bremen).

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 28.03.2007 indes entschieden hat (VI-3 Kart 2/07 (V)), muss etwas anderes aber dann gelten, wenn - wie hier - die Bundesnetzagentur für eine Landesregulierungsbehörde entscheidet, weil diese sie im Wege der Organleihe - verfassungsrechtlich unbedenklich - mit der selbständigen Wahrnehmung der Landesregulierungsaufgaben betraut hat.

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Organleihe sind - wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28.03.2007 (a.a.O.) ausgeführt hat - nicht ersichtlich.

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